5093/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Murauer , Dr. Höchtl

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Einführung der Briefwahl

 

 

In Österreich gibt es im Gegensatz zu anderen westlichen Demokratien wie der Schweiz,

Deutschland und dem angelsächsischen Kulturkreis keine Briefwahl. Bei Nationalrats -,

Bundespräsidenten - und Europa - Wahlen ist für eine Stimmabgabe außerhalb des Wohnortes

die bürokratisch aufwendige Möglichkeit per Wahlkarte mit zusätzlicher Bestätigung durch

einen Notar, die Botschaft oder einem Zeugen gegeben. Bei Landtags - und

Gemeinderatswahlen gibt es für den Wähler überhaupt keine vergleichbare Gelegenheit zur

Stimmabgabe. Das führt dazu, daß Bürger, die sich am Wahltag der Gemeinderatswahl

außerhalb des Gemeindegebietes befinden, und Bürger, die sich am Tag der Landtagswahl

außerhalb des betreffenden Bundeslandes aufhalten, von der Ausübung ihres Wahlrechtes

ausgeschlossen sind.

In der österreichischen Verfassung ist das geheime und persönliche Wahlrecht

festgeschrieben, und an der jeweils unterschiedlichen Auslegung dieser Begriffe scheiterte

bislang die Entwicklung eines modernen Briefwahlrechtes in Österreich. In der Literatur

werden vielfach die positiven Auswirkungen auf die Wahlbeteiligung und die Notwendigkeit

einer Rücksichtnahme auf die gestiegene Mobilität der Bürger angeführt, aber auch die

Mißbrauchsmöglichkeit und die eventuelle Beeinflussung des Briefwählers durch andere

vermerkt. Wenn sich der Gesetzgeber diesen konkreten Vorbehalten anschließen sollte, so ist

es bedenklich, daß er diese mutmaßliche Mißbrauchsmöglichkeit im Bereich der Betriebsrats -

und Kammerwahlen offensichtlich in Kauf nimmt, da man sich in diesem Bereich sehr wohl

der Briefwahl bedient. Schließt sich der Gesetzgeber, in Anbetracht der unzweifelhaften

demokratischen Reife der österreichischen Bürgerinnen und Bürger sowie der zahlreichen

positiven Beispiele aus anderen westlichen Demokratien diesen Vorbehalten hingegen nicht

an, so steht der Einführung einer Briefwahl nach z.B. deutschem oder schweizer Vorbild

nichts entgegen. Darüber hinaus ist es nicht schlüssig, warum bei einer Briefwahl, bei der

nach intemationalem Vorbild eine eidesstattliche Erklärung des Wählers, seine Stimme

persönlich und unbeeinflußt abgegeben zu haben, ausreicht, die Beeinflussungs - oder

Mißbrauchsmöglichkeit größer sein sollte als durch den derzeit benötigten Wahlzeugen für die

Stimmabgabe per Wahlkarte.

 

Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der österreichischen Landtage hat dem

ebenfalls Rechnung getragen und am 15. Oktober 1998 folgenden Beschluß gefaßt: “Der

Bundesverfassungsgesetzgeber wird ersucht, ehestens durch Änderung der entsprechenden

Bestimmungen des B -VG die Einführung der Briefwahl auf Landes - und Gemeindebene zu

ermöglichen.”

 

In diesem Zusammenhang richten nachstehend unterzeichnete Abgeordnete an den

Bundeskanzler folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Wie beurteilen Sie die gesetzlichen Regelungen zur Briefwahl in der Schweiz und in

    Deutschland hinsichtlich ihrer möglichen Vorbildwirkung für die Einführung der

    Briefwahl bei Landtags - und Gemeinderatswahlen in Österreich?

 

2. Beurteilen Sie in Hinblick auf eventuelle Beeinflussungs - und Mißbrauchsmöglichkeiten

    die demokratische Reife der Österreicherrinnen und Österreicher niedriger als die

    demokratische Reife von schweizer und deutschen Bürgern?

 

3. Worin sehen Sie unterschiedliche Beeinflussungsmöglichkeiten durch Unbefugte bei der

    Briefwahl verglichen mit der Stimmabgabe per Wahlkarte?

 

4. Inwieweit halten Sie eine verfassungsrechtliche Verankerung der Briefwahl für nötig, um

    diese auch in Österreich zu ermöglichen?

 

5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, um die Briefwahl in verfassungskonformer Weise zu

     verankern?

 

6. Wie groß schätzen sie das Potential ein, um das die Wahlbeteiligung durch die Einführung

    der Briefwahl nach deutschem oder schweizer Modus in Österreich gesteigert werden

    könnte?

 

7. Wie groß schätzen Sie das Potential der Einsparungen ein, die mit der Einführung der

    Briefwahl durch die bürokratischen Vereinfachungen erreicht würden?

8. Was spricht Ihrer Meinung nach dagegen, daß Österreich hinsichtlich der Briefwahl eine

    Wahlrechtsentwicklung betreibt, wie sie in anderen fortschrittlichen westlichen

    Demokratien längst vollzogen wurde?

 

9. Bis wann werden Sie den oben zitierten Beschluß der Präsidentinnen und Präsidenten der

    österreichischen Landtage umsetzen?

 

10. Womit begründen Sie gegenüber den österreichischen Wählerinnen und Wählern

      juristisch, daß ihnen die Möglichkeiten einer unbürokratischen Briefwahl noch immer

      vorenthalten werden?

 

11. Womit begründen Sie gegenüber den österreichischen Wählerinnen und Wählern

      politisch, daß ihnen die Möglichkeiten einer unbürokratischen Briefwahl noch immer

      vorenthalten werden?

 

12. Halten Sie angesichts der gestiegenen Mobilität unserer Gesellschaft eine

      bürgerfreundliche Wahlrechtsentwicklung im Bereich der Briefwahl für wünschenswert?

 

13. Was werden Sie persönlich unternehmen, um das österreichische Briefwahlrecht

      ehestmöglich bürgerfreundlich weiterzuentwickeln?