5093/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Murauer , Dr. Höchtl
an den Bundeskanzler
betreffend Einführung der Briefwahl
In Österreich gibt es im Gegensatz zu anderen westlichen Demokratien wie der Schweiz,
Deutschland und dem angelsächsischen Kulturkreis keine Briefwahl. Bei Nationalrats -,
Bundespräsidenten - und Europa - Wahlen ist für eine Stimmabgabe außerhalb des Wohnortes
die bürokratisch aufwendige Möglichkeit per Wahlkarte mit zusätzlicher Bestätigung durch
einen Notar, die Botschaft oder einem Zeugen gegeben. Bei Landtags - und
Gemeinderatswahlen gibt es für den Wähler überhaupt keine vergleichbare Gelegenheit zur
Stimmabgabe. Das führt dazu, daß Bürger, die sich am Wahltag der Gemeinderatswahl
außerhalb des Gemeindegebietes befinden, und Bürger, die sich am Tag der Landtagswahl
außerhalb des betreffenden Bundeslandes aufhalten, von der Ausübung ihres Wahlrechtes
ausgeschlossen sind.
In der österreichischen Verfassung ist das geheime und persönliche Wahlrecht
festgeschrieben, und an der jeweils unterschiedlichen Auslegung dieser Begriffe scheiterte
bislang die Entwicklung eines modernen Briefwahlrechtes in Österreich. In der Literatur
werden vielfach die positiven Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und die Notwendigkeit
einer Rücksichtnahme auf die gestiegene Mobilität der Bürger angeführt, aber auch die
Mißbrauchsmöglichkeit und die eventuelle Beeinflussung des Briefwählers durch andere
vermerkt. Wenn sich der Gesetzgeber diesen konkreten Vorbehalten anschließen sollte, so ist
es bedenklich, daß er diese mutmaßliche Mißbrauchsmöglichkeit im Bereich der Betriebsrats -
und Kammerwahlen offensichtlich in Kauf nimmt, da man sich in diesem Bereich sehr wohl
der Briefwahl bedient. Schließt sich der Gesetzgeber, in Anbetracht der unzweifelhaften
demokratischen Reife der österreichischen Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen
positiven Beispiele aus anderen westlichen Demokratien diesen Vorbehalten hingegen nicht
an, so steht der Einführung einer Briefwahl nach z.B. deutschem oder schweizer Vorbild
nichts entgegen. Darüber hinaus ist es nicht schlüssig, warum bei einer Briefwahl, bei der
nach intemationalem Vorbild eine eidesstattliche Erklärung des Wählers, seine Stimme
persönlich und unbeeinflußt
abgegeben zu haben, ausreicht, die Beeinflussungs - oder
Mißbrauchsmöglichkeit größer sein sollte als durch den derzeit benötigten Wahlzeugen für die
Stimmabgabe per Wahlkarte.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der österreichischen Landtage hat dem
ebenfalls Rechnung getragen und am 15. Oktober 1998 folgenden Beschluß gefaßt: “Der
Bundesverfassungsgesetzgeber wird ersucht, ehestens durch Änderung der entsprechenden
Bestimmungen des B -VG die Einführung der Briefwahl auf Landes - und Gemeindebene zu
ermöglichen.”
In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den
Bundeskanzler folgende
Anfrage:
1. Wie beurteilen Sie die gesetzlichen Regelungen zur Briefwahl in der Schweiz und in
Deutschland hinsichtlich ihrer möglichen Vorbildwirkung für die Einführung der
Briefwahl bei Landtags - und Gemeinderatswahlen in Österreich?
2. Beurteilen Sie in Hinblick auf eventuelle Beeinflussungs - und Mißbrauchsmöglichkeiten
die demokratische Reife der Österreicherrinnen und Österreicher niedriger als die
demokratische Reife von schweizer und deutschen Bürgern?
3. Worin sehen Sie unterschiedliche Beeinflussungsmöglichkeiten durch Unbefugte bei der
Briefwahl verglichen mit der Stimmabgabe per Wahlkarte?
4. Inwieweit halten Sie eine verfassungsrechtliche Verankerung der Briefwahl für nötig, um
diese auch in Österreich zu ermöglichen?
5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Briefwahl in verfassungskonformer Weise zu
verankern?
6. Wie groß schätzen sie das Potential ein, um das die Wahlbeteiligung durch die Einführung
der Briefwahl nach deutschem oder schweizer Modus in Österreich gesteigert werden
könnte?
7. Wie groß schätzen Sie das Potential der Einsparungen ein, die mit der Einführung der
Briefwahl durch die
bürokratischen Vereinfachungen erreicht würden?
8. Was spricht Ihrer Meinung nach dagegen, daß Österreich hinsichtlich der Briefwahl eine
Wahlrechtsentwicklung betreibt, wie sie in anderen fortschrittlichen westlichen
Demokratien längst vollzogen wurde?
9. Bis wann werden Sie den oben zitierten Beschluß der Präsidentinnen und Präsidenten der
österreichischen Landtage umsetzen?
10. Womit begründen Sie gegenüber den österreichischen Wählerinnen und Wählern
juristisch, daß ihnen die Möglichkeiten einer unbürokratischen Briefwahl noch immer
vorenthalten werden?
11. Womit begründen Sie gegenüber den österreichischen Wählerinnen und Wählern
politisch, daß ihnen die Möglichkeiten einer unbürokratischen Briefwahl noch immer
vorenthalten werden?
12. Halten Sie angesichts der gestiegenen Mobilität unserer Gesellschaft eine
bürgerfreundliche Wahlrechtsentwicklung im Bereich der Briefwahl für wünschenswert?
13. Was werden Sie persönlich unternehmen, um das österreichische Briefwahlrecht
ehestmöglich bürgerfreundlich weiterzuentwickeln?