5055/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Murauer, Rauch - Kallat, Dr. Leiner

und Kollegen

an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

 

Im August 1998 wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales der

Entwurf eines Bundesgesetzes über Beruf und Ausbildung der Sanitäter zur Begutachtung

versandt. Dieser Entwurf beinhaltet unter anderem eine massive Ausweitung des

Ausbildungserfordernisses für Rettungssanitäter. Der bisher bei den Rettungsorganisationen

als,, 1. Sani am KTW" geführte Fahrer müßte nach dem Entwurf in Hinkunft 335 Stunden

Ausbildung absolvieren, der bisherige "1. Sani beim RTW” 480 Stunden (zuzüglich 500

Stunden Praxis, das entspricht 42 12 - Stunden Diensten), der "erweiterte Sani beim RTW” 785

Stunden. Da diese Ausbildung in aufeinander aufbauenden Modulen geplant ist, erreicht der

Bewerber das Ausbildungsziel erst in 2100 Stunden. Dieser Zeitaufwand ist von

ehrenamtlichen Mitarbeitern, die ihre Freizeit für den Dienst an der Gemeinschaft opfern,

nicht mehr zu bewältigen.

Darüber hinaus befinden sich in dem Gesetzesentwurf Ungereimtheiten. So ist für Zivildiener

eine um 100 Stunden verringerte Ausbildungszeit vorgesehen, obwohl sie damit dieselben

Kompetenzen erwerben sollen wie diejenigen, die die reguläre Ausbildung absolvieren.

Abgesehen davon, daß die Ehrenamtlichkeit eine wesentliche Stütze für das soziale Gefüge

unserer Gesellschaft darstellt und darum gutzuheißen und zu fördern ist, stellt sich die Frage

der Finanzierung. Wenn ein Großteil der bundesweit 33000 ehrenamtlichen Mitarbeiter der

Rettungsdienste verdrängt wird, weil die zeitlichen Anforderungen unzumutbar gemacht

werden, müssen vermehrt Hauptamtliche diese Tätigkeiten übernehmen. Die Bürger müßten

dann aufgrund überzogener Vorschriften im Geetzesentwurf mit Steuergeldern Leistungen

bezahlen, die bisher ehrenamtliche Helfer gratis für die Gemeinschaft zur Verfügung gestellt

baben. Dies ist umso mehr verwunderlich, als die vorn BMAGS dazu selbst in Auftrag

gegebene ÖBI - Studie ergeben hat, daß sich durch die Einbindung von Ehrenamtlichen nicht

zwingend ein Qualitätsverlust für die Patienten ergibt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau

Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

Anfrage:

 

1. Wie viele der deizeeizeit aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiter der Rettungsdienste wären

    aufgrund des geplanten Gesetzes nicht mehr befugt, ihre Tätigkeit weiter auszuüben?

 

2. Mit wie vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern rechnen sie noch langfristig angesichts des

    zeitmäßig unzumutbaren Ausbildungserfordernisses?

 

3. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter müßten eingestellt werden, um den Dienst der

    verdrängten ehrenamtlichen Mitarbeiter zu übernehmen?

 

4. Mit welchen Kosten rechnen Sie kurz -, mittel - und langfristig aufgrund des finanziellen

    Mehraufwandes für diese hauptamtlichen Mitarbeiter?

 

5. Aus welchem Steuertopf gedenken Sie diese enormen Mehrausgaben zu finanzieren?

 

6. Mit welcher Begründung sind für Zivildiener um 100 Stunden weniger Ausbildung für die

    gleichen Kompetenzen vorgesehen?