5047/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian Hofmann und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Privatjustiz des Bundesministers für Inneres

 

 

Der Bundesminister für Inneres bemüht sich seit einiger Zeit mit allen Mitteln, den “Verein

Dichterstein Offenhausen" behördlich aufzulösen.

    Zu diesem Zweck hat das Bundesministerium für Inneres der Sicherheitsdirektion für das

Bundesland Oberösterreich den Dienstzettel des genannten Ministeriums der Abtlg. 11/7 vom 21.

Apri1 1998 übermittelt. Dieser Dienstzettel soll den Verdacht der NS - Wiederbetätigung im Sinne

des 3g Verbotsgesetzes beweisen.

 

In diesem Dienstzettel beschäftigt sich das BMI mit folgenden Personen:

 

a) Konrad WINDISCH

b) Robert VERBELEN

c) Robert TRÖTSCHER

 

   Diese Personen aus dem Dienstzettel wurden auch in den Bescheid der Bezirkshauptmann -

schaft Wels - Land, mit welchem jegliche Tätigkeit des Vereines bis auf weiteres eingestellt wurde,

übernommen.

 

   Die Aufnahme der Genannten in den angeführten Bescheid ist aus folgenden Grün -

den eine rechtliche Fehlentscheidung:

 

a)Konrad WINDISCH:

 

   Dieser besitzt eine Bescheinigung über Verurteilung der Gemeinde St. Andrä - Wördern vom

   22.6.1998. Es heißt dort: “Im Strafregister scheint keine Verurteilung auf”

   Weiters wird auf das Tilgungsgesetz 1972, Abs. 4 und 5 verwiesen.

 

b)und c) Robert VERBELEN und Robert TRÖTSCHER:

Röbert VERBELEN ist 1990 verstorben und Robert TRÖTSCHER ist 1984 verstorben.

Bei diesen beiden Genannten wird auf § 11 Abs. 1 Strafregistergesetz 1968 und auf die

Bestimmungen des § 16 ABGB verwiesen.

 

Die Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian HOFMANN und Kollegen haben in ihrer schriftli -

chen parlamentarischen Anfrage vom 17. Juli 1998 zu 4817/J den Bundesminister für Inneres

Die Abgeordneten Dipl. - Ing. Maximilian HOFMANN und Kollegen haben in ihrer schriftli -

chen parlamentarischen Anfrage vom 17. Juli 1998 zu 4817/J den Bundesminister für Inneres

gefragt, ob dieser bereit sei, den oben angesprochenen Dienstzettel vom 21. April 1998 durch

einen verbesserten zu ersetzen.

 

Der Bundesminister für Inneres schreibt dazu in seiner parlamentarischen Beantwortung vom

10. September 1998 zu 4442/AB wie folgt:

                   

                    Da die im Dienstzettel vom Bundesministerium für Inneres ange-

                    führten Erkenntnisse vollinhaltlich gesetzlich gedeckten staatspoli -

                    zeilichen Vormerkungen entsprechen, ist eine Abänderung dersel -

                    ben nicht vorgesehen."

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

Ist die obige Anfragebeantwortung des Bundesministers für Inneres rechtlich gedeckt? -

Wenn nein, was werden Sie in dieser Angelegenheit unternehmen?