5060/J XX.GP

 

der Abgeordneten Dipl. - Ing. Hofmann

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend das erklärungsbedürftige Verhalten der Staatsanwaltschaft Wels

Die WTK, die Wolfsegg - Traunthaler - Kohlenwerks - GmbH., war ein Bergbauunternehmen,

dessen einziger Großabnehmer die OKA war. Der Liefervertrag zwischen OKA und WTK lief

mit Beschlußprotokoll vom Dezember 1994 aus. Ende Juni 1995 wurde das Unternehmen nach

Auslaufen des Vertrages mit der OKA von zwei Liquidatoren abgewickelt.

Erworben wurde die WTK schließlich zu einem auffällig günstigen Kaufpreis vom ehemaligen

Geschäftsführer und Liquidator Dr. Schabel.

Auf die zahlreichen Ungereimtheiten und möglichen Ungesetzlichkeiten, die sich im Zuge des

Verkaufes der WTK und auch in der Folge ereignet haben, wurde die Staatsanwaltschaft Wels

mittels einer Sachverhaltsdarstellung vom 2. Oktober 1997 hingewiesen. In der genannten

Sachverhaltsdarstellung wurden u.a. der Verdacht des Verbrechens der Untreue durch

Dr. Schabel, der Verdacht der “freihändigen” Vergabe einer Bergbauförderung in der Höhe

von 36 Millionen Schilling durch die Sektion VII des Bundesministeriums für wirtschaftliche

Angelegenheiten unter Sektionschef Dr. Wüstrich und andere schwerwiegende

Verdachtsmomente geäußert. Durch die Umstände, die sich im Zuge des Verkaufes der WTK

und auch in der Folge ereignet haben, erwuchs nicht nur den Anrainern und betroffenen

Bürgern ein finanzieller Schaden, sondern auch Bund, Land und Gemeinde. Wie aus der

beigelegten Sachverhaltsdarstellung ersichtlich, hätten die diesbezüglichen Angaben auch durch

entsprechende Unterlagen erhärtet werden können.

Diese Unterlagen, die entschieden zur Klärung des Falles beigetragen hätten, wurden jedoch

aus völlig unverständlichen Gründen von der Staatsanwaltschaft Wels nie angefordert.

In weiterer Folge wurden zur genannten Causa lediglich Entlastungszeugen von den mit den

Ermittlungen beauftragten Beamten einvernommen.

Dieses völlig unverständliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft Wels führte dazu, daß die

Ermittlungen innerhalb eines Monates bereits abgeschlossen und im Sande verlaufen waren.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für

Justiz daher nachstehende

Anfrage:

1. Welcher Staatsanwalt war mit der Überprüfung der in der oben genannten Sachverhalts -

darstellung vorgebrachten Verdachtsmomente betraut?

2. Gibt es Gründe, wegen derer sich der mit der oben genannten Sachverhaltsdarstellung

befaßte Staatsanwalt für befangen erklären hätte müssen?

3. Ist Ihnen bekannt, daß angeblich ein Nahverhältnis zwischen dem für diese Causa

zuständigen Staatsanwalt und dem in der genannten Sachverhaltsdarstellung Beschuldigten

bestehen soll?

Wenn nein, werden Sie diesbezüglich Nachforschungen anstellen und wenn nein, warum

nicht?

4. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie für den Fall, daß eine Befangenheit gegeben

war, setzen?

5. Welche Maßnahmen wurden konkret vom zuständigen Staatsanwalt bei der Überprüfung

der in der oben genannten Sachverhaltsdarstellung vorgebrachten Verdachtsmomente im

einzelnen gesetzt bzw. veranlaßt?

6. Entspricht es der üblichen Vorgangsweise bei der Staatsanwaltschaft, in

Sachverhaltsdarstellungen erwähnte und gleichsam “angebotene” Unterlagen nicht

anzufordern?

Wenn ja, warum?

7. Aus welchen rechtlichen oder sonstigen einsichtigen Gründen wurden die in der oben

genannten Sachverhaltsdarstellung erwähnten Unterlagen niemals angefordert?

8. Sind Sie - angesichts der oben dargelegten Umstände - der Ansicht, daß von der

zuständigen Staatsanwaltschaft Korrelat ermittelt wurde?

Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie diesbezüglich setzen?

9. Werden Sie angesichts der bestehenden Ungereimtheiten eine neuerliche Überprüfung der

in der oben genannten Sachverhaltsdarstellung vorgebrachten Verdachtsmomente

veranlassen?

Wenn nein, warum nicht?

Sachverhaltsdarstellung

 

Die WTK, die Wolfsegg - Traunthaler - Kohlenwerks - GmbH. war ein Bergbauunterneh -

men, dessen einziger Großabnehmer die OKA war.

