5037/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Bauer, Ofner und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz

betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Ahndung des in der

Immobilienbranche wohlbekannten Abweichens von der Produktwahrheit der angebotenen

Objekte

 

Zeitungsmeldungen, sowie zahlreichen schriftlichen an die freiheiheitliche Partei

herangetragenen Beschwerden diverser Personen zufolge entsprechen Inserate betreffend in

der Immobilienbranche angebotene Objekte vielfach nicht der Realität. So weichen nicht

selten die Details der Bezeichnungen und Beschreibungen vieler Inserate beziehungsweise die

über diese Inserate telefonisch erteilten Auskünfte in eklatanter Weise von der Realität ab.

Ein als schönes Landhaus tituliertes Objekt bot sich schon des öfteren dem Interessenten als

Substandardobjekt; als Bauernhaus wurden häufig kleine Einfamilienhäuser mit größerer

Garage bezeichnet; eine sogenannte renovierte Villa bot sich als Immobilie dar, bei der laut

einem gerichtlich beeideten Sachverständigen der gesamte Dachstuhl erneuert werden mußte,

die nachträglich eingebauten Fenster mangelhaft waren und der gesamte Keller trockengelegt

werden mußte; als Villa wurden nicht selten völlig normale Einfamilienhäuser gehandelt;

mehrmalig wurde als Jagdhaus ein Gebäude bezeichnet, das inmitten eines Ortsverbundes

direkt an der Straße gelegen und von 150 m² Grund umgeben war. Diese Liste von Beispielen

erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ließe sich durch eine Fülle weiterer

Beispiele fortsetzen.

 

Der Konsument, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen solcherart verlockt wird, dieses

oder jenes Objekt zu besichtigen, hat zwar die Möglichkeit durch Bildung eines eigenen

Urteils Abstand vom Erwerb oder der Miete desselben zu nehmen, muß jedoch wider Willen

eine Erduldung der ihm durch diese Vorspiegelung falscher Tatsachen geraubten Zeit

hinnehmen und hält kein rechtliches Instrumentarium in Händen, sich gegen solche

Machenschaften zur Wehr zu setzen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für

Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz folgende

Anfrage

 

1. Sind Sie bereit, in der Immobilienmaklerbranche durch Erarbeitung eines

    Ministerialentwurfs ein derartiges Verhalten zu bekämpfen, das geneigt ist, die

    Konsumenten zur Setzung von Handlungen zu veranlassen, die sie in Kenntnis der wahren

    Umstände nicht gesetzt hätten? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?

 

2. Sind Sie bereit, für in der Immobilienmaklerbranche gehandelte Objekte verbindliche

    Standardbegriffe einführen zu wollen? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, warum nicht?

 

3. Sind Sie bereit, auch für sogenannte Zusatzbeschreibungen einheitliche Begriffe

    einzuführen? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, warum nicht?

 

4. Sind Sie bereit, Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, die es ermöglichen, falsche, in der

    Immobilienbranche getätigte, Deklarationen, rechtlich zu ahnden? Wenn ja, welcher Art,

    wenn nein, warum nicht?