5071/J XX.GP

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Bergbauförderung

 

In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten ist die Zahl der österreichischen Bergbaubetriebe stark

zurückgegangen; auch die Beschäftigung im Bergbau ist rückläufig gewesen. Teilweise haben

sich die Eigentumsverhältnisse an Österreichs Bergwerken geändert, sodaß internationale

Konzerne wie Rio Tinto an Einfluß gewonnen haben.

 

Angesichts der sinkenden Bedeutung des Bergbaus als Beschäftigungsträger und angesichts

der Tatsache, daß Bergbaubetriebe zwar als Kapitalgesellschaften nach österreichischem

Recht geführt werden, dahinter aber teilweise riesige Weltkonzerne mit Milliarden - Pfund -

Gewinnen stehen, stellt sich die grundsätzliche Frage nach Sinn und Bedeutung der

Bergbauförderung.

 

Darüber hinaus wirken die bekannt gewordenen Details einiger Förderungsprojekte gelinde

gesagt überaus befremdlich.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Förderungssummen wurden in den letzten 15 Jahren a) gewährt, b) flüssig

    gestellt? Handelte es sich a) um Zuschüsse, b) um Darlehen, c) um Zinsenzuschüsse

    oder d) um andere (wenn ja, welche) Förderungsmaßnahmen? (Summen bitte für jedes

    Jahr jeweils getrennt ausweisen)

 

2. Wie waren diese Förderungsmittel, die in den letzten 15 Jahren gewährt wurden bzw.

    zur Auszahlung gelangten (regional nach Bundesländern und Bezirken), verteilt?

 

3. Welches Gremium hat den Bundesminister hinsichtlich der Gewährung von

    Förderungsmittel beraten?

4. In wievielen Fällen hat der Bundesminister entsprechend den Empfehlungen des

    Beratungsgremiums entschieden, in wievielen Fällen gelangte der Bundesminister zu

    einer von der Förderungsempfehlung abweichenden Entscheidung?

 

5. Wie war das beratende Gremium jeweils zusammengesetzt, und wie hoch war der Anteil

     von Frauen, die bei der Vorbereitung der Entscheidung des Bundesministers

     mitwirkten? Wie oft und wann tagte dieses Gremium? Gibt es darüber Protokolle?

 

6. Welche konkreten Projekte wurden in den letzten fünf Jahren mit Mitteln aus der

    Bergbauförderung dotiert?

 

7. Welche Förderungsziele wurden bei den Förderungsprojekten der letzten fünf Jahre

    angestrebt, und wie wird die Erreichung des Förderungszweckes kontrolliert bzw.

    überwacht?

 

8. Welche Fördermittel wurden in den letzten fünf Jahren der Naintsch GmbH a) für die

    Grube Lassing bzw. b) für andere Projekte/Gruben zugesprochen? (Bitte führen Sie die

    Höhe der Fördermittel für jedes Jahr getrennt an.)

 

9. Für welchen Zweck wurden Fördermittel der Naintsch GmbH zugesprochen? Welche

    Bedingungen waren an die Mittelvergabe geknüpft?

 

10. Wurde die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel durch die Naintsch GmbH

      überprüft? Wenn ja, durch wen? Wenn nein, warum nicht?

 

11. In welchen Bundesländern bzw. Bezirken bzw. Gemeinden kamen die Förderungsmittel

      der Förderungsprojekte der letzten fünf Jahre zum Einsatz?

 

12. Wer hat jeweils die Förderungsverträge mit den geförderten Bergbauunternehmungen a)

      ausverhandelt und b) abgeschlossen?

 

13. Befindet sich in den Förderungsverträgen eine Passage, wonach jeder Verstoß gegen

      Rechtsvorschriften der Republik Österreich zu einer Verpflichtung zur Rückzahlung der

      Förderungsmittel führen muß? Wenn nein, warum nicht?

 

14. Findet sich in den Förderungsverträgen ein Passus, wonach Verstöße gegen

      ArbeitnehmerInnen - Schutzvorschriften bzw. gegen Sozialversicherungs - Normen eine

      Verpflichtung zur Rückzahlung auslösen? Wenn nein, warum nicht?