Der Liefervertrag zwischen OKA und WTK lief mit Beschlußprotokoll vom Dezember

1994 aus.

Das Unternehmen wurde Ende Juni 1995 von zwei Liquidatoren in Liquidation geführt.

Einer der beiden Abwickler war Dr. Hans Schabel, von 1985 bis 1995 Geschäftsführer

der WTK.

Es gibt sowohl schwere Verdachtsmomente als auch Unterlagen, die den Verdacht

erhärten, daß es im Zuge der Liquidation zu einigen gravierenden Ungereimtheiten

und Ungesetzlichkeiten kam.

1.) So liegen Unterlagen vor, die den Verdacht erhärten, daß ein im Zuge der Abwick -

lung gemachtes Kaufangebot einer oberösterreichischen Gesellschaft, der Fa.

"Gritzky”, vom damaligen Geschäftsführer und zugleich Liquidator Dr. Schabel unter -

schlagen wurde, da dieses Angebot weder der ÖBAG noch dem Finanzministerium als

Eigentümervertreter bekannt war.

Vielmehr erwarb Dr. Schabel 1996 über seine Schabel - Beteiligungs - GmbH. selbst -

kurz nach seiner Pensionierung - die zum Verkauf stehende WTK - Ampflwang mit einem

Areal von etwa 500 ha um 20 Millionen Schilling.

( Wahrend die von Dr. Schabel gegründete Schabel - Beteiligungs - GmbH. alle WTK -

Anteile der ÖIAG Bergbauholding AG ( ÖBAG) übernahm, erwarb Frau Dr. Schabel

die WTK - Anteile der ÖBAG - Beteiligungs - und Verwaltung - GmbH. (ÖBAG - BV)).

(Die Schabel Beteiligungs - GmbH hat eine Stammeinlage von öS 500.000,- , Dr. Hans

Schabel ist Alleingesellschafter der GmbH, in der er mit drei weiteren Familienmitglie -

dern zu je 25% Gesellschafter ist.)

Dr.Schabel erwarb die gesamte WTK mit einem Areal von etwa 500 ha für 20

Millionen Schilling.

Das Angebot der Firma Gritzky hatte für lediglich rund 100 ha etwa 40Millionen

Schilling betragen.

Generell sei angemerkt, daß potentielle Käufer von Teilgrundstücken des WTK - Areals

von Dr. Schabel - um es salopp auszudrücken - abgeschreckt wurden. Insbesondere die

Schilderung von Bergbauschäden, Abbauverpflichtungen, Rekultivierungsmaßnahmen

und sonstiger Umweltschäden wie Bodenkontaminierungen, Verpressen von Umwelt -

giften in aufgelassenen Stollen und dergleichen hielt Kaufinteressenten vom effektiven

Kauf ab.

(Als Randbemerkung sei erwähnt, daß Gutachten über Bergschäden für einen Geschä -

digten noch lange keine Gewähr für die Einbringlichkeit seiner Forderungen darstellen.

Dr. Schabel kann und konnte daher damit rechnen, daß die Haftungen für Bergschäden,

wenn überhaupt, dann nur in geringem Maße schlagend werden.)

Unter anderem wurden aussichtsreiche Verhandlungen mit einem oberösterreichischen

Tiefbau - und Kiesunternehmen abgebrochen, als der Vorstand der ÖBAG die Weisung

erteilte, die WTK nur mehr “im Stück” zu verkaufen.

Sollte das tatsächlich der Grund für den Abbruch der Verhandlungen gewesen sein,

mutet diese Vorgangsweise seltsam an, da zum Beispiel das Angebot der Fa. Gritzky -

für einen kleinen Teil des Geländes - einen wesentlich höheren Erlös durch “Filletierung”

bzw. stückweisen Verkauf der WTK erwarten ließ.

2.) Aus weiteren Unterlagen geht hervor, daß auch die unter Dr.Schabel erstellte Li -

quidationsbilanz nicht ganz schlüssig bzw. richtig zu sein scheint:

Während die Aktiva ausgesprochen niedrig bewertet werden, sind die Passiva unver -

hältnismäßig hoch.

Allein die Rückstellungen für Bergbauschäden sind überdurchschnittlich hoch und

drücken somit das flüssige Kapital enorm.

Überdies liegt der Verdacht nahe, daß durch einen 1996 geschlossenen Abtretungsver -

trag gesichert ist, daß, - sollten die Haftungen schlagend werden - diese wahrscheinlich

zu Lasten des Bundes gehen werden.

Durch diese übermäßig hohe Bewertung der Passiva und eine niedrige Bewertung der

Aktiva betrug schließlich das Liquidationskapital nur 16,8 Millionen Schilling.

