5051/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Meldepflicht von Organspendern

 

Auch bei dem zweiten europäischen Transplantationstag in der Hofburg am

19. September 1998 wurde von internationalen Experten das seit 1990 rückläufige

Organspenderaufkommen in Österreich stark kritisiert.

 

Laut Jahresbericht des österreichischen Bundesinstitutes für Gesundheitswesen

(ÖBIG) wurden vor 10 Jahren in Österreich noch 30 Nieren pro 1 Million Einwohner

gespendet, 1997 waren es nur noch 20 Nieren usw.

Durch diese Verringerung der Anzahl an Organspenden werden die Wartelisten noch

weiter verlängert, und die Kosten für das Gesundheitssystem noch stärker erhöht.

Dadurch sterben jährlich ca. 200 Menschen der Warteliste, die bei einer

verpflichtenden Meldung durch die Krankenhäuser gerettet werden könnten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

                                              

ANFRAGE:

 

Sind von Ihrem Ressort Maßnahmen geplant um die österreichischen Krankenhäuser

bindend zur Meldung aller Organspender an die ÖBIG zu verpflichten?

a. Wenn ja, welche?

b. Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie diese Meldepflicht ab?