 

15. Existiert im Bereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten ein

      Mustervertrag für die Gewährung von Mitteln nach der Bergbauförderung bzw.

      existieren Richtlinien für die Ausarbeitung derartiger Verträge? Wenn nein, warum

      nicht? Wenn ja, wie lautet der Text des Mustervertrages bzw. welche internen

      Richtlinien gelten für die Erstellung derartiger Verträge?

 

16. Wurde bei den Förderungsprojekten der letzten fünf Jahre darauf Wert gelegt, daß

      einerseits Investitionen (z.B. im Sicherheitsbereich) getätigt werden und daß sich der

      Bergwerksberechtigte bzw. der/die EigentümerInnen mit einem adäquaten

      Eigenmittelanteil an den Investitionen beteiligen und daß andererseits vertraglich

      abgesichert Arbeitsplätze geschaffen bzw. erhalten werden?

17. Wird bei der Vergabe der Fördermittel die Ertragssituation des Unternehmens

      berücksichtigt?

 

18. Halten Sie es für sinnvoll, hochprofitablen Unternehmen Mittel aus der

      Bergbauförderung zukommen zu lassen?

 

19. Wird die Realisierung von geförderten Investitionsprojekten bzw. die Schaffung und

      Erhaltung von Arbeitsplätzen im Wege einer Bankgarantie bzw. durch sonstige

      Sicherheiten des Bergbauberechtigten bzw. des/der EigentümerInnen abgesichert?

      Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Art und Weise erfolgt die Bestellung von

      Sicherheiten?

 

20. In wievielen Fällen und in welchem Ausmaß kam es in den letzten 15 Jahren zur

      Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen des Bundes im Bezug auf zugezählte

      Mittel aus der Bergbauförderung (bitte nach Bundesländern, politischen Bezirken und

      Gemeinden sowie nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)?

 

21. In welchem Ausmaß waren die zurückgeforderten Förderungsmittel jeweils

      einbringlich?

 

22. Wurde die Finanzprokuratur mit Fällen der Bergbauförderungs - Rückforderung befaßt?

      Wenn ja, wann und bei welchen Förderungsprojekten?

 

23. Gibt es eine wissenschaftliche Evaluierung der volkswirtschaftlichen Kosten und

      Nutzen der Bergbauförderung? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, wann ist

      eine derartige Evaluierung geplant und durch wen? -

 

24. In Beantwortung der Budget - Anfragen Nr.111 - 112/JBA vom April d.J. führen Sie aus,

      daß sich die Mittelverwendung der Bergbauförderung in Zukunft verschieben wird.

      Stand bisher die Bedeckung von Aufwendungen zur Einstellung vor Bergbaubetrieben

      im Vordergrund sollen die Mittel nunmehr der verstärkten Suche nach Lagerstätten

      dienen.

    

      Erachten Sie es wirklich als sinnvoll, am Beginn des 21. Jahrhunderts in Österreich eine

      Explorationsoffensive zu starten?

 

25. In Beantwortung der Budget - Anfragen Nr. 111 - 112/JBA schreiben Sie, daß die

      verstärkte Suche nach Lagerstätten der Sicherung der Versorgung heimischer

      Unternehmen mit mineralischen Rohstoffen dient.

 

      Bei welchen mineralischen Rohstoffen müßte ohne Bergbauförderung mit einem

      Versorgungsengpaß heimischer Unternehmen gerechnet werden, und wann würde dieser

      Versorgungsengpaß auftreten?

 

26. Ein wesentlicher Teil der Bergbaufördermittel wurde gemäß Ihrer Beantwortung der

      Budget - Anfragen Nr.111 - 112/JBA zur Bedeckung von Aufwendungen zur Einstellung

      vor Bergbaubetrieben verwendet.

      Warum sind Bergbauunternehmen nicht verpflichtet, für derartige Aufwendungen

      ausreichende Rückstellungen zu bilden?

