5085/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für auswäütige Angelegenheiten
betreffend die negativen Folgen für das Ansehen Österreichs durch die Beibehaltung des
menschenrechtswidrigen Paragraphen 209 StGB.
Am 17. September 1998 hat das Europäische Parlament zum dritten Mal innerhalb von
eineinhalb Jahren Österreich aufgefordert, § 209 StGB aufzuheben. In der jüngsten
diesbezüglichen Entschließung wird die österreichische Regierung auch aufgefordert, “alle
Personen, die aufgrund dieses Artikels Gefängnisstrafen verbüßen, unverzüglich zu
begnadigen und freizulassen". Das Europäische Parlament sieht im § 209 StGB eine
Verletzung der Menschenrechte und stützt sich in seinem Befund u. a. auf die Europäische
Menschenrechtskommission, die am 1. Juli 1997 in ihrer Entscheidung in der Beschwerde Nr.
25186/94 (Euan Sutherland gegen das Vereinigte Königreich) unterschiedliche
Mindestaltersgrenzen für homosexuelle und heterosexuelle Beziehungen als Verletzung der
Europäischen Menschenrechtskonvention eingestuft hat.
Österreich verursacht mit dieser Menschenrechtsverletzung nicht nur ein beachtliches
Glaubwürdigkeitsproblem für die gesamte Europäische Union, die von den Beitrittswerbern
die Einhaltung der Menschenrechte einfordert, während offenbar einige Mitgliedstaaten selbst
sehr selektiv bei der Einhaltung der Menschenrechte vorgehen, sondern bringt sich dadurch in
internationalen Zusammenhängen in eine peinliche und unhaltbare Lage. Die “Wiener
Zeitung” vom 26. September 1998 berichtete etwa, daß die Homosexuelle Initiative Wien den
UNO - Menschenrechtsausschuß in Genf mit einem alternativen Bericht zur Lage der
Menschenrechte von Schwulen in Österreich anläßlich der Behandlung des nach Artikel 40
des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte periodisch von Österreich
vorzulegenden Berichts befaßt hat. Am 22. August 1998 berichtete die Austria - Presse -
Agentur, daß die Homosexuelle Initiative Wien mit Hilfe des europäischen Lesben - und
Schwulenverbands ILGA - Europa eine europaweite Kampagne gegen die Kandidatur Walter
Schwimmers für den Posten des Generalsekretärs des Europarats initiieren wird. Gegen
Schwimmer wird ins Treffen geführt, daß er für diesen Posten deshalb ungeeignet sei, weil er
im österreichischen Nationalrat mehrfach für die Beibehaltung menschenrechtswidriger
Strafrechtsparagraphen (§§ 209, 220 und 221) gestimmt hat.
Österreich blamiert sich jedoch nicht nur im Europäischen Parlament durch seine
Verletzungen der Menschenrechte von Schwulen, sondern auch in anderen Institutionen der
Europäischen Union. Es war wohl nicht unbedingt ein würdiger Auftakt für die EU -
Präsidentschaft, daß beim großen EU - Fest am Heldenplatz am 1. Juli alle anwesenden EU -
Kommissare auf zehn Meter Abstand mit dem unübersehbaren Transparent der
Homosexuellen Initiative Wien: "E(u)quality now! Lesbisch/schwule Menschenrechte auch in
Österreich” konfrontiert wurden. Überdies hat WGA - Europa sich auch an EU -
Außenkommissar Hans van den Broek
gewandt, daß Österreich als EU - Vorsitzland beim
diesjährigen Implementierungstreffen der Menschlichen Dimension der OSZE in Warschau
nicht den Themenbereich “Toleranz und Nichtdiskriminierung” behandeln möge, weil
Österreich nicht geeignet sei, andere OSZE - Staaten glaubwürdig zur Einhaltung der
Menschenrechte in diesem Bereich aufzufordern, da es selbst die Menschenrechte von
Schwulen massiv verletzt. Das Eröffnungsstatement der EU zum Thema “Toleranz und
Nichtdiskriminierung” soll nunmehr offenbar von den Niederlanden gehalten werden. ILGA -
Europa hat auf ihrer 20. Jahrestagung vom 21. bis 25. Oktober in Linz auch beschlossen, alles
zu unternehmen, daß gegen Österreich ein Verfahren nach Artikel 7 EGV in der Fassung des
Vertrags von Amsterdam, sobald dieser in Kraft ist, eingeleitet wird. Artikel 7 sieht
Sanktionen gegen EU - Mitgliedstaaten vor, die permanent die Menschenrechte verletzen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Halten Sie es für dem Ansehen Österreichs bei internationalen Organisationen
zuträglich, daß Österreich eine nach dem Entscheid der Europäischen
Menschenrechtskommission eindeutig menschenrechtsverletzende
Strafrechtsbestimmung unbeirrt aufrechterhält?
2. Halten Sie es tatsächlich für eine gute Wahl, Dr. Walter Schwimmer als Kandidaten für
den Posten des Europarats - Generalsekretärs zu nominieren, obwohl Dr. Schwimmer im
Nationalrat mehrfach gegen die Aufhebung menschenrechtswidriger Gesetze gestimmt
hat? Finden Sie tatsächlich jemand für einen Posten im Europarat, dem Hüter der
Europäischen Menschenrechtskonvention, geeignet, der die Entscheidungen der
Europäischen Menschenrechtskommission wie im Falle unterschiedlicher
Mindestaltersgrenzen ignoriert und der am 27. November 1996 für die Beibehaltung des
Werbe - und Vereinsverbots für Lesben und Schwule in Österreich votiert hat zwei
Bestimmungen, die der Europarat gerade durch massiven Druck auf Rumänien in diesem
Land beseitigt sehen möchte - und der an der Spitze des Europarats dadurch wohl ein
großes Glaubwürdigkeitsproblem für diesen heraufbeschwören würde?
3. Ist es richtig, daß die Niederlande gebeten werden mußten, beim OSZE -
Implementierungstreffen der Menschlichen Dimension in Warschau vom 26. Oktober bis
6. November 1998 das Eröffnungsstatement im Namen der EU zu halten, weil das an
und für sich dafür zuständige EU - Vorsitzland Österreich nicht geeignet erschien, in
dieser Frage aufgrund der eigenen Menschenrechtsverletzungen an Schwulen das Wort
zu ergreifen und glaubwürdig für Toleranz und Nichtdiskriminierung einzutreten und
diese auch von den OSZE - Teilnehmerstaaten glaubwürdig einzumahnen?
4. Wie werden Sie argumentieren, falls tatsächlich nach Inkrafttreten des Vertrags von
Amsterdam gegen Osterreich ein Verfahren nach Artikel 7 EGV eingeleitet wird, zumal
der Umstand, daß laut Entscheidung der Europäischen Menschenrechtskommission ein
unterschiedliches Mindestalter für homo - und heterosexuelle Beziehungen, wie es§209
StGB festlegt, eine Verletzung des Artikels 8 in Verbindung mit Artikel 14 der
Europäischen Menschenrechtskonvention darstellt, nicht wegzudiskutieren ist und
Österreich daher
permanent und uneinsichtig weiterhin die Menschenrechte von
Schwulen massiv verletzt und damit die Voraussetzung für Sanktionen gemäß Artikel 7
EGV gegeben ist?
5. Halten Sie es für dem Ansehen Österreichs zuträglich, daß Österreich möglicherweise
der erste EU - Mitgliedstaat sein wird, gegen den ein Verfahren nach Artikel 7 EGV
angestrengt wird?