5112/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé, Lafer, Dolinschek
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Falschgeldmeldungen"
Informationen der Anfragesteller zufolge sind in Kärnten, im Gebiet der Packer
Bundesstraße, zahlreiche falsche 100.000 Lire - Geldscheine im Umlauf. Aufgrund dieser
Tatsache machte ein Kärntner Imbißstubenbesitzer, dem ein solcher falscher Geldschein
ausgehändigt wurde und dessen Mitarbeiterin sogar eine Beschreibung des
mutmaßlichen Täters abgeben konnte, eine telefonische Meldung beim
Gendarmerieposten Völkermarkt. Der dort zuständige Beamte bedankte sich zwar für
die Auskunft, erklärte sich aber für unzuständig. Auf dessen Empfehlung hin versuchte
der Imbißstubenbesitzer erfolglos, den Vorfall beim Gendarmerieposten Grafenstein zu
melden. Danach wendete er sich an das Landesgendarmeriekommando, von welchem
er ebenfalls die Auskunft erhielt, daß dieses nicht zuständig sei. Letztendlich versuchte
er es beim Innenministerium, wiederum erfolglos.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den
Bundesminister für Inneres folgende
Anfrage:
1. Ist Ihnen oben dargestellter Sachverhalt bekannt?
2. Aus welchen Gründen wurde dem Hinweis des Imbißstubenbesitzers bisher noch
nicht nachgegangen?
3. Wurden die falschen Geldscheine mittlerweile eingezogen?
4. Hat die Kriminalabteilung des Landesgendarmeriekommandos Kärnten von diesem
Sachverhalt bereits Kenntnis erlangt?
5. Hat bzw. wird es Konsequenzen für die beteiligten Beamten geben?
Wenn ja, welche?
6. Gibt es Gebiete in welchen vermehrt Falschgeld verbreitet wird?
Wenn ja, wo?
7. Gibt es Maßnahmen, die seitens Ihres Ministeriums gesetzt werden, um die
Verbreitung von Falschgeld zu verhindern bzw. einzudämmen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, werden Sie Maßnahmen, die die Verbreitung von Falschgeld verhindern
bzw. eindämmen
setzen, und wie werden diese konkret ausssehen?
8. An wen, wenn nicht an die Gendarmerie, soll sich ein Bürger, dem ein falscher
Geldschein unterkommt, wenden?
9. Werden in Gebieten, die für den Vertrieb von Falschgeld bekannt sind, die Bewohner
gewarnt?
Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?
10. Welche Konsequenzen ziehen Vorfälle wie der oben geschilderte generell nach sich?
11.Glauben Sie, daß durch das ständige “Unzuständigerklären” von diversen
Sicherheitsbehörden und der damit bedingten Verschleppung von der Verfolgung
bzw. Aufklärung von Delikten in Zusammenhang mit Falschgeld dem
Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch Rechnung getragen werden
kann?
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordnete folgende
Anfrage
1. Wie stellt sich die beschriebene Problematik aus Ihrer Sicht dar?
2. Sehen Sie im Zusammenhang der Vollstreckbarkeitserklärungs - und
Exekutionsverfahren Handlungsbedarf, die Treffsicherheit des Lugano -
Abkommens zu verbessern?
Wenn ja, welche Maßnahmen werden Sie setzen?
Wenn nein, warum sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
3. Wurde von seiