5040/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeorneten Joham Schuster
und Kollegen
an die Bundesministenn für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderteneinstellungsgsetz im
Bereich der Statutarstädte
In den verganenen drei Jahren ist die Anzahl derjenigen behinderten Menschen, die ohne
Beschäftigung sind, rasant angestiegen. So ist im Bereich der gemäß § 2 (1) BEinstG
begünstigten Personen eine Steigerung der Arbeitslosenrate um 25 Prozent feszustellen
Besonders im Bereich der Gebietskörperschaften, die Kankenanstalten betreiben und für die
deshalb nach dem derzeit geltenden Recht Privilegien hinsichtlich der Einstellungspflicht von
Behinderten gegenüber anderen Dienstgebern gelten, wird der Erfüllung dieser
Beschäftigungspflicht nicht immer nachgekommen und es werden dennoch nicht alle
verpflichtend für die Anstellung von behinderten Menschen zur Verfügung zu stellenden
Positionen besetzt. Es ist weiters feststellbar, dass statt dessen die Zahlung der Ausgleichstaxe
präferiert wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit
und Soziales folgende
ANFRAGE:
1) We hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der einzelnen Statutarstädte (aufgeliedert nach
Bundesländern)?
2) Wie hoch die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die einzelnen
Statutarstädte im Kalenderjahr 1995, 1996 und 1997 (aufgegliedert nach Bundesländern)?
3) Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die enzelnen Statutarstädte im Jahr 1995, 1996,
und 1997 (aufgegliedert nach Bundesländern) bezahlen mussten?
4) Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um die Arbeitslosigkeit der gemäß BEinstG
begünstigten Personen zu senken?
5) Wann konkret Sie diese Maßnahmen setzen?