In Zusammenhang mit der enormen Höhe der Rückstellungen für Bergbauschäden

drangt sich die Frage auf, welche Sicherheiten die Haftungen betreffend eine 500.000, -

Schilling - GmbH. bieten kann und wer, im Falle, daß die Haftungen schlagend werden,

tatsächlich haftet.

Dies um so mehr, da sich in dem 1996 geschlossenen Abtretungsvertrag die Erwerber

verpflichten bis 30. Juni 1999 sämtliche Verbindlichkeiten auf allfällige Rechtsnachfol -

ger zu überbinden. Sollten daher ab dem 1. Juli 1999 einzelne Grundstücke verkauft

werden bestehen weder für Dr. Schabel noch für Dritte Verpflichtungen hinsichtlich der

davon betroffenen Grundstücke und der damit zusammenhängenden Haftungen.

3.)Weiters wurde seitens der ÖBAG bzw. der Sektion VII des BMwA sichergestellt, daß

die WTK eine Bergbauforderung von 36Millionen (1996 - 1998) erhält, jedoch von

Dr. Schabel weder Investitionen zu tätigen noch Arbeitsplätzen zu sichern sind. Dr.

Schabel betreibt nun mit seiner WTK den Bergbau im kleinen Stil mit acht bis zehn Be -

schäftigten weiter.

Um den Bergbau tatsächlich betreiben zu können, bedarf es auch einiger Abnehmer.

Diese Abnehmer sind pensionierte WTK - Beschäftigte bzw. deren Angehörige, denen

Kohlelieferungen in Form von Deputaten ( 2 Tonnen pro Person und Jahr) zustehen.

Diese Deputatsverpflichtung wurde von der “alten” WTK in vollem Ausmaß wahrge -

nommen.

Genannte Verpflichtung wurde von Dr. Schabel, d.h. von der jetzigen bzw. “neuen”

WTK nicht übernommen. Die finanzielle Verpflichtung übernahm die ÖB AG. Die “neue”

WTK der Schabel Beteiligungs - GmbH. wurde von der ÖBAG beauftragt, die Förderung

der Deputatskohle im Auftrag und auf Rechnung der ÖBAG vorzunehmen.

Anbei sei noch bemerkt, daß im Normalfall der Bezieher von Deputaten dieses Recht bis

zu seinem Lebensende hat. Nicht so in diesem Fall: An die Bezugsberechtigten erging be -

reits eine Mitteilung, in der die Lieferung zeitlich bis 1998 begrenzt wird. Die derzeitige

Abgabe der Deputatskohle an die Bezugsberechtigten hat zu genau vorgeschriebenem

Datum und exakter Uhrzeit zu erfolgen, verspätet sich der Bezugsberechtigte, hat er sei -

nen Anspruch verwirkt.

Allgemein stellt sich bezüglich der Deputatsverpflichtung die Frage, warum gerade

diese Verpflichtung von der ÖBAG übernommen wurde.

(Alle sonstigen Verpflichtungen fanden Eingang in die Passiva, auch die Deputatsver -

pflichtung hätte sich versicherungsmathematisch berechnen und bewerten lassen.)

4.) Ein Teil des Areales der “alten” WTK ( etwa 70.000 m2) wurde (gemäß dem vor der

Abtretung der ÖBAG an Dr. Schabel geschlossenen Vertrag) an den Verein Österreichi -

sche Gesellschaft für Eisenbahngeschichte (ÖGEG) verkauft, und zwar um 1 Schilling.

Diese brachte den Besitz und die neu gegründete ÖGEG - GmbH. ein.

(Die ÖGEG - GmbH. gliedert sich in den Verein ÖGEG (46%) und die ÖGEG - GmbH.

(54%, Stammeinlage 500.000,-, davon einbezahlt 250.000,-))

Durch diesen Verkauf kommt Dr. Schabel, obwohl das Nutzungsrecht für Grundstük -

ke, Anlagen und Gebäude bei der Schabel - GmbH. verbleibt, nicht in die Verlegenheit, 17

Millionen Schilling für den Abbau der Gleisanlagen auf WTK - Areal aufwenden zu müs -

sen. In diesem Zusammenhang stellt sich allerdings die Frage, welche Gegenleistung die

Schabel - Beteiligungs - GmbH. der ÖGEG - GmbH. für die Einräumung des Nutzungs -

rechtes erbracht hat bzw. erbringt.

( Ein Abbau der Gleisanlagen ist mit der Stillegung des Bahnbetriebes verpflichtend.

