5092/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Stummvoll

und Kollegen

betreffend finanzbehördliche Erhebungen sowie Auskunftsersuchen hinsichtlich

Hochzeiten und Taufen.

 

 

Im Sommer dieses Jahres führte das Finanzamt Linz in Pfarrämtern und Gemeinden

äußerst umfangreiche Erhebungen hinsichtlich Hochzeiten und Taufen durch. In

Auswertung dieser Daten wurden zahllose Privatpersonen um detaillierte Auskünfte

gemäß § 143 Abs. 1 BAO dahingehend ersucht, in welchem gastgewerblichen Be -

trieb die Hochzeits - bzw. Tauffeier stattgefunden hat, wie viele Personen daran teil -

genommen haben, wieviel die Zeche betrug, wie diese beglichen wurde etc. (siehe

Beilagen).

 

Aus rechtlicher Sicht ist dazu festzuhalten, daß gemäß § 165 BAO Auskunftsperso -

nen (in fremder Sache) erst dann befragt werden sollen, wenn die Verhandlungen

mit dem Abgabepflichtigen nicht zum Ziel führen oder keinen Erfolg versprechen

(Grundsatz der Subsidiarität).

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundes -

minister für Finanzen die nachstehende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1. Wurde - gemäß dem obzitierten Grundsatz der Subsidiarität - vor Durchführung

    der Fragebogenaktion versucht, die erwünschten Daten direkt von den Gastwir -

    ten zu erhalten?

 

2. Ist es notwendig (und rechtens), eine ganze Branche in der Öffentlichkeit zu dif -

    famieren, wenn auch herkömmliche Vorgangsweisen (Betriebsprüfungen) zur

    Informationsgewinnung ausgereicht hätten?

 

3. Sollte es nicht so sein, daß gerade im höchstpersönlichen Bereich von Privat -

    personen (Hochzeiten und Taufen sind hier geradezu exemplarisch) die Pri -

    vatsphäre besonders zu achten ist?

 

 

 

 

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