5105/J XX.GP

 

der Abgeordneten Mag. Stadler

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Sicherheit in den Justizanstalten

 

Die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards in den österreichischen Justizanstalten ist

sowohl für die dort Dienst verrichtenden Bediensteten als auch für die einsitzenden

Häftlinge und darüber hinaus für die Bevölkerung unverzichtbar. Immer wieder zeigen

aber Vorkommnisse, daß die Sicherheitsbestimmungen nicht immer ernst genommen

werden oder ganz einfach unzureichend sind.

Maßgebend sind hier nicht zuletzt auch Sparmaßnahmen, die die ohnehin knappe

Personaldecke noch weiter verdünnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz die

nachstehende

 

 

ANFRAGE

 

1. Auf welche Weise wird seitens des Bundesministeriums für Justiz die Einhaltung der

    für die Justizanstalten geltenden Sicherheitsbestimmungen überprüft?

 

2. Welche wesentlichen Mängel wurden in den letzten fünf Jahren beanstandet?

 

3. Wurden auf Grund der festgehaltenen Mängel die geltenden

    Sicherheitsbestimmungen überprüft bzw. neue Sicherheitsstandards festgelegt?

    Wenn ia, in welchen Bereichen?

 

4. Welche Regelungen gelten bezüglich der Aufbewahrung der Generalschlüssel der

    Justizanstalten?

5. Ist es zulässig, daß Bedienstete außerhalb ihrer Dienstzeit einen Generalschlüssel bei

    sich führen?

 

6. Sind Ihnen die in der beiliegenden Ablichtung dargestellten Vorkommnisse

    betreffend die Justizanstalt Linz bekannt und welche Veranlassungen haben Sie bzw.

    werden Sie zur Behebung der Mängel treffen?