5088/J XX.GP
Anfrage
des Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen
an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Einstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderten -
einstellungsgesetz im Bereich des Landes Steiermark
Auch Gebietskörperschaften sind von der Einstellungspflicht nach dem Behinderten -
einstellungsgesetz umfaßt. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosenrate
behinderter Menschen sollte die öffentliche Hand, besonders im Hinblick auf die
Vorbildfunktion als Dienstgeber in diesem Bereich, dieser Verpflichtung voll nach -
kommen und nicht Ausgleichstaxen für das Nichterfüllen dieser Verpflichtung
bezahlen.
In der Anfragebeantwortung 3502/AB vom 18. März 1998 standen für das Bundes -
land Steiermark - im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern - seinerzeit nur
Daten aus dem Jahr 1994 zur Verfügung.
Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministe -
rin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Steiermark ?
2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in der Steiermark
in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in die Steiermark in den
Kalenderjahren 1996 und 1997?
4. Mußte das Bundesland Steiermark 1996 oder 1997 eine Ausgleichsabgabe bezah-
len? Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden in der
Steiermark in den Kalenderjahren 1996 und 1997?
6. Wie hoch war die Zahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen für die jeweiligen
Städte und Gemeinden in der Steiermark für die Kalenderjahre 1996 und 1997
(aufgegliedert nach Städten und Gemeinden)?
7. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen für die einzelnen Städte und
Gemeinden in der Steiermark
für die Kalenderjahre 1996 und 1997?
8. Wie hoch war die Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in
der Steiermark allenfalls für die Kalenderjahre 1996 und 1997(aufgegliedert nach
Städten und Gemeinden) bezahlen mußten?
9. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Bereich der Länder und Gemein -
den - als die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesministerin
setzen, um eine Einhaltung bzw. Erfüllung der gesetzlichen Einstellungsver -
pflichtung zu erreichen, dies im Hinblick auf die Vorbildwirkung der öffentlichen
Hand als Dienstgeber und angesichts der hohen Arbeitslosigkeit behinderter
Menschen?