5069/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kälbertransport

 

Am frühen Nachmittag des 9. Oktober wurde in Wiesenfeld (N.Ö.) ein LKW - Anhänger mit

Kälbern aufgefunden und erst spät am Abend abgeholt. Nicht nur, daß schon zu diesem

Zeitpunkt das österreichische Tiertransportgesetz - Straße erheblich verletzt worden war

(wesentliche Überschreitung der Transportzeit), der Transport ging auch noch weiter. Zu

klären ist darüberhinaus, ob diese Kälber nicht auf einem der Herodesschlachthöfe im

Ausland gelandet sind.

 

Da der aufgezeigte Fall als symptomatisch dafür gesehen werden kann, daß die

Transportzeit wesentlich überschritten wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten

folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Im o.a. Fall liegt eine Anzeige bei der Gendarmerie St. Veit/Gölsen vor.

    Wurde der Transport kontrolliert?

    Um welche Firma handelt es sich?

    Wie lange war die Dauer des Transportes?

    Was war der Zielort? Sollten die Tiere ins Ausland verbracht werden, wenn ja, wohin

     und zu welchem Zweck?

 

2. Welche Gesetzesübertretungen wurden festgestellt und wie hoch ist das Strafausmaß?