5091/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Feurstein
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Versagen der Aufsichtsorgane im Fall Rieger - Bank
Der Schaden im Falle der Rieger - Bank - Pleite weitet sich immer mehr aus. Das
Handelsgericht Wien eröffnete am 27.Oktober 1998 das Konkursverfahren. Der
vorläufige Statusbericht ergab Passiva von 795 Mio. Schilling, denen Aktiva von
90 Mio. Schilling gegenüberstehen. Nach Auskunft des alpenländischen Kredi -
torenverbandes sind in der Buchhaltung allerdings Verbindlichkeiten von mehr als
100 Mio. Schilling nicht erfaßt, sodaß sich die rechnerische Überschuldung laut
Masseverwalter Klemens Dallinger auf 926 Mio. Schilling belaufe.
Leidtragende der Rieger - Insolvenz sind u.a. 1.200 private Anleihezeichner, welche
mit ihren Forderungen auf das Konkursverfahren verwiesen werden. Diese An -
leger werden kaum mehr als eine Minimalquote im Konkursverfahren erhalten.
Da Wolfgang Rieger laut eigener Aussage jahrelang die Bilanzen gefälscht hat,
stellt sich nunmehr die Frage, ob die Aufsichtsorgane, nämlich Bankenaufsicht
und Aufsichtsrat ihren Pflichten nachgekommen sind.
Bereits seit Jahren gab es immer wieder Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der
Rieger - Bank. Besonders hervorzuheben ist dabei jener Anlaß, der auch den da -
maligen Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Hannes Androsch im April 1998 dazu ver -
anlaßt hat, seine Funktion im Aufsichtsrat der Rieger - Bank zurückzulegen. Wie
Dr. Androsch damals mitteilte, sah er sich außerstande, dieses Mandat weiter
wahrzunehmen, da der Vorstand der Bank seinen Rücktritt verweigert habe. Diese
Rücktrittsforderung entstand, da die Oesterreichische Nationalbank die Rieger -
Bank bei der Staatsanwaltschaft angezeigt hatte, da in der Bilanz 1996 Eventual -
verpflichtungen (eine Garantieübernahme in der Höhe von 24,5 Mio. Schilling)
nicht aufschienen. Dr. Androsch betonte damals, daß kein materieller Schaden ent -
standen sei, die Vollständigkeit der Bilanz allerdings nicht gegeben sei. Wenn die
Aussage Wolfgang Riegers, daß er die Bilanzen jahrelang gefälscht habe, stimmt,
wurden diese gefälschten Bilanzen allerdings unter dem Aufsichtsratsvorsitz von
Dr. Androsch erstellt.
In einem APA - Gespräch vom 14.Oktober 1998 stellt Dr. Androsch fest, daß
Bilanzfälschungen, wenn sie geschickt
gemacht seien, nicht erkennbar seien
wenn von der Bank gefälschte Saldenbestätigungen vorgelegt würden. Des wei -
teren stellt Dr. Androsch aber auch fest, daß ein weiterer sozialdemokratischer Ex -
finanzminister in die Prüfungshandlungen bei der Rieger - Bank verwickelt ist. So
habe es laut Dr. Androsch bei der Rieger - Bank zweimal Sonderprüfungen durch
die Kanzlei Dr. Andreas Staribacher gegeben.
Es stellt sich auch die Frage, wieso die Bankenaufsicht nicht auf die Tatsache
reagiert hat, daß die Rieger - Bank trotz ihrer eingeschränkten Bankkonzession, die
ihr eine Entgegennahme von Spareinlagen nicht gestattete, dennoch über Konten,
auf denen sich Guthaben Privater befinden, verfügt. Weiters soll es aus der
Nationalbank an die Bankenaufsicht Hinweise gegeben haben, daß Rieger seit
Ende Juli 1998 550 Mio. Schilling zu ausländischen Banken verlagert hat. Späte -
stens auf diese Hinweise hätte die Bankenaufsicht wohl reagieren sollen.
Interessant sind auch noch Parallelen mehrerer Bankskandale, die in einem
Kurierartikel vom 2.11.1998 aufgezeigt werden. Wie im Fall Rieger ist auch sein
mittlerweile inhaftierter Freund Josef Steiner 1993 bei der Pleite des Badener
Finanzunternehmens Confides verschwunden. Die Confides wurde Ende der
achtziger Jahre gegründet, zu den Gründern gehörte die Badener Anwaltskanzlei
Fuhrmann. Dazu gehört auch der Anwalt Helmut Steiner, Bruder des verhafteten
Josef Steiner. Die Kanzlei vertrat zu dieser Zeit auch Wolfgang Rieger im Prozeß
gegen die Nationalbank um eine Devisenhandelsermächtigung, die diese
abgelehnt hat. Die Confides ging 1993 pleite, wobei damit gerechnet wird, daß
etwa 200 Mio. Schilling verschwunden sind. Wertpapierspezialist Steiner war
Mitbegründer der Confides.
Die Ereignisse rund um die Rieger - Bank werfen somit zahlreiche Fragen nach
dem Funktionieren der Aufsichtsorgane auf. Die unterzeichneten Abgeordneten
stellen daher an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage:
1. Hat die österreichische Bankenaufsicht im Fall Rieger - Bank funktioniert?
2. Welche Anträge, Hinweise, Anzeigen oder sonstige Schriftstücke der
Oesterreichischen Nationalbank sind in dieser Angelegenheit und zu welchem
Zeitpunkt im Bundesministerium für Finanzen eingelangt und wie lauten die
Erledigungen?
3. Wie beurteilen Sie die Tätigkeit der Aufsichtsratsvorsitzenden?
4. Haben sich die Aufsichtsratsvorsitzenden im Zuge der Ausübung ihres
Aufsichtsratsmandates einer Verletzung ihrer Aufsichtspflichten schuldig
gemacht?
5. Hat die Wirtschaftsprüfungskanzlei Schuster, Türke und Grotschar bei der Er -
teilung der
Bestätigungsvermerke die notwendige Sorgfalt walten lassen?
6. Welche Rolle spielte die Kanzlei von Dr. Andreas Staribacher im Fall der
Rieger - Bank?
7. Welche Ergebnisse haben die angeblichen Sonderprüfungen Dr. Staribachers
erbracht?
8. Welche Rolle spielte der in die Confides - Pleite verwickelte Josef Steiner im
Rahmen der Rieger - Bank - Pleite?
9. Hätte die Österreichische Bankenaufsicht nicht spätestens beim Bekanntwer -
den der Unvollständigkeit der Bilanz 1996 im April 1998 entsprechende
Prüfungsmaßnahmen setzen müssen?