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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten
betreffend der Erstellung des Dreiervorschlages zur Besetzung eines
Schulaufsichtsbeamten für.den Bezirk Reutte/Tirol
Am 13.11.1995 traf das ÖVP-dominierte Kollegium des Landesschulrates für Tirol eine
merkwürdige Entscheidung. Es erstellte einen Dreiervorschlag zur Besetzung eines
Schulaufsichtsbeamten für den Bezirk Reutte, in dem ein überaus qualifizierter Bewerber
nicht aufscheint. Es handelt sich dabei um Dr. Norbert Syrow , Leiter der Sonderschule
Reutte. .
Dr. Syrow ist ein östereichweit und international anerkannter Fachmann auf dem Gebiet
der schulischen Integration.
Die Mitglieder des Kollegiums treffen formal Ihre Entscheidung aufgrund eines Hearings
und eines Berichtes des zuständigen Landesschulinspektors Dr. Weyermüller. Dieser
Bericht hat als Grundlage eine Art Fragebogen (lt. Auskunft des LSR Tirol erstellt vom
BMUK) , mit folgendem Inhalt:
''I. Angaben zur Ausbildung und bisherigen dienstlichen und beruflichen Laufbahn
(einschließlich der Leistungsfeststellung nach dem BDG 1979).
II. Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf die fachliche Eignung:
1 . Aktive Lehrerfortbildung (z.B. Seminarleiter, I-ehrbeauftragter, Mitglied/Leiter von
Arbeitsgemeinschaften)
2. Passive I-ehrerfortbildung (z.B. Weiter- bzw. Fortbildung in fachlicher und
pädagogischer Hinsicht während der Lehrtätigkeit);
3. Zusätzliche Lehrtätigkeiten wie z.B. an außerschulischen Institutionen, Akademien,
Betreuer in der Erwachsenenbildung, in der Jugendarbeit;
4. Zusätzlich erworbene Befähigungen und/oder Quali.fikationen (z.B. EDV,
Betreuungslehrer im Schul- und Unterric.htspraktikum, Bildungsberater) ;
5. einschlägige Veröffentlichungen
6. Teilnahme an Projekten der Schulentwicklung (z.B. Erstellung von Unterichtsmitteln,
Projektarbeit, Lehrplanentwicklung, Teilnahme an Arbeitskreisen und Durchführung von
Schulversuchen, Erarbeitung und Erprobung neuer Unterichtsformen).
III. Angaben über Tätigkeiten im Hinblick auf Leistungs- und Führungsfähigkeiten:
1. Tätigkeiten im Rahmen der Schulpartnerschaft.
2. Tätigkeiten im Hinblick auf administrative Eignung (z.B. Jahrgangs- bzw.
Klassenvorstand, Kustos) ;
3 . Planung und Organisation von Schulveranstaltunge, schulbezogene Veranstaltungen, etc.
4. Bereitschaft zu öffentlichem Engagement (z.B. Tätigkeit in den Standesvertretungen, . . .)
IV. Sonstiges
Es drängt sich der Verdacht auf, daß Dr. Syrow nicht aufgrund seiner mangelnden
fachlichen Qualifikationen nicht in den Dreiervorschlag des LSR aufgenommen wurde,
sondern aufgrund seines überaus hohen und fundierten Engagements im Bereich der
Schulentwicklung und dort vor allem im Bereich des gemeinsamen Unterrichts behinderter
und nichtbehinderter Kinder.
Wenn jemand in diesem Ausmaß im Schulentwicklungsbereich tätig ist, wie aus den
Unterlagen Dr. Syrows zu entnehmen, gerät er naturgemäß in inhaltliche Konflikte mit
Beamten der Schulaufsicht. Andererseits ist der gemeinsame Unterricht behinderter und
nichtbehinderter Kinder ein klarer gesetzlicher Auftrag. Es wäre daher ungeheuerlich, wenn
jemand in diesem Maße benachteiligt würde , der gerade diesem Auftrag nachkommt. Ein
Kolleg.ium eines Landesschulrates , das mit Vertretern, die von politischen Parteien
nominiert sind, besetzt ist, muß über partei- und bildungspolitischen Ideologien auch
objektivierbare Kriterien in Betracht ziehen. Dies war bei gegenständlicher Entscheidung
ganz offensichtlich nicht der Fall. Es liegt deshalb ein offensichtlicher Irrtum des
Kollegiums des LSR Tirol vor.
Der Bundesministerin soll hier als Parteikollegin jener merkwürdigen Mehrheit im
Landesschulrats-Kollegium keineswegs irgendeine Art Komplicenschaft unterstellt werden.
Sie hat jedoch die Verantwortung, für eine korrekte Durchführung der Besetzungsverfahren
Kontrolle auszuüben. So müssen in ihrem Verantwortungsbereich bei Postenbesetzungen
Bewerbungen korekt bewertet werden und Entscheidungsbegründungen sich auf das in
Ausschreibungen Geforderte beziehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1 . Welchen Stellenwert hatte die Beantwortung des oben zitierten Fragebogens durch die
KandidatInnen bei der Entscheidungsfindung und ergaben sich aus der Beantwortung
Gründe für die Erstellung des Dreiervorschlages.
a. Welchen Stellenwert hatte bei der Entscheidung der Vorrückungsstichtag der
BewerberInnen und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in
diesem Punkt eingestuft?
b. Welchen Stellenwert hatte bei dieser Entscheidung die Erfahrungen im administrativen
Bereich, z.B. als Schulleiter und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen
Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?
c. Welchen Stellenwert bei dieser Entscheidung hatte das abgeschlossene
Universitätsstudium und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen
Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?
d. Welchen Stellenwert bei dieser Entscheidung hatten die Tätigkeiten in der aktiven
Lehrerfortbildung und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern
in diesem Punkt eingestuft?
e. Welchen Stellenwert hatten die zusätzlichen Lehrtätigkeiten an außerschulischen
Institutionen (Akademien, Universitäten, Pädagogischen lnstituten, . . .) und wie wurde
Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?
f. Welchen Stellenwert hatten die einschlägigen Veröffentlichungen und wie wurde Dr.
Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?
g. Welche sonstigen Qualifikationen sprachen für die drei vorgezogenen BewerberInnen?
2. Kann es nach Überprüfung der Akten und Ausschreibungsbedingungen zugelassen
werden, daß Dr. Syrow aus dem Dreiervorschlag ausscheidet?
3. Können Sie sich vorstellen, daß es ein rechtswirksamer Hinderungsgrund für diese Stelle
ist, besondere Qualifikationen in Richtung Schulentwicklung sowie persönliches
Engagement für Behindertenintegration aufzuweisen? .
4. Prüfen Sie die Möglichkeit, diesen Dreiervorschlag wegen offensichtlichen Irtums an
das Kollegium des Landesschulrates für Tirol zur Neubehandlung zurückzuweisen?
5. Gibt es eine Möglichkeit gegen die Nichtaufnahme in diesen Dreiervorschlag zu berufen?
6. Wenn nein, werden Sie die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen vorbereiten?
7. Hat der Amtsführende Präsident des Landesschulrates Tirol (mit seinen Beamten)) die
Pflicht auf einen solchen offensichtlichen Irrtum hinzuweisen?
8. Wurde ein Hinweis dieser Art in der Kollegiumssitzung gegeben?
9. Wenn nein, werden Sie den Amtsführenden Präsident HR Dr. Leopold Wagner anweisen
in Zukunft über die Parteigrenzen hinweg Objektivität walten zu lassen?