5084/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Behinderung der gerichtlichen Aufklärung des Baukartells
ANFRAGE
1. Sind ‚wenn ja seit wann, die Strafsachen
Franz Graf 3 St 1 172/97x, 3 St 947/97h
Manfred Fümwein 3 St 3553/98w, 3St 748/98w
Alexandra Graf 3 St 649/98m
Fritz Steinberger 3 St 779/98d
jeweils StA Korneuburg, berichtspflichtig gemäß § 8 StAG?
2. Gab es eine Weisung der OStA Wien an die StA Korneuburg mit dem Auftrag, einen
Antrag auf Enthaftung der Alexandra Graf einzubringen, der letztlich am 2.JuIi 1998 zu
ihrer Enthaftung führte, obwohl der Akt bereits dem OLG Wien mit der Haftbeschwerde
zur Entscheidung vorgelegen ist?
3. Gab es eine Weisung der OStA Wien an die StA Korneuburg mit dem Auftrag, einen
Antrag auf Enthaftung des Manfred Fümwein einzubringen, der letztlich am 22.Juli 1998
zu seiner Enthaftung führte, obwohl der Akt bereits dem OLG Wien mit der
Haftbeschwerde zur Entscheidung vorgelegen ist?
4. Ist es zu dieser Entscheidung des OLG Wien deshalb nicht mehr gekommen, weil
Manfred Fümwein am 23. Juli 1998 die Haftbeschwerde zurückgezogen hat?
5. Lagen zu diesem Zeitpunkt der Enthaftungsweisung gegen Manfred Fürnwein
rechtskräftige Anklagen vom 18. Juni 1998 und vom 15. Juli 198 wegen Untreue,
schweren Betruges und anderer Delikte mit einem Schaden von rund 19 Mio. Schillingen
vor und war ein Termin für die fortgesetzte Hauptverhandlung in der ersten Augustwoche
1998 angesetzt?
6. Haben in den unter Punkt 1) genannten Strafverfahren Dienstbesprechungen
staatsanwaltlicher Behörden verschiedener Instanzen, bzw. unter Mitwirkung von
Vertretern des BMJ stattgefunden? Wenn ja, wann, mit welchen Teilnehmern und
welchen Inhalten?
7. Wie lauten wörtlich die Protokolle dieser Dienstbesprechungen?
8. Trifft es zu, daß dem zuständigen U - Richter Dr. Manfred Hohe necker das Strafverfahren
gegen den Direktor der Raiffeisenbank Schwechat, Günther Bayr unter anderem wegen
angeblicher Befangenheit vom Präsidenten des LG Korneuburg mit Beschluß vom 17.
Juli 1998 abgenommen wurde?
9. Warum wurde dieser Beschluß nicht von den nach § 74 Abs. 1 StPO zuständigen
Präsidenten des LG Korneuburg selbst unterfertigt?
10. Lag ein Vertretungsfall vor?
11. Warum wurde dieses Strafverfahren nicht vom zuständigen Personalsenat des LG
sondern vom Vizepräsidenten einem anderen U - Richter zugewiesen?
12. Entspricht der Bericht der Tageszeitung Wirtschaftsblatt vom 29. Juli 1998, Seite A3,
wonach der Verteidiger des Raiffeisenbank - Direktors Günther Bayr, Dr. Johannes Reich -
Rohrwig, Vorträge im "Verein zur juristischen Fortbildung in Niederösterreich” (dessen
Präsident Dr. Hartl ist und der den Vereinssitz am Wohnort des Dr. Hartl in
Langenzersdorf, Kellergasse 37 hat) gehalten hat, den Tatsachen ?
13. Gab es Interventionen von Funktionären der Raiffeisenorganisation, dem zuständigen U -
Richter das Strafverfahren abzunehmen?
14. Hat sich der zuständige U - Richter für befangen erklärt?
15. Hat SC Dr. Oberhammer bzw. Generalanwalt Dr. Mayerhofer an irgendwelchen
Dienstbesprechungen in einem zu Punkt 1) genannten Strafverfahren teilgenommen oder
Weisungen erteilt, bzw. sonst auf diese Strafverfahren in irgendwelcher Form Einfluß
genommen?
16. Hat die neue Untersuchungsrichterin versucht, die Vertreterin von Privatbeteiligten
widerrechtlich an der Akteneinsicht zu hindern ?
17. Hat die Untersuchungsrichterin im Zuge ihrer rechtswidrigen Verweigerung der
Akteneinsicht Rücksprache mit dem Gerichtspräsidenten gehalten?
18. Ist beim LG Korneuburg eine Einstweilige Verfügung mit dem Ziel, 30 Millionen aus
dem Vermögen der in Liquidation befindlichen Firma SBG zu sichern, eingebracht
worden?
19. Wer hat diesen Antrag abgewiesen?
20. Was könne Sie - bei Achtung der Unabhängigkeit der Gerichte - insbesondere im
Hinblick auf die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft unternehmen, um der Behinderung der
Verfolgung des Baukartells entgegenzutreten?