5036/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Einberufung des österreichischen Botschafters in der VR China

 

Der österreichische Botschafter in der Volksrepublik China, Dr. Gerhard Ziegler, wird

mit 1. Januar 1999 von seinem Posten abgezogen und nach Wien einberufen. Laut

Pressemeldungen (etwa KURIER, 8.10.98) wird vom Bundesministerium für

auswärtige Angelegenheiten als offizieller Grund angegeben: “Botschafter Ziegler bat

aus persönlichen Gründen um seine Einberufung nach Wien.” Die eigentliche

Ursache für diesen Vorfall stellt sich nach den Medienberichten ganz anders da.

 

Offensichtliche Verfehlungen wie in diesem Fall schaden dem Ansehen Österreichs

im Ausland, weshalb die Angelegenheit transparent gemacht werden sollte, um

ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

 

1. Welche Qualifikationen waren für die Ernennung des bis dahin eher unerfahrenen

    Dr. Ziegler zum österreichischen Botschafter in China, dem

    bevölkerungsreichsten Land der Erde, ausschlaggebend?

 

2. Welche Rolle spielte dabei die Tatsache, daß Dr. Ziegler langjähriger

    Pressesprecher von Ex - Außenminister Dr. Alois Mock war?

 

3. Gab es zum Zeitpunkt der Ernennung Dr. Zieglers zum Botschafter in China

    Vorbehalte gegen ihn? Wenn ja, von wem, und mit welcher Begründung?

 

4. Welche Ergebnisse haben die Recherchen von Ex - Botschafter Nikolaus Horn in

    China zur Erhellung der Gerüchte um Dr. Ziegler erbracht?

 

5. Aus welchen Gründen wird Dr. Ziegler tatsächlich aus China abberufen?

 

6. Welche Dienstpflichten hat Dr. Ziegler verletzt?

 

7. Hat Dr. Ziegler in irgendeiner Weise seinen Status als Botschafter gegenüber

    dem Botschaftspersonal oder anderen Personen ausgenutzt?

8. Erfolgte die Abberufung Dr. Zieglers aufgrund einer Intervention des Gastlandes?

 

9. Welche Kontrollmechanismen gibt es im Bundesministerium für auswärtige

    Angelegenheiten, um Vorfälle wie jene an der Botschaft in Peking oder auch an

    der Botschaft in Belgrad, wo angeblich ein Handel mit der Erteilung von Visa

    aufgezogen wurde, zu verhindern?