5042/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Information über die Anwendbarkeit der Vertragsschablonen in staats-
nahen Unternehmen
Das im Dezember 1997 vom Nationalrat beschlossene Stellenbesetzungsgesetz
regelt, wie bei der Bestellung von Leitungsorganen in Unternehmen mit eigener
Rechtspersönlichkeit, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, vorzu -
gehen ist. Nach § 6 dieses Gesetzes hatte die Bundesregierung Vertrags -
schablonen zu beschließen, die von derartigen Unternehmen, bei denen die finan -
zielle Beteiligung des Bundes gleich oder größer ist als die Summe der Beteili -
gungen anderer Gebietskörperschaften, beim Abschluß derartiger Verträge anzu -
wenden sind. Diese Vertragsschablonen wurden als Verordnung der Bundesregie -
rung am 31. Juli 1998 erlassen und sind daher auch in Rechtskraft erwachsen.
Offensichtlich herrscht aber bei den vom Stellenbesetzungsgesetz betroffenen
staatsnahen Unternehmungen ein Informationsdefizit über die Inhalte dieser
Vertragsschablonen, aber auch über die Vorgangsweise bei der Bestellung von
derartigen Leitungsfunktionen. Da eine gesetzeskonforme Vorgangsweise bei der
Bestellung von Leitungsfunktionen durchaus im Interesse der unterzeichneten
Abgeordneten liegt, wären alle Leitungsorgane von staatsnahen Unternehmen über
die Vorgangsweise bei der Bestellung von Leitungsorganen bzw. den Inhalt der
Vertragsschablonen zu informieren.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Sind Sie bereit, allen vom Geltungsbereich des Stellenbesetzungsgesetzes
erfaßten Unternehmen, die vom Gesetz vorgesehene Vorgangsweise bei der
Bestellung von Leitungsfunktionen sowie insbesondere den Inhalt der anzu -
wendenden Vertragsschablonen zu erläutern?
a) Wenn Ja, wann werden Sie dies veranlassen?
b) Wenn nein, welche Gründe sprechen für Sie gegen eine adäquate Infor -
mation der
Rechtsanwender?
2. Wie werden Sie in diesem Zusammenhang die Unternehmen an eine ge -
setzeskonforme Vorgangsweise bei der Bestellung von Leitungsfunktionen
erinnern?
3. Bei wie vielen Funktionen in staatsnahen Unternehmen, die dem Stellen -
besetzungsgesetz unterliegen, wurden die Vertragsschablonen bereits
angewendet?
4. Welche Unternehmen waren dies?
5. Wie viele Verträge mit Mitgliedern von Leitungsorganen von dem Stellen -
besetzungsgesetz unterliegenden Unternehmen wurden im Jahre 1998
geschlossen, ohne dabei die Vertragsschablonen zu berücksichtigen?
6. Bei welchen Unternehmen war dies der Fall?
7. Welches Organ kontrolliert die Beachtung der Vertragsschablonen?
8. Wie werden derartige Kontrollen durchgeführt?
9. Welche Konsequenzen drohen staatsnahen Unternehmen bei Nichtbeachtung
der Vertragsschablonen?
10. Wer im Bundeskanzleramt ist für die Durchführung der Kontrolle sowie der
daraus sich ergebenden Konsequenzen verantwortlich?