5073/J XX.GP

 

der Abgeordneten Binder, Gaßner, Tegischer

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie

betreffend Jugendschutz und Jugendförderung

 

Im Sinne der Förderung und des Mitspracherechts der Jugendlichen in Österreich haben die

unterzeichneten Abgeordneten eine Petition (Petition Nr 44 der Abgeordneten Binder,

Gaßner, Tegischer betreffend Jugendschutz und Jugendförderung) eingebracht.

In der Petition wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert.

• im Bereich des Jugendschutzes den Kontakt mit den Landesgesetzgebern zu suchen,

• anstelle des Jugendschutzes die Jugendförderung in den Mittelpunkt zu stellen,

• die Einrichtung von Jugendbeteiligungs - bzw. - mitbestimmungsmodelle zu fördern,

• bundesweit einheitliche Jugendförderungsbestimmungen anzustreben.

Begründet wurde die Petition damit, daß die Jugendschutz- bzw. Jugendförderungstresetze in

den einzelnen Bundesländern zum Teil fur die gleiche Altersgruppe unterschiedlichste

Bestimmungen enthalten, was besonders in den Grerzregionen zwischen zwei Bundesländern

zu Problemen führt.

 

Die Einrichtung von Jugendbeteiligungs - und Jugendmitbestimmungsmodellen entspricht

auch den Bestrebungen der Europäischen Union, die das Jahr 1998 zum “Jahr der

Partizipation" ausgerufen hat.

Hinsichtlich der Stellungnahme des Bundesministeriums fur Umwelt Jugend und Familie zur

oben angeführten Petition stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie ist Ihre Position zu der in der Petition geforderten Bestrebung, bundesweit

    einheitlichen Jugendförderungsbestimmungen in Österreich zu schaffen?

 

2. Wie beurteilen Sie die in der Petition vorgeschlagene Lösung, im Bereich des

    Jugendschutzes bzw. der Jugendförderung die Grundsatzgesetzgebung dem Bund und die

    Erlassung von Ausführungsgesetzen bzw. deren Vollziehung den Ländern zuzugestehen?

 

3. Was bedeutet im Detail der Beschluß, das Thema Mitbestimmung zum

    Schwerpunktthema der österreichischen EU - Präsidentschaft zu machen?

 

4. Welche Auswirkungen wird dieser Beschluß auf Österreich nach der EU - Präsidentschaft

    haben?

 

5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, das politische Mitspracherecht der Jugendlichen in

    Österreich konkret zu fördern und zu verstärken?

6. In der von Ihrem Resort verfaßten Stellungnahme wurde festgestellt, daß seitens des

    Ministeriums sowie der Landesjugendreferate der in der Petition angesprochene

    Handlungsbedarf bereits erkannt wurde und entsprechende Maßnahmen eingeleitet

    wurden.

    a) Was sind das im einzelnen für Maßnahmen?

    b) Welche weiteren Maßnahmen sind geplant?

    c) Was ist das Ziel dieser geplanten und schon eingeleiteten Maßnahmen?