5046/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Scheibner, Bgdr. Jung, Dr. Ofner, DI Schöggl und Kollegen

 

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend die Tauglichkeit wehrpflichtiger Österreicher

 

 

Jährlich müssen sich mehr als 40.000 junge Österreich einer Stellungsuntersuchung, zur

Feststellung ihrer Tauglichkeit für den Wehrdienst, unterziehen. Rund 80% jedes

Stellungsjahrganges werden dabei in unterschiedlichen Ausmaß als für den Wehrdienst

tauglich befunden. Aufgrund der Tatsache, daß bestimmte Funktionen bzw. Ausbildungen im

Bundesheer nur von Soldaten einer ausreichenden Tauglichkeit wahrgenommen werden

können und andere Funktionen beziehungsweise Ausbildungen wiederum von

Grundwehrdienern mit geringerer Tauglichkeit erfüllt werden können, existiert ein System der

Beurteilung der Tauglichkeit von Wehrpflichtigen, deren Verwendungsfähigkeit in

Wertungsziffem ausgedrückt wird.

 

Daß ein Grenadier einer Panzergrenadiergruppe, um nur ein Beispiel zu nennen, im Gegensatz

zu einem Schreiber in einer Zentralstelle des BMLV eine höhere Tauglichkeit als dieser

aufweisen muß, erscheint logisch zu sein. Die Praxis bei der Zuteilung von Grundwehrdienern

sieht jedoch ganz anders aus. Volltaugliche Grundwehrdiener werden in Funktionen

verwendet, die weit unter ihrer tatsächlichen Tauglichkeit liegen. Vor allem in den Kanzleien,

Büros und Dienststellen der Zentralstellen des Ministeriums und der Militärkommanden

versickern angeblich jährlich hunderte volltaugliche Grundwehrdiener als Schreiber, Fahrer

und Kanzleigehilfen, während die Truppe, hier vor allem die für Kampfaufträge vorgesehenen

Verbände, über akuten Personalmangel leidet bzw. Wehrpflichtige erhält, die eine zu geringe

Tauglichkeit aufweisen. Verstärkt wird dieser Zustand dadurch, daß viele Wehrpflichtige nach

dem Einrücken zum Grundwehrdienst in ihrer Wertungsziffer herabgesetzt werden, bzw. für

(vorübergehend) untauglich befunden werden und den jeweiligen Verbänden fur eine

notwendige Ausbildung in einer Einsatzfunktion nicht zur Verfügung stehen und somit über

das vertretbare Maß hinaus im sogenannten “Inneren Dienst beschäftigt‘” werden müssen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Landesverteidigung

folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1. Wie sehen die Richtlinien für die Durchführung der Tauglichkeitsuntersuchung aus?

2. Durch welche Maßnahmen wird gewährleistet, daß die Kriterien zur Bestimmung der

    Tauglichkeit bundesländerübergreifend unterschiedslos angewandt werden?

3. Wie viele stellungspflichtige Österreicher wurden aufgeschlüsselt auf die einzelnen

    Militärkommanden seit Inkrafttreten der HG - NEU in welchem Grad (Wertungsziffer) für

    tauglich erklärt?

 

4. Wie viele stellungspflichtige Österreicher wurden aufgeschlüsselt auf die einzelnen

    Militärkommanden seit Inkrafttreten der HG - NEU in welchem Grad (Wertungsziffer) für

    vorübergehend untauglich erklärt?

 

5. Wie viele stellungspflichtige Österreicher wurden aufgeschlüsselt auf die einzelnen

    Militärkommanden seit Inkrafttreten der HG - NEU in welchem Grad (Wertungsziffer) für

    untauglich erklärt?

 

6. Wie viele für tauglich befundene Stellungspflichtige, wurden seit Inkrafttreten der HG -

    NEU nach dem Einrücken zum Grundwehrdienst in ihrer Tauglichkeit herabgestuft?

 

7. Wie viele für tauglich befundene Stellungspflichtige, wurden seit Inkrafttreten der HG -

    NEU nach dem Einrücken zum Grundwehrdienst für vorübergehend untauglich erklärt?

8. Wie viele für tauglich befundene Stellungspflichtige, wurden seit Inkrafttreten der HG-

     NEU nach dem Einrücken zum Grundwehrdienst für untauglich erklärt?

9. Ist im Bundesheer geregelt, welche Wertungsziffer Soldaten benötigen, um eine

    bestimmte Funktionen (z.B. Koch, Schreiber) zu erfüllen bzw. einer bestimmten

    Ausbildung (z.B. Scharfschütze, Panzergrenadier) unterzogen zu werden?

    Wenn ja, durch welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen wird dies

     gewährleistet?

     Wenn ja, welchen Inhalt haben diese Maßnahmen konkret?

 

10. Wie viele Soldaten haben seit Inkrafttreten der HG - NEU ihren Wehrdienst (Funktion bzw.

      Ausbildung) abgeleistet und dabei die überwiegende Zeit entweder eine höhere oder eine

      niedrigere Wertungsziffer gehabt, als für diese Tätigkeit (Anforderungsprofil) notwendig

      wäre?

      Ist diese Vorgangsweise erlaßmäßig zulässig?

      Wenn ja, durch welche Erlässe?

      Was schreiben diese Erlässe für solche Fälle konkret vor?

 

11. Gibt es einen die Militärkommandos übergreifenden Ausgleich bei den für tauglich

      befundenen Grundwehrdiener, um den einzelnen Verbänden ein Erfüllen ihrer Aufträge zu

      ermöglichen?

      Wenn ja, durch welche rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen wird dies

      gewährleistet?

 

12. Wie hoch ist seit Inkrafttreten der HG - NEU der anteilsmäßige Prozentsatz der sog.

       “Volltauglichen” bei Grundwehrdienern die als "Funktionssoldaten” eingesetzt werden?

13. Wie hoch ist seit Inkrafttreten der HG  - NEU der anteilsmäßige Prozentsatz der sog.

       “Volltauglichen” bei Grundwehrdienern die als Soldaten für die Einsatzorganisation des

       Heeres ausgebildet werden?

14. Gibt es betreffend die Zuteilung von Grundwehrdiener der verschiedenen

     Tauglichkeitsstufen zu den einzelnen Verbänden und Dienststellen des Heeres Prioritäten?

     Wenn ja, wie sieht diese Prioritätenliste im Konkreten aus?