5111/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Peter und PartnerInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Kosten von Vollstreckbarkeitserklärungs - und Exekutionsverfahren
im Zusammenhang mit dem Lugano - Abkommen.
Seit 1. September 1996 ist das Lugano - Abkommen über die gerichtliche
Zuständigkeit und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil - und
Handelssachen für Österreich in Kraft.
Die Möglichkeit, einen vertragsbrüchigen Geschäftspartner aus einem Mitgliedstaat
des Abkommens vor einem österreichischen Gericht zu klagen, wird erheblich
erweitert. Für Konsumenten und Unternehmer bringt dies zweifellos große Vorteile,
und das Lugano Abkommen stellt einen wesentlichen Schritt in Richtung eines
einheitlichen europäischen Rechtsraumes dar.
Hinsichtlich der Frage, wer die Kosten von Vollstreckbarkeitserklärungs - und
Exekutionsverfahren zu tragen hat, besteht jedoch noch beträchtliche
Rechtsunsicherheit.
Denn mangels einer Regelung im Übereinkommen sind diese Punkte nach dem
Verfahrensrecht des jeweiligen Vollstreckungsstaates zu beantworten.
Die Höhe der Kosten eines derartigen Vollstreckbarkeiterklärungs - und
Exekutionsverfahrens ist also eine Frage des jeweiligen nationalen Rechts.
Für KlägerInnen ist es nach Auskunft der Vertretung der Europäischen Kommission
deshalb nur im jeweiligen Einzelfall klärbar, wie hoch sich die Kosten für diese
Verfahren in den einzelnen Staaten belaufen.
Bei Summen die weniger als 100.000 öS. betragen, kann also eine Klage teurer
kommen als die Summe, die es einzuklagen gilt. In der Summe können Betriebe
dadurch empfindlichen Schaden erleiden.
Im Bereich der KMUs geschieht es zum Beispiel aufgrund beschriebener Sachlage
oft, daß auf eine Klage verzichtet wird.
Aus der Sicht des Liberalen Forums sollten hier im Sinne der Optimierung der
Treffsicherheit des Lugano - Abkommens, Maßnahmen gesetzt werden, um diese
Unsicherheiten auszuräumen.
In diesem Zusammenhang stellen
unterzeichnete Abgeordnete folgende
Anfrage
1. Wie stellt sich die beschriebene Problematik aus Ihrer Sicht dar?
2. Sehen Sie im Zusammenhang der Vollstreckbarkeitserklärungs - und
Exekutionsverfahren Handlungsbedarf, die Treffsicherheit des Lugano -
Abkommens zu verbessern?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, warum sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
3. Wurde von seiten Ihres Ministeriums das Lugano - Abkommen seit Beitritt
Österreichs im Sinne einer Evaluierung seiner Wirksamkeit untersucht?
Wenn ja, welche Ergebnisse ergab diese Untersuchung?
4. Gibt es von seiten Ihres Ministeriums Erfahrungswerte, im Zusammenhang mit
dem Lugano - Abkommen und den erwähnten Schwierigkeiten?
Wenn ja, wie sind diese definiert und wie bewerten sie diese?
5. Wie hoch sind die Kosten von Vollstreckbarkeits- und Exekutionsverfahren in den
jeweiligen Mitgliedsländern für einen österreichischen Kläger mit einem
Rechtstitel bei einem österreichischen Gericht bei einer Klage, die 100.000 öS.
umfaßt?
Bitte stellen Sie die Kosten einer derartigen Klage aufgeschlüsselt pro
Mitgliedsland dar.