Für die ÖGEG als einen Verein für Eisenbahngeschichte besteht die Verpflichtung zum

Abbau natürlich nicht, da die Gleisanlagen nach wie vor - 1x jährlich, für Nostalgiefahr -

ten von Ampflwang nach Timelkamm - genutzt werden.)

Im Zusammenhang mit den Gleisanlagen erscheint nicht schlüssig, wer für die Kosten

aufkommt, wenn die Abbauverpflichtung eintritt. Der Nutzer, der Verein ÖGEG, “lebt”

von Subventionen, Spenden und bescheidenen Mitgliedsbeiträgen.

Auf das von der ÖGEG erworbene Areal hätte die Gemeinde Ampflwang das Vorkaufs -

recht gehabt, der Kauf wurde aber in der Gemeindeaufsicht abgelehnt. Das obwohl die

durch die Verpflichtung zum Gleisabbau anfallenden Kosten mühelos hätten gedeckt

werden konnten, da es bereits Unternehmen gab, die ihr Kaufinteresse am jetzigen

ÖGEG - Areal - zu einem ortsüblichen Preis - bekundet haben.

5.) Weiters sei angemerkt, daß kurz vor der Übernahme der WTK durch die Schabel Betei -

ligungs - GmbH., die sich bereits abzeichnete und nicht völlig unerwartet hereinbrach,

noch unter Dr. Schabel als Geschäftsführer und als Liquidator einige Investitionen ge -

tätigt wurden. Zum Zeitpunkt, als bereits klar war, daß das Unternehmen liquidiert wird,

waren diese Investitionen weder sinnvoll noch notwendig. Für das damals noch staatliche

Unternehmen fielen enorme Kosten:

Es wurde ein bestehendes Gebäude mit großem Umbauaufwand als Direktionsgebäude

saniert und adaptiert, um dann im Zuge der Fertigstellung geschleift zu werden, da das

Areal, auf dem sich das Gebäude befindet an die Gemeinde verkauft wurde und neu be -

baut wurde.

Eine Huntspur wurde verbreitert, eine Eisenbahnbrücke samt Geleisen angehoben, ei -

ne Lok angekauft und restauriert, die Kohlewasch - und Sortieranlage sowie diverse Ge -

bäude saniert.

Von der alten WTK werden, mit dem Ansinnen Arbeitsplätze zu schaffen, 95 Millionen

Schilling in ein Tourismus Projekt, den Robinson Club, investiert. 10 Millionen Schilling

fließen in die Errichtung eines “Indianerdorfes”, das in der Folge zwei Monate in Betrieb

war.

Im Dezember 1994 wird mit dem OKA - Vorstand auf Kosten der OKA ein Härtefonds

mit 25 Millionen Schilling für die Beschäftigten der WTK eingerichtet.

Aus diesem Härtefonds fließen 4,2 Millionen Schilling zur Aufschließung durch Kanal -

und Wasserleitmigen nach Hinterschlagen für ein Tourismuprojekt, das Projekt Point -

ner. Diese Projekt wurde nicht realisiert. Profit aus den genannten Bauarbeiten zogen

Dr. Schabel, da seine Gründe durch Kanal - und Wasserleitung eine beträchtliche Wert -

steigerung erfahren. (Dr. Schabel ist Beirat im Härtefonds.)

Als Detail am Rande sei angeführt, daß sich zum unternehmerischen Geschick des

Dr. Schabel auch noch das nötige Glück gesellte: Der Nordfeldstollen, ein als überaus si -

cher geltender und unter Denkmalschutz stehender Stollen, brach ein. Er wird nun für

den Kohleabbau und die Kohlelagerung genutzt.

Es stellt sich bei genauerer Betrachtung der “glücklichen Umstände”, die in Zusam -

menhang mit Bergbauförderung, Haftungen, Abtretungsvertrag, Nutzungsrech -

ten, Bewertungen, dem Kaufpreis und dergleichen sich ergaben, die Frage, ob hier nicht

ein gesetzwidriges Verhalten einzelner Personen seitens der ÖIAG - ÖBAG, des Wirt -

schafts - und Finanzministeriums, der Marktgemeinde Ampflwang sowie sonstiger an

den diversen Geschaftsvorgängen direkt oder indirekt beteiligter Personen vorliegt.

Abschließend sei gesagt, daß die in einem Interview vom Alleinvorstand der ÖBAG -

Bergbauholding - AG und alleinigen Geschaftsführers der ÖBAG - BV, DI Erich Staska,

getätigte Aussage, in Sachen WTK habe es bereits eine Rechnungshofprüfung gegeben,

nicht richtig ist.

Vorstehende Fakten habe ich Ihnen nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt und er -

suche Sie, die Richtigkeit derselben sowie deren strafrechtliche Relevanz von Amts we -

gen zu überprüfen.