5109/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Müller

und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verbot irreführender Gewinnspiele

 

Der Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken mittels irreführender

Gewinnspiele wird von den Konsumentenschützern bereits seit einigen

Jahren geführt. So werden den Konsumenten Hauptgewinne bzw.

beträchtliche Bargeldgewinne in Aussicht gestellt. Der Gewinn wird aber

i.d. R. aufgrund einer Geringfügigkeitsklausel nicht ausbezahlt.

Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten reichen zur Bekämpfung

derartiger irreführender Gewinnspiele nicht aus. Obwohl Arbeiterkammer

(AK) und Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit Strafanzeigen

und Klagen intensiv gegen eine Reihe derartiger Unternehmen

vorgehen, wird die irreführende Werbung mit Gewinnspielen nach wie

vor und sogar in verstärktem Umfang weiterbetrieben. Die Praxis zeigt,

daß das Zivilrecht zur Wahrung des Schutzbedürfnisses der

Konsumenten vor unseriösen Werbepraktiken offensichtlich nicht

ausreichend ist.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister

für Justiz nachstehende Anfrage

 

 

Anfrage:

 

1. Werden Sie irreführende Gewinnspiele verbieten und Verstöße

    gegen dieses Verbot einer strafrechtlichen Sanktionierung

    unterwerfen?

 

2. Wenn nein, warum erscheint Ihnen die Schaffung eines

     besonderen gerichtlichen Tatbestandes für nicht angemessen ?

 

3. Zur Diskussion um die Umsetzung der sog. "Fernabsetz - Richtlinie:

    Welche zusätzlichen zivilrechtlichen Sanktionen für unseriöse

    Verhaltensweisen werden erwogen?