 

27. Trotz hoben Mitteleinsatzes zur Sicherung von geschlossenen Bergbaubetrieben gibt es

       in Österreich aber offenbar noch zahlreiche alte Bergwerke, die noch nicht gesichert

       wurden. Ein Beispiel wäre etwa der eingestellte Bergbau in Berndorf/Hernstein?

 

       Warum werden eingestellte Bergwerke wie jener in Berndorf/Hernstein nicht zumindest

       nachträglich gesichert?

 

28. Wieviele Arbeitsplätze wurden in den letzten 15 Jahren durch Gewährung von Mitteln

      der Bergbauförderung a) geschaffen, b) gesichert?

 

29. Wieviele Arbeitsplätze würden verloren gehen, wenn die jährlich zur Verfügung

       stehenden Fördermittel um a) 50 % bzw. b) 100 % gekürzt werden würden?

 

30. Welche Behaltefrist wurde bei den durch Förderungen abgesicherten Arbeitsplätzen mit

      dem Bergbauberechtigten bzw. dem/den EigentümerInnen vereinbart?

 

31. Wurden die gewährten bzw. zugezählten Förderungen im Rahmen des Systems Fin

      Kord gemeldet und registriert? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welcher Art und

      Weise erfolgte eine Abstimmung der Förderungsprojekte mit anderen

      Gebietskörperschaften?

 

32. Wieviele Bedienstete des Wirtschaftsressorts sind mit der Gewährung, Abwicklung und

      allenfalls Rückforderung von Mitteln aus der Bergbauförderung ganz oder teilweise

      befaßt?

 

33. In welcher Art und Weise stellt der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

      sicher, daß es zwischen geförderten Unternehmungen und den Ressortbediensteten im

      Bereich der Bergbauförderung keine unvereinbaren Nahebeziehungen (Studium in

      Leoben, Vortätigkeiten in Bergbaubetrieben, Studienreisen etc.) gibt?

 

34. Bei wievielen Förderungsprojekten traten in den letzten 15 Jahren Fälle von

      Unvereinbarkeiten auf und was geschah in derartigen Fällen?

 

35. Wurde der Bereich der Bergbauförderung je einer internen Revision unterzogen, wenn

       ja, mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht?

 

36. Wurde der Bereich der Bergbauförderung je einer Rechnungshofkontrolle unterzogen?

      Wenn ja, wann, mit welchen Ergebnissen und mit welchen Reaktionen im Rahmen der

      Administration?

 

37. Kann der Wirtschaftsminister sich persönlich dafür verbürgen, daß der Mitteleinsatz bei

      Förderungsproj ekten im Rahmen der Bergbauförderung stets ziel gerichtet,

      gesetzeskonform und ohne Vorhandensein liegen persönlicher Unvereinbarkeiten

      vonstatten gegangen ist? Wenn ja, welche internen Kontrollen sprechen für diese

      Überzeugung? Wenn nein, welche Rückschlüsse sind hinsichtlich der politischen

      Verantwortung zu ziehen?

38. Die Gewährung von Förderungsmitteln kann wettbewerbsverzerrend wirken. Wurde das

      Instrumentarium der Bergbauförderung bei den zuständigen Stellen der Europäischen

      Union notifiziert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

39. Die EU - Beihilfen - Disziplin galt für Österreich schon vor dem EU - Beitritt auf Grund des

      Assoziierungsvertrages. Wie wurde bei den einzelnen Förderungsprojekten nach dem

      österreichischen EU - Beitritt die Übereinstimmung mit dem europäischen

      Wettbewerbsrecht sichergestellt und wie geschah dies zuvor auf Grund des

      Assoziierungsvertrages?

 

40. Gab es seitens der zuständigen Stellen der Europäischen Union Rückfragen bzw.

      Beschwerden hinsichtlich der Projekte, die im Rahmen der Bergbauförderung gefördert

      worden sind? Wenn ja, welche Anfragen bzw. Beschwerden wurden vorgebracht und

      welche Reaktion erfolgte seitens des Wirtschaftsressorts?