5064/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundeskanzler

betreffend Künstlersozialversicherung

 

Am Ende des vergangenen Jahres kündigten sowohl Bundeskanzler Klima als auch

Kunstsstaatssekretär Wittmann an, ein Künstlersozialversicherungsmodell nach deutschem

Vorbild sei praktisch beschlossene Sache. In einer ersten Sitzung nach dieser Ankündigung

wurden die verschiedenen Interessensvertretungen aufgefordert, ihre Wünsche

bekanntzugeben. Diese formulierten einen gemeinsamen Forderungkatalog, doch seit dessen

Übergabe am 10. März 1998 kam lange kein weiteres offizielles Treffen mehr zustande, trotz

wiederholter Einladungen seitens der Kunstschaffenden. Man müsse erst den Finanzbedarf

errechnen, wurde den KünstlervertreterInnen beschieden. Später erklärte Sektionschef

Mailath - Pokorny, ein eigenes Künstlersozialversicherungsmodell werde es wohl nicht geben.

Am 29. September 1998 hat es schließlich doch ein weiteres Treffen gegeben, dabei wurde ein

erster Gesetzesentwurf zur Künstlersozialversicherung für Mitte November angekündigt.

 

Abgesehen von der an sich schon gegebenen Notwendigkeit eines

Künstlersozialversicherungsgesetzes wäre eine Lösung vor dem Jahresende auch deshalb

anzustreben, da die Ausnahmeregelung für Künstler bei der Werkvertragsregelung mit

31.12.1999 ausläuft.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1) Wann wird es einen Gesetzesentwurf für eine Künstlersozialversicherung geben?

 

2) Wann ist mit einer Regierungsvorlage für eine Künstlersozialversicherung zu rechnen?

 

3) Wann avisiert der Bundeskanzler den Beschluß dieser Regierungsvorlage?

 

4) Gibt es schon ein Finanzierungskonzept für eine Künstlersozialversicherung?

4) Welche Folgen hat es für Künstler, wenn es vor 31.12.1999 zu keinem Beschluß einer

    Künstlersozialversicherung kommt - insbesondere, da die Ausnahmeregelung für die

    Werkvertragsregelung mit 31.12.1999 abläuft?

 

5) Wird es in diesem Fall zu einer Verlängerung der Ausnahmeregelung bei der

    Werkvertragsregelung kommen? -