5031/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Fischsterben in Krems

 

 

1958 begann der bescheidmäßige Eingriff in den Wasserhaushalt der Krems im

Gemeindebereich Ansfelden. 1961 wurde eine Wehranlage 4 km vor der Mündung erlaubt,

die 1987 um beinahe einen halben Meter erhöht wurde. Trotz massiver Bedenken im

Gutachten des Amtssachverständigen für Biologie (Dr. G. Müller) wurde in der damaligen

Wasserrechtsverhandlung auf die Vorschreibung einer verpflichtenden Restwassermenge in

den Unterlauf verzichtet!! Laut hydrographischen Beobachtungszeiträumen führt die Krems

mehr als 7 Monate im Jahr weniger als 4,3 m3/Sec. Wasser. Diese Menge wird beim sog.

"Lell - Wehr” in den Freindorfer Mühlbach eingezogen. Das heißt, das naturbelassene (für

O.Ö. in einem Auwald einmalige!) Flußbett fällt mehr als 200 Tage/Jahr komplett trocken.

Monatelange Trockenperioden werden pro Jahr mehrmals (in niederschlagsreichen Zeiten)

von wasserführenden Perioden unterbrochen. Jedes Mal nach dem Trockenfallen und

besonders zur Laichzeit im Frühsommer ereignen sich massive Fischsterben. Der Unterlauf

der Krems ist ein ausgewiesenes Laichgewässer für Fische aus Traun und Donau! Zusätzlich

wird der Auwald über den gesunkenen Grundwasserspiegel massiv in Mitleidenschaft

gezogen (siehe Absterben der Schwarzerle). In der Wasserrechtsverhandlung am 9.2.1995

wurden die Vorerhebungen für ein Verfahren nach §21a eingeleitet. Die 1997 von DI Dr.

Helmut Mader vorgelegte Studie betreffend ökologischer Funktionsfähigkeit der Krems und

notwendiger Restwassermenge für den Unterlauf wurde am 13.JuIi 1998 von der

Wasserrechtsbehörde in 0.0./Dr. Achatz verhandelt. Die beiden betroffenen

Wasserrechtsnutzer kündigten hiebei massivsten juristischen) Widerstand an, eine

Vorschreibung gibt es bis heute nicht!!

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Sind Ihnen die Dimensionen des jährlichen Fischsterbens in der Krems bekannt? In

    welcher Höhe bewegen sie sich?

 

2. Wie groß ist die Wassermenge, die die Papierfabrik Nettingsdorf der Krems entnehmen

    darf? Welche Mengen werden durch den Kanalstrang in die Kläranlage Asten

    eingeleitet?

3. Welcher Voraussetzung bedarf es, dieses wertvolle Ökosystem (Naherholungsgebiet,

    etc.) in die Initiative “Lebende Flüsse” aufzunehmen?

 

4. Anrainer, Fischereiberechtigte, Waldbesitzer, Kommunen (Stadt Linz u. Stadt

    Ansfelden) protestieren seit fast einem Jahrzehnt. Wann und welches Ergebnis ist aus

    dem laufenden Verfahren nach §21 a zu erwarten?

 

5. Welchen Beitrag können Sie zur raschen Umsetzung allfälliger Bescheide leisten?