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der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Untericht und kulturelle Angelegenheiten

 

betreffend der Erstellung des Dreiervorschlages zur Besetzung eines

Schulaufsichtsbeamten für.den Bezirk Reutte/Tirol

 

 

Am 13.11.1995 traf das ÖVP-dominierte Kollegium des Landesschulrates für Tirol eine

merkwürdige Entscheidung. Es erstellte einen Dreiervorschlag zur Besetzung eines

Schulaufsichtsbeamten für den Bezirk Reutte, in dem ein überaus qualifizierter Bewerber

nicht aufscheint. Es handelt sich dabei um Dr. Norbert Syrow , Leiter der Sonderschule

Reutte. .

Dr. Syrow ist ein östereichweit und international anerkannter Fachmann auf dem Gebiet

der schulischen Integration.

 

Die Mitglieder des Kollegiums treffen formal Ihre Entscheidung aufgrund eines Hearings

und eines Berichtes des zuständigen Landesschulinspektors Dr. Weyermüller. Dieser

Bericht hat als Grundlage eine Art Fragebogen (lt. Auskunft des LSR Tirol erstellt vom

BMUK) , mit folgendem Inhalt:

 

 

''I. Angaben zur Ausbildung und bisherigen dienstlichen und beruflichen Laufbahn

(einschließlich der Leistungsfeststellung nach dem BDG 1979).

 

II. Angaben über besondere Tätigkeiten im Hinblick auf die fachliche Eignung:

1 . Aktive Lehrerfortbildung (z.B. Seminarleiter, I-ehrbeauftragter, Mitglied/Leiter von

Arbeitsgemeinschaften)

2. Passive I-ehrerfortbildung (z.B. Weiter- bzw. Fortbildung in fachlicher und

pädagogischer Hinsicht während der Lehrtätigkeit);

3. Zusätzliche Lehrtätigkeiten wie z.B. an außerschulischen Institutionen, Akademien,

Betreuer in der Erwachsenenbildung, in der Jugendarbeit;

4. Zusätzlich erworbene Befähigungen und/oder Quali.fikationen (z.B. EDV,

Betreuungslehrer im Schul- und Unterric.htspraktikum, Bildungsberater) ;

5. einschlägige Veröffentlichungen

6. Teilnahme an Projekten der Schulentwicklung (z.B. Erstellung von Unterichtsmitteln,

Projektarbeit, Lehrplanentwicklung, Teilnahme an Arbeitskreisen und Durchführung von

Schulversuchen, Erarbeitung und Erprobung neuer Unterichtsformen).

 

III. Angaben über Tätigkeiten im Hinblick auf Leistungs- und Führungsfähigkeiten:

1. Tätigkeiten im Rahmen der Schulpartnerschaft.

2. Tätigkeiten im Hinblick auf administrative Eignung (z.B. Jahrgangs- bzw.

Klassenvorstand, Kustos) ;

 

3 . Planung und Organisation von Schulveranstaltunge, schulbezogene Veranstaltungen, etc.

4. Bereitschaft zu öffentlichem Engagement (z.B. Tätigkeit in den Standesvertretungen, . . .)

 

IV. Sonstiges

 

 

Es drängt sich der Verdacht auf, daß Dr. Syrow nicht aufgrund seiner mangelnden

fachlichen Qualifikationen nicht in den Dreiervorschlag des LSR aufgenommen wurde,

sondern aufgrund seines überaus hohen und fundierten Engagements im Bereich der

Schulentwicklung und dort vor allem im Bereich des gemeinsamen Unterrichts behinderter

und nichtbehinderter Kinder.

Wenn jemand in diesem Ausmaß im Schulentwicklungsbereich tätig ist, wie aus den

Unterlagen Dr. Syrows zu entnehmen, gerät er naturgemäß in inhaltliche Konflikte mit

Beamten der Schulaufsicht. Andererseits ist der gemeinsame Unterricht behinderter und

nichtbehinderter Kinder ein klarer gesetzlicher Auftrag. Es wäre daher ungeheuerlich, wenn

jemand in diesem Maße benachteiligt würde , der gerade diesem Auftrag nachkommt. Ein

Kolleg.ium eines Landesschulrates , das mit Vertretern, die von politischen Parteien

nominiert sind, besetzt ist, muß über partei- und bildungspolitischen Ideologien auch

objektivierbare Kriterien in Betracht ziehen. Dies war bei gegenständlicher Entscheidung

ganz offensichtlich nicht der Fall. Es liegt deshalb ein offensichtlicher Irrtum des

Kollegiums des LSR Tirol vor.

 

Der Bundesministerin soll hier als Parteikollegin jener merkwürdigen Mehrheit im

Landesschulrats-Kollegium keineswegs irgendeine Art Komplicenschaft unterstellt werden.

Sie hat jedoch die Verantwortung, für eine korrekte Durchführung der Besetzungsverfahren

Kontrolle auszuüben. So müssen in ihrem Verantwortungsbereich bei Postenbesetzungen

Bewerbungen korekt bewertet werden und Entscheidungsbegründungen sich auf das in

Ausschreibungen Geforderte beziehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1 . Welchen Stellenwert hatte die Beantwortung des oben zitierten Fragebogens durch die

KandidatInnen bei der Entscheidungsfindung und ergaben sich aus der Beantwortung

Gründe für die Erstellung des Dreiervorschlages.

a. Welchen Stellenwert hatte bei der Entscheidung der Vorrückungsstichtag der

BewerberInnen und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in

diesem Punkt eingestuft?

b. Welchen Stellenwert hatte bei dieser Entscheidung die Erfahrungen im administrativen

Bereich, z.B. als Schulleiter und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen

Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?

c. Welchen Stellenwert bei dieser Entscheidung hatte das abgeschlossene

Universitätsstudium und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen

Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?

 

d. Welchen Stellenwert bei dieser Entscheidung hatten die Tätigkeiten in der aktiven

Lehrerfortbildung und wie wurde Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern

in diesem Punkt eingestuft?

e. Welchen Stellenwert hatten die zusätzlichen Lehrtätigkeiten an außerschulischen

Institutionen (Akademien, Universitäten, Pädagogischen lnstituten, . . .) und wie wurde

Dr. Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?

f. Welchen Stellenwert hatten die einschlägigen Veröffentlichungen und wie wurde Dr.

Syrow im Vergleich zu den anderen Bewerbern in diesem Punkt eingestuft?

g. Welche sonstigen Qualifikationen sprachen für die drei vorgezogenen BewerberInnen?

 

2. Kann es nach Überprüfung der Akten und Ausschreibungsbedingungen zugelassen

werden, daß Dr. Syrow aus dem Dreiervorschlag ausscheidet?

 

3. Können Sie sich vorstellen, daß es ein rechtswirksamer Hinderungsgrund für diese Stelle

ist, besondere Qualifikationen in Richtung Schulentwicklung sowie persönliches

Engagement für Behindertenintegration aufzuweisen? .

 

4. Prüfen Sie die Möglichkeit, diesen Dreiervorschlag wegen offensichtlichen Irtums an

das Kollegium des Landesschulrates für Tirol zur Neubehandlung zurückzuweisen?

 

5. Gibt es eine Möglichkeit gegen die Nichtaufnahme in diesen Dreiervorschlag zu berufen?

 

6. Wenn nein, werden Sie die dazu notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen vorbereiten?

 

7. Hat der Amtsführende Präsident des Landesschulrates Tirol (mit seinen Beamten)) die

Pflicht auf einen solchen offensichtlichen Irrtum hinzuweisen?

 

8. Wurde ein Hinweis dieser Art in der Kollegiumssitzung gegeben?

 

9. Wenn nein, werden Sie den Amtsführenden Präsident HR Dr. Leopold Wagner anweisen

in Zukunft über die Parteigrenzen hinweg Objektivität walten zu lassen?