5055/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Murauer, Rauch - Kallat, Dr. Leiner
und Kollegen
an die Frau Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Im August 1998 wurde vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales der
Entwurf eines Bundesgesetzes über Beruf und Ausbildung der Sanitäter zur Begutachtung
versandt. Dieser Entwurf beinhaltet unter anderem eine massive Ausweitung des
Ausbildungserfordernisses für Rettungssanitäter. Der bisher bei den Rettungsorganisationen
als,, 1. Sani am KTW" geführte Fahrer müßte nach dem Entwurf in Hinkunft 335 Stunden
Ausbildung absolvieren, der bisherige "1. Sani beim RTW” 480 Stunden (zuzüglich 500
Stunden Praxis, das entspricht 42 12 - Stunden Diensten), der "erweiterte Sani beim RTW” 785
Stunden. Da diese Ausbildung in aufeinander aufbauenden Modulen geplant ist, erreicht der
Bewerber das Ausbildungsziel erst in 2100 Stunden. Dieser Zeitaufwand ist von
ehrenamtlichen Mitarbeitern, die ihre Freizeit für den Dienst an der Gemeinschaft opfern,
nicht mehr zu bewältigen.
Darüber hinaus befinden sich in dem Gesetzesentwurf Ungereimtheiten. So ist für Zivildiener
eine um 100 Stunden verringerte Ausbildungszeit vorgesehen, obwohl sie damit dieselben
Kompetenzen erwerben sollen wie diejenigen, die die reguläre Ausbildung absolvieren.
Abgesehen davon, daß die Ehrenamtlichkeit eine wesentliche Stütze für das soziale Gefüge
unserer Gesellschaft darstellt und darum gutzuheißen und zu fördern ist, stellt sich die Frage
der Finanzierung. Wenn ein Großteil der bundesweit 33000 ehrenamtlichen Mitarbeiter der
Rettungsdienste verdrängt wird, weil die zeitlichen Anforderungen unzumutbar gemacht
werden, müssen vermehrt Hauptamtliche diese Tätigkeiten übernehmen. Die Bürger müßten
dann aufgrund überzogener Vorschriften im Geetzesentwurf mit Steuergeldern Leistungen
bezahlen, die bisher ehrenamtliche Helfer gratis für die Gemeinschaft zur Verfügung gestellt
baben. Dies ist umso mehr verwunderlich, als die vorn BMAGS dazu selbst in Auftrag
gegebene ÖBI - Studie ergeben hat, daß sich durch die Einbindung von Ehrenamtlichen nicht
zwingend ein Qualitätsverlust für die Patienten ergibt.
In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesminister für Arbeit, Gesundheit
und Soziales folgende
Anfrage:
1. Wie viele der deizeeizeit aktiven ehrenamtlichen Mitarbeiter der Rettungsdienste wären
aufgrund des geplanten Gesetzes nicht mehr befugt, ihre Tätigkeit weiter auszuüben?
2. Mit wie vielen ehrenamtlichen Mitarbeitern rechnen sie noch langfristig angesichts des
zeitmäßig unzumutbaren Ausbildungserfordernisses?
3. Wie viele hauptamtliche Mitarbeiter müßten eingestellt werden, um den Dienst der
verdrängten ehrenamtlichen Mitarbeiter zu übernehmen?
4. Mit welchen Kosten rechnen Sie kurz -, mittel - und langfristig aufgrund des finanziellen
Mehraufwandes für diese hauptamtlichen Mitarbeiter?
5. Aus welchem Steuertopf gedenken Sie diese enormen Mehrausgaben zu finanzieren?
6. Mit welcher Begründung sind für Zivildiener um 100 Stunden weniger Ausbildung für die
gleichen Kompetenzen vorgesehen?