5109/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Müller
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Verbot irreführender Gewinnspiele
Der Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken mittels irreführender
Gewinnspiele wird von den Konsumentenschützern bereits seit einigen
Jahren geführt. So werden den Konsumenten Hauptgewinne bzw.
beträchtliche Bargeldgewinne in Aussicht gestellt. Der Gewinn wird aber
i.d. R. aufgrund einer Geringfügigkeitsklausel nicht ausbezahlt.
Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten reichen zur Bekämpfung
derartiger irreführender Gewinnspiele nicht aus. Obwohl Arbeiterkammer
(AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Strafanzeigen
und Klagen intensiv gegen eine Reihe derartiger Unternehmen
vorgehen, wird die irreführende Werbung mit Gewinnspielen nach wie
vor und sogar in verstärktem Umfang weiterbetrieben. Die Praxis zeigt,
daß das Zivilrecht zur Wahrung des Schutzbedürfnisses der
Konsumenten vor unseriösen Werbepraktiken offensichtlich nicht
ausreichend ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Justiz nachstehende Anfrage
Anfrage:
1. Werden Sie irreführende Gewinnspiele verbieten und Verstöße
gegen dieses Verbot einer strafrechtlichen Sanktionierung
unterwerfen?
2. Wenn nein, warum erscheint Ihnen die Schaffung eines
besonderen gerichtlichen Tatbestandes für nicht angemessen ?
3. Zur Diskussion um die Umsetzung der sog. "Fernabsetz - Richtlinie:
Welche zusätzlichen zivilrechtlichen Sanktionen für unseriöse
Verhaltensweisen werden erwogen?