503/J

ANFRAGE

der Abgeordneten Anschober, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

betreffend "WEB-Affäre"

Eine Großbetriebsprüfung, die der Salzburger Staatsanwaltschaft am 1.5.1993 zugegangen ist, dokumentiert im Bereich der WEB-Affäre Bilanzfälschungen, dubiose Aufwendungen, Parteispenden, aufklärungswürdige Provisionen an englische Firmen. Der Inhalt dieser besonders brisanten Prüfung, besonders der Teil der Parteispenden scheinen aber nicht in der Anklageschrift des Staatsanwaltes Dr. Inselsbacher auf.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende schriftliche

A n f r a g e :

  1. Wann hatte die Staatsanwaltschaft Kenntnis von den Großprüfungsverfahren und den Ergebnissen erlangt und welche Konsequenzen zog sie daraus?

2. Welche Nachforschungen wurden in diesem Zusammenhang angestrengt? Vor allem im Hinblick auf Aufwendungen der INMO für Parteispenden und Repräsentationskosten?

  1. Wurden im Zusammenhang mit dem gesamten WEB-Verfahren regelmäßige Berichte der Staatsanwaltschaft und der Ermittlungsbehörden urgiert? Wenn ja, wann konkret erfolgten diese Berichte? Mit welchem konkreten Inhalt? Gab es in diesem Zusammenhang Weisungen und wenn ja, wann, von wem und mit welchem konkreten Inhalt?

4. Wurde seitens der Behörde überprüft, ob diese Parteispenden ordnungsgemäß verbucht wurden und welche Höhe sie konkret erreichten?

5. Wurde sichergestellt, daß durch die Auswahl der Staatsanwälte und Richter eine unvoreingenommene Prüfung dieser Parteispendenaffäre ohne Rücksicht auf bestimmte Personen gewährleistet ist?

  1. Bei einem Gründer dieses Imperiums handelt es sich um einen dr höchsten Parteifunktionäre, nämlich um Präsident Zyla. Ist dadurch seitens des Ministeriums sichergestellt, daß es in diesem Zusammenhang zu keiner Beeinflussung von Richtern und Staatsanwälten kommt? Würde es der Minister nicht als angebrachter sehen, daß das Ministerium in diesem außerordentlichen Fall dafür sorgt, daß nicht parteigebundene Richter oder Staatsanwälte mit dieser Causa befaßt werden, wie dies z.B. in Italien (Mailand) durch parteiunabhängige Richter und Staatsanwälte möglich ist?