5105/J XX.GP
der Abgeordneten Mag. Stadler
und Kollegen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Sicherheit in den Justizanstalten
Die Einhaltung hoher Sicherheitsstandards in den österreichischen Justizanstalten ist
sowohl für die dort Dienst verrichtenden Bediensteten als auch für die einsitzenden
Häftlinge und darüber hinaus für die Bevölkerung unverzichtbar. Immer wieder zeigen
aber Vorkommnisse, daß die Sicherheitsbestimmungen nicht immer ernst genommen
werden oder ganz einfach unzureichend sind.
Maßgebend sind hier nicht zuletzt auch Sparmaßnahmen, die die ohnehin knappe
Personaldecke noch weiter verdünnen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz die
nachstehende
ANFRAGE
1. Auf welche Weise wird seitens des Bundesministeriums für Justiz die Einhaltung der
für die Justizanstalten geltenden Sicherheitsbestimmungen überprüft?
2. Welche wesentlichen Mängel wurden in den letzten fünf Jahren beanstandet?
3. Wurden auf Grund der festgehaltenen Mängel die geltenden
Sicherheitsbestimmungen überprüft bzw. neue Sicherheitsstandards festgelegt?
Wenn ia, in welchen Bereichen?
4. Welche Regelungen gelten bezüglich der Aufbewahrung der Generalschlüssel der
Justizanstalten?
5. Ist es zulässig, daß Bedienstete außerhalb ihrer Dienstzeit einen Generalschlüssel bei
sich führen?
6. Sind Ihnen die in der beiliegenden Ablichtung dargestellten Vorkommnisse
betreffend die Justizanstalt Linz bekannt und welche Veranlassungen haben Sie bzw.
werden Sie zur Behebung der Mängel treffen?