5037/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Bauer, Ofner und Kollegen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
betreffend Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Ahndung des in der
Immobilienbranche wohlbekannten Abweichens von der Produktwahrheit der angebotenen
Objekte
Zeitungsmeldungen, sowie zahlreichen schriftlichen an die freiheiheitliche Partei
herangetragenen Beschwerden diverser Personen zufolge entsprechen Inserate betreffend in
der Immobilienbranche angebotene Objekte vielfach nicht der Realität. So weichen nicht
selten die Details der Bezeichnungen und Beschreibungen vieler Inserate beziehungsweise die
über diese Inserate telefonisch erteilten Auskünfte in eklatanter Weise von der Realität ab.
Ein als schönes Landhaus tituliertes Objekt bot sich schon des öfteren dem Interessenten als
Substandardobjekt; als Bauernhaus wurden häufig kleine Einfamilienhäuser mit größerer
Garage bezeichnet; eine sogenannte renovierte Villa bot sich als Immobilie dar, bei der laut
einem gerichtlich beeideten Sachverständigen der gesamte Dachstuhl erneuert werden mußte,
die nachträglich eingebauten Fenster mangelhaft waren und der gesamte Keller trockengelegt
werden mußte; als Villa wurden nicht selten völlig normale Einfamilienhäuser gehandelt;
mehrmalig wurde als Jagdhaus ein Gebäude bezeichnet, das inmitten eines Ortsverbundes
direkt an der Straße gelegen und von 150 m² Grund umgeben war. Diese Liste von Beispielen
erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ließe sich durch eine Fülle weiterer
Beispiele fortsetzen.
Der Konsument, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen solcherart verlockt wird, dieses
oder jenes Objekt zu besichtigen, hat zwar die Möglichkeit durch Bildung eines eigenen
Urteils Abstand vom Erwerb oder der Miete desselben zu nehmen, muß jedoch wider Willen
eine Erduldung der ihm durch diese Vorspiegelung falscher Tatsachen geraubten Zeit
hinnehmen und hält kein rechtliches Instrumentarium in Händen, sich gegen solche
Machenschaften zur Wehr zu setzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesministerin für
Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz
folgende
Anfrage
1. Sind Sie bereit, in der Immobilienmaklerbranche durch Erarbeitung eines
Ministerialentwurfs ein derartiges Verhalten zu bekämpfen, das geneigt ist, die
Konsumenten zur Setzung von Handlungen zu veranlassen, die sie in Kenntnis der wahren
Umstände nicht gesetzt hätten? Wenn ja, in welcher Form, wenn nein, warum nicht?
2. Sind Sie bereit, für in der Immobilienmaklerbranche gehandelte Objekte verbindliche
Standardbegriffe einführen zu wollen? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, warum nicht?
3. Sind Sie bereit, auch für sogenannte Zusatzbeschreibungen einheitliche Begriffe
einzuführen? Wenn ja, welcher Art, wenn nein, warum nicht?
4. Sind Sie bereit, Gesetzesinitiativen zu erarbeiten, die es ermöglichen, falsche, in der
Immobilienbranche getätigte, Deklarationen, rechtlich zu ahnden? Wenn ja, welcher Art,
wenn nein, warum nicht?