5095/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Kukacka

und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

 

betreffend die Vergabe von Mitteln des Verkehrssicherheitsfonds ohne gesetzlich

vorgeschriebener Beiziehung des Verkehrssicherheitsbeirats

 

 

Im Zuge einer Novelle des Kraftfahrgesetzes wurde am 15. Juli 1988 der

Österreichische Verkehrssicherheitsfonds als unselbständiger Verwaltungsfonds

eingerichtet und dem Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr unterstellt. Sein

Zweck liegt in der Förderung von Maßnahmen zur Hebung der Sicherheit des

Straßenverkehrs in Österreich.

 

Die Mittel des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds werden im wesentlichen

aus Einnahmen aus der Zuweisung von Wunschkennzeichen erzielt.

 

Vor der Entscheidung über die Verwendung von Mitteln aus dem Österreichischen

Verkehrssicherheitsfonds hat sich der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr

gem. § 131 a Abs. 7 KFG mit dem Beirat des Österreichischen

Verkehrssicherheitsfonds zu beraten. Diesem Beirat gehören sachverständige

Mitglieder, wie je ein Vertreter der gewerblichen Wirtschaft, der unselbständig

Erwerbstätigen, des ÖAMTC, des ARBÖ, des Kuratoriums für Verkehrssicherheit

sowie ein Vertreter der Länder an.

 

Bei einer Reihe von Projekten, die in der jüngsten Zeit verwirklicht wurden, ist der

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr dieser gesetzlichen Pflicht der

Beratung durch den Beirat nicht nachgekommen.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für

Wissenschaft und Verkehr folgende

 

 

Anfrage:

 

1. Wieviele Projekte sind von 1991 bis heute aus den Mitteln des

    Verkehrssicherheitsfonds unter Hinzuziehung des Beirates in den einzelnen

    Jahren beauftragt worden?

2. Welche Beiträge wurden in den Jahren 1991 bis 1998 für Projekte ausgegeben

    (bitte aufschlüsseln), die unter Hinzuziehung des Beirates beauftragt wurden?

 

3. Wieviele Projekte sind in diesem Zeitraum ohne Hinzuziehung des Beirates

    beauftragt worden?

 

4. Warum kamen Sie der gesetzlichen Pflicht, sich bei der Verwendung der Mittel

    des Verkehrssicherheitsfonds mit dem Beirat zu beraten, bei so wesentlichen

    Projekten wie den Aktionen "Brems Dich ein”, “Wiederholungen” "StO,OP - Null

    Promille, Null Probleme” und “Gurt sei Dank” nicht nach?

 

5. Ist es richtig, daß das Auftragsvolumen, für die unter Frage 4 aufgezählten

    Aktionen insgesamt fast 83 Millionen Schilling betrug? Wenn nein, wie hoch

    waren die Kosten?

 

6. Haben Sie bei der Vergabe der Projekte eine EU - weite Ausschreibung gem. §§ 3,

    7 und 11 Bundesvergabegesetz (BGBl. 56/1997) durchführen lassen? Wenn nein,

    warum nicht?

 

7. Welche Agenturen haben Sie mit der Umsetzung der unter Frage 4 aufgezählten

    Kampagnen beauftragt bzw. wer war der Empfänger der Mittel des

    Verkehrssicherheitsfonds?

 

8. Nach welchen Kriterien haben Sie die Auswahl dieser Agenturen getroffen?