5061/J XX.GP

 

der Abgeordneten Blünegger, Ofner

und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

betreffend

Einführung eines bundes - bzw. EU - einheitlichen Seniorenausweises.

Verkehrsverbünde gewähren Senioren Ermäßigungen, die an kostenpflichtige

Ausweise gebunden werden. So sind bei den ÖBB zum Erhalt von

Ermäßigungen ein "Halbpreis - Paß” und eine Berechtigungsmarke um 350

Schilling zu erwerben. Dieser Zustand ist kurios. Wenn schon ermäßigte Tarife

für Senioren vorgesehen werden, sollten diese nicht wiederum an

kostenpflichtige Ausweise gebunden werden. Von einzelnen Kommunen

ausgestellte Seniorenausweise haben demgegenüber nur für eigene

Verkehrsbetriebe bzw. deren Verbundzone eine Gültigkeit.

Auf europäischer Ebene hatte die EWG - Kommission den Mitgliedsstaaten mit

Empfehlung Nr.89/350 vom 10. Mai 1989 nahegelegt, einen “Europäischen

Seniorenausweis” einzführen, um den älteren Mitbürgern in den

Mitgliedstaaten der Union Zugang zu bestehenden Vergünstigungen im

öffentlichen Verkehr und bei kulturellen Anlässen zu ermöglichen (Amtsblatt L

144/89 v. 27.5.1989, S.59).

Vor dem Hintergrund einer auf europäischer Ebene seit langem geführten

Diskussion und einer Empfehlung der EWG - Kommission erscheint die

Einfürung eines bundeseinheitlichen Seniorenausweises, nach Vorbild des

Behindertenausweises, der von allen Verkehrsunternehmen für Ermäßigungen

generell akzeptiert wird, in Österreich überfällig. Inhaber eines

Seniorenausweises sollten Vergünstigungen erhalten, ohne jeweils verpflichtend

einen gesonderten Ausweis zu beantragen. Die Senioren wurden von Kosten und

von Behördenwegen entlastet und es käme zu einer beträchtlicher Reduktion

von Bürokratie.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen demgemäß an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

Anfrage:

1. Wie beurteilen Sie die Notwendigkeit der Einführung eines

bundeseinheitlichen Seniorenausweises in Österreich, um die Senioren von

Behördenwegen und Kosten zu entlasten?

2. Werden Sie sich im Sinne der Empfehlung der EWG - Kommission Nr.

89/350 vom 10. Mai 1989 für die Einführung eines "Europäischen

Seniorenausweises” einsetzen, um den älteren Mitbürgern in den

Mitgliedstaaten der Union Zugang zu bestehenden Vergünstigungen im

öffentlichen Verkehr und bei kulturellen Anlässen zu ermöglichen? Wenn ja,

welche Schritte sind geplant? Wenn nein, welche Überlegungen und Gründe

stehen der Einführung eines “Europäischen Seniorenausweises” entgegen?

3. Ist die Einführung eines bundeseinheitlichen Seniorenausweises im Sinne

obiger Ausführungen in Österreich geplant? Wenn ja, bis zu welchem

Zeitpunkt? Wenn nein, welche Überlegungen und Gründe stehen der

Einführung eines bundeseinheitlichen Seniorenausweises entgegen?