5084/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Behinderung der gerichtlichen Aufklärung des Baukartells

 

ANFRAGE

 

1. Sind ‚wenn ja seit wann, die Strafsachen

    Franz Graf                   3 St 1 172/97x, 3 St 947/97h

    Manfred Fümwein      3 St 3553/98w, 3St 748/98w

    Alexandra Graf           3 St 649/98m

    Fritz Steinberger         3 St 779/98d

    jeweils StA Korneuburg, berichtspflichtig gemäß § 8 StAG?

 

2. Gab es eine Weisung der OStA Wien an die StA Korneuburg mit dem Auftrag, einen

    Antrag auf Enthaftung der Alexandra Graf einzubringen, der letztlich am 2.JuIi 1998 zu

    ihrer Enthaftung führte, obwohl der Akt bereits dem OLG Wien mit der Haftbeschwerde

    zur Entscheidung vorgelegen ist?

 

3. Gab es eine Weisung der OStA Wien an die StA Korneuburg mit dem Auftrag, einen

    Antrag auf Enthaftung des Manfred Fümwein einzubringen, der letztlich am 22.Juli 1998

     zu seiner Enthaftung führte, obwohl der Akt bereits dem OLG Wien mit der

     Haftbeschwerde zur Entscheidung vorgelegen ist?

 

4. Ist es zu dieser Entscheidung des OLG Wien deshalb nicht mehr gekommen, weil

    Manfred Fümwein am 23. Juli 1998 die Haftbeschwerde zurückgezogen hat?

 

5. Lagen zu diesem Zeitpunkt der Enthaftungsweisung gegen Manfred Fürnwein

    rechtskräftige Anklagen vom 18. Juni 1998 und vom 15. Juli 198 wegen Untreue,

    schweren Betruges und anderer Delikte mit einem Schaden von rund 19 Mio. Schillingen

    vor und war ein Termin für die fortgesetzte Hauptverhandlung in der ersten Augustwoche

    1998 angesetzt?

 

6. Haben in den unter Punkt 1) genannten Strafverfahren Dienstbesprechungen

    staatsanwaltlicher Behörden verschiedener Instanzen, bzw. unter Mitwirkung von

    Vertretern des BMJ stattgefunden? Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern und

    welchen Inhalten?

7. Wie lauten wörtlich die Protokolle dieser Dienstbesprechungen?

 

8. Trifft es zu, daß dem zuständigen U - Richter Dr. Manfred Hohe necker das Strafverfahren

     gegen den Direktor der Raiffeisenbank Schwechat, Günther Bayr unter anderem wegen

     angeblicher Befangenheit vom Präsidenten des LG Korneuburg mit Beschluß vom 17.

     Juli 1998 abgenommen wurde?

 

9. Warum wurde dieser Beschluß nicht von den nach § 74 Abs. 1 StPO zuständigen

    Präsidenten des LG Korneuburg selbst unterfertigt?

 

10. Lag ein Vertretungsfall vor?

 

11. Warum wurde dieses Strafverfahren nicht vom zuständigen Personalsenat des LG

      sondern vom Vizepräsidenten einem anderen U - Richter zugewiesen?

 

12. Entspricht der Bericht der Tageszeitung Wirtschaftsblatt vom 29. Juli 1998, Seite A3,

      wonach der Verteidiger des Raiffeisenbank - Direktors Günther Bayr, Dr. Johannes Reich -

      Rohrwig, Vorträge im "Verein zur juristischen Fortbildung in Niederösterreich” (dessen

      Präsident Dr. Hartl ist und der den Vereinssitz am Wohnort des Dr. Hartl in

      Langenzersdorf, Kellergasse 37 hat) gehalten hat, den Tatsachen ?

 

13. Gab es Interventionen von Funktionären der Raiffeisenorganisation, dem zuständigen U -

      Richter das Strafverfahren abzunehmen?

 

14. Hat sich der zuständige U - Richter für befangen erklärt?

 

15. Hat SC Dr. Oberhammer bzw. Generalanwalt Dr. Mayerhofer an irgendwelchen

      Dienstbesprechungen in einem zu Punkt 1) genannten Strafverfahren teilgenommen oder

      Weisungen erteilt, bzw. sonst auf diese Strafverfahren in irgendwelcher Form Einfluß

      genommen?

 

16. Hat die neue Untersuchungsrichterin versucht, die Vertreterin von Privatbeteiligten

      widerrechtlich an der Akteneinsicht zu hindern ?

 

17. Hat die Untersuchungsrichterin im Zuge ihrer rechtswidrigen Verweigerung der

      Akteneinsicht Rücksprache mit dem Gerichtspräsidenten gehalten?

 

18. Ist beim LG Korneuburg eine Einstweilige Verfügung mit dem Ziel, 30 Millionen aus

      dem Vermögen der in Liquidation befindlichen Firma SBG zu sichern, eingebracht

      worden?

 

19. Wer hat diesen Antrag abgewiesen?

 

20. Was könne Sie - bei Achtung der Unabhängigkeit der Gerichte - insbesondere im

      Hinblick auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft unternehmen, um der Behinderung der

      Verfolgung des Baukartells entgegenzutreten?