5042/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Feurstein

und Kollegen

an den Bundeskanzler

 

betreffend Information über die Anwendbarkeit der Vertragsschablonen in staats-

nahen Unternehmen

 

 

Das im Dezember 1997 vom Nationalrat beschlossene Stellenbesetzungsgesetz

regelt, wie bei der Bestellung von Leitungsorganen in Unternehmen mit eigener

Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, vorzu -

gehen ist. Nach § 6 dieses Gesetzes hatte die Bundesregierung Vertrags -

schablonen zu beschließen, die von derartigen Unternehmen, bei denen die finan -

zielle Beteiligung des Bundes gleich oder größer ist als die Summe der Beteili -

gungen anderer Gebietskörperschaften, beim Abschluß derartiger Verträge anzu -

wenden sind. Diese Vertragsschablonen wurden als Verordnung der Bundesregie -

rung am 31. Juli 1998 erlassen und sind daher auch in Rechtskraft erwachsen.

 

Offensichtlich herrscht aber bei den vom Stellenbesetzungsgesetz betroffenen

staatsnahen Unternehmungen ein Informationsdefizit über die Inhalte dieser

Vertragsschablonen, aber auch über die Vorgangsweise bei der Bestellung von

derartigen Leitungsfunktionen. Da eine gesetzeskonforme Vorgangsweise bei der

Bestellung von Leitungsfunktionen durchaus im Interesse der unterzeichneten

Abgeordneten liegt, wären alle Leitungsorgane von staatsnahen Unternehmen über

die Vorgangsweise bei der Bestellung von Leitungsorganen bzw. den Inhalt der

Vertragsschablonen zu informieren.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Sind Sie bereit, allen vom Geltungsbereich des Stellenbesetzungsgesetzes

    erfaßten Unternehmen, die vom Gesetz vorgesehene Vorgangsweise bei der

    Bestellung von Leitungsfunktionen sowie insbesondere den Inhalt der anzu -

    wendenden Vertragsschablonen zu erläutern?

    a) Wenn Ja, wann werden Sie dies veranlassen?

    b) Wenn nein, welche Gründe sprechen für Sie gegen eine adäquate Infor -

    mation der Rechtsanwender?

2. Wie werden Sie in diesem Zusammenhang die Unternehmen an eine ge -

     setzeskonforme Vorgangsweise bei der Bestellung von Leitungsfunktionen

     erinnern?

 

3. Bei wie vielen Funktionen in staatsnahen Unternehmen, die dem Stellen -

    besetzungsgesetz unterliegen, wurden die Vertragsschablonen bereits

    angewendet?

 

4. Welche Unternehmen waren dies?

 

5. Wie viele Verträge mit Mitgliedern von Leitungsorganen von dem Stellen -

    besetzungsgesetz unterliegenden Unternehmen wurden im Jahre 1998

    geschlossen, ohne dabei die Vertragsschablonen zu berücksichtigen?

 

6. Bei welchen Unternehmen war dies der Fall?

 

7. Welches Organ kontrolliert die Beachtung der Vertragsschablonen?

 

8. Wie werden derartige Kontrollen durchgeführt?

 

9. Welche Konsequenzen drohen staatsnahen Unternehmen bei Nichtbeachtung

    der Vertragsschablonen?

 

10. Wer im Bundeskanzleramt ist für die Durchführung der Kontrolle sowie der

      daraus sich ergebenden Konsequenzen verantwortlich?