5069/J XX.GP
der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kälbertransport
Am frühen Nachmittag des 9. Oktober wurde in Wiesenfeld (N.Ö.) ein LKW - Anhänger mit
Kälbern aufgefunden und erst spät am Abend abgeholt. Nicht nur, daß schon zu diesem
Zeitpunkt das österreichische Tiertransportgesetz - Straße erheblich verletzt worden war
(wesentliche Überschreitung der Transportzeit), der Transport ging auch noch weiter. Zu
klären ist darüberhinaus, ob diese Kälber nicht auf einem der Herodesschlachthöfe im
Ausland gelandet sind.
Da der aufgezeigte Fall als symptomatisch dafür gesehen werden kann, daß die
Transportzeit wesentlich überschritten wird, stellen die unterfertigten Abgeordneten
folgende
ANFRAGE:
1. Im o.a. Fall liegt eine Anzeige bei der Gendarmerie St. Veit/Gölsen vor.
Wurde der Transport kontrolliert?
Um welche Firma handelt es sich?
Wie lange war die Dauer des Transportes?
Was war der Zielort? Sollten die Tiere ins Ausland verbracht werden, wenn ja, wohin
und zu welchem Zweck?
2. Welche Gesetzesübertretungen wurden festgestellt und wie hoch ist das Strafausmaß?