5108/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Müller,
und Genossen
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher -
schutz betreffend Maßnahmen gegen irreführende Gewinnspiele
Der Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken mittels irreführender
Gewinnspiele wird von den Konsumentenschützern bereits seit einigen
Jahren geführt. So werden den Konsumenten Hauptgewinne bzw. be -
trächtliche Bargeldgewinne in Aussicht gestellt. Der Gewinn wird aber
i.d.R. aufgrund einer Geringfügigkeitsklausel nicht ausbezahlt.
Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten reichen zur Bekämpfung der -
artiger irreführender Gewinnspiele nicht aus.
Obwohl Arbeiterkammer (AK) und Verein für Konsumenteninformation
(VKI) mit Strafanzeigen und Klagen intensiv gegen eine Reihe derartiger
Unternehmen vorgehen, wird die irreführende Werbung mit Gewinn -
spielen nach wie vor und sogar in verstärktem Umfang weiterbetrieben.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministe -
rin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz nachstehende
Anfrage
Anfrage:
1. Die Praxis zeigt, daß das Zivilrecht zur Wahrung des Schutzbe -
dürfnisses der Konsumenten vor unseriösen Werbepraktiken of -
fensichtlich nicht ausreichend ist.
Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, um ein Verbot irrefüh-
render Gewinnspiele (z.B. Bargeldgewinnversprechen) zu errei -
chen und Verstöße gegen dieses Verbot einer strafrechtlichen
Sanktionierung zu unterwerfen?
2. Klagen der Interessensvertretungen (AK, VKI) gegen irreführende
Werbung haben zwar in fast allen Fällen Erfolg gehabt; offensicht -
lich bewirken die finanziellen Einbußen durch die Urteilssummen
keinen Abschreckungseffekt für die Unternehmen. Wie gedenken
Sie dem Abhilfe zu
schaffen ?
3. In letzter Zeit drängen immer mehr ausländische Unternehmen mit
ähnlichen Verkaufspraktiken in den österreichischen Markt ein.
Welche Maßnahmen zum Schutz des österreichischen Konsu -
menten können hier gesetzt werden?