510/J

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.  Kukacka

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesrahmengesetz hinsichtlich der Anzeigenabgabe

 

 

Die derzeitige Rechtslage sieht als Anknüpfungspunkt für die Steuerpflicht bei der Anzeigenabgabe den Sitz des Unternehmens vor.  Wien lukriert daher als Sitz des ORF und anderer bundesweit tätigter Medienunternehmen den weitaus größten Anteil der Anzeigenabgabe.  Dieser Umstand hat dazu geführt, daß auch ver­schiedene Bundesländer eigene Landesanzeigenabgaben eingeführt haben, die auf die Verbreitung der jeweiligen Medien abstellen.

 

Diese Situation führt sowohl zu einer Wettbewerbsverzerrung durch die unter­schiedlichen Abgabensätze als auch zu einer teilweisen Doppelbesteuerung.  Darüber hinaus mangelt es der geltenden Regelung auch an Europareife und zusätzlich verursacht sie einen hohen bürokratischen Aufwand.  Es sollte daher eine bundesweit einheitliche Lösung der Anzeigenabgabe angestrebt werden, die positive Impulse für die Werbewirtschaft bringt und gleichzeitig auf die Interessen der Länder und Gemeinden Rücksicht nimmt.

 

Vor diesem Hintergrund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bun­desminister für Finanzen folgende

 

Anfrage:

 

1        Treten Sie für die Erlassung bundesgesetzlicher Grundsatzbestimmungen gemäß § 7 Abs.4 Finanzverfassungsgesetz zur Vermeidung von Doppelbe­steuerungen im Bereich der Anzeigenabgabe oder zur Festlegung von Obergrenzen der Abgabe ein?

 

2)    Wenn ja, wann ist mit der Vorlage des entsprechenden Gesetzes zu rech­nen?

 

3)    Wurden schon Verhandlungen mit jenen Bundesländern geführt, die eine Anzeigenabgabe erheben und daher ihre Landesgesetze entspreche

ändern        n?