5051/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Meldepflicht von Organspendern
Auch bei dem zweiten europäischen Transplantationstag in der Hofburg am
19. September 1998 wurde von internationalen Experten das seit 1990 rückläufige
Organspenderaufkommen in Österreich stark kritisiert.
Laut Jahresbericht des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen
(ÖBIG) wurden vor 10 Jahren in Österreich noch 30 Nieren pro 1 Million Einwohner
gespendet, 1997 waren es nur noch 20 Nieren usw.
Durch diese Verringerung der Anzahl an Organspenden werden die Wartelisten noch
weiter verlängert, und die Kosten für das Gesundheitssystem noch stärker erhöht.
Dadurch sterben jährlich ca. 200 Menschen der Warteliste, die bei einer
verpflichtenden Meldung durch die Krankenhäuser gerettet werden könnten.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
Sind von Ihrem Ressort Maßnahmen geplant um die österreichischen Krankenhäuser
bindend zur Meldung aller Organspender an die ÖBIG zu verpflichten?
a. Wenn ja, welche?
b. Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie diese Meldepflicht ab?