5031/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Fischsterben in Krems
1958 begann der bescheidmäßige Eingriff in den Wasserhaushalt der Krems im
Gemeindebereich Ansfelden. 1961 wurde eine Wehranlage 4 km vor der Mündung erlaubt,
die 1987 um beinahe einen halben Meter erhöht wurde. Trotz massiver Bedenken im
Gutachten des Amtssachverständigen für Biologie (Dr. G. Müller) wurde in der damaligen
Wasserrechtsverhandlung auf die Vorschreibung einer verpflichtenden Restwassermenge in
den Unterlauf verzichtet!! Laut hydrographischen Beobachtungszeiträumen führt die Krems
mehr als 7 Monate im Jahr weniger als 4,3 m3/Sec. Wasser. Diese Menge wird beim sog.
"Lell - Wehr” in den Freindorfer Mühlbach eingezogen. Das heißt, das naturbelassene (für
O.Ö. in einem Auwald einmalige!) Flußbett fällt mehr als 200 Tage/Jahr komplett trocken.
Monatelange Trockenperioden werden pro Jahr mehrmals (in niederschlagsreichen Zeiten)
von wasserführenden Perioden unterbrochen. Jedes Mal nach dem Trockenfallen und
besonders zur Laichzeit im Frühsommer ereignen sich massive Fischsterben. Der Unterlauf
der Krems ist ein ausgewiesenes Laichgewässer für Fische aus Traun und Donau! Zusätzlich
wird der Auwald über den gesunkenen Grundwasserspiegel massiv in Mitleidenschaft
gezogen (siehe Absterben der Schwarzerle). In der Wasserrechtsverhandlung am 9.2.1995
wurden die Vorerhebungen für ein Verfahren nach §21a eingeleitet. Die 1997 von DI Dr.
Helmut Mader vorgelegte Studie betreffend ökologischer Funktionsfähigkeit der Krems und
notwendiger Restwassermenge für den Unterlauf wurde am 13.JuIi 1998 von der
Wasserrechtsbehörde in 0.0./Dr. Achatz verhandelt. Die beiden betroffenen
Wasserrechtsnutzer kündigten hiebei massivsten juristischen) Widerstand an, eine
Vorschreibung gibt es bis heute nicht!!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Sind Ihnen die Dimensionen des jährlichen Fischsterbens in der Krems bekannt? In
welcher Höhe bewegen sie sich?
2. Wie groß ist die Wassermenge, die die Papierfabrik Nettingsdorf der Krems entnehmen
darf? Welche Mengen werden durch den Kanalstrang in die Kläranlage Asten
eingeleitet?
3. Welcher Voraussetzung bedarf es, dieses wertvolle Ökosystem (Naherholungsgebiet,
etc.) in die Initiative “Lebende Flüsse” aufzunehmen?
4. Anrainer, Fischereiberechtigte, Waldbesitzer, Kommunen (Stadt Linz u. Stadt
Ansfelden) protestieren seit fast einem Jahrzehnt. Wann und welches Ergebnis ist aus
dem laufenden Verfahren nach §21 a zu erwarten?
5. Welchen Beitrag können Sie zur raschen Umsetzung allfälliger Bescheide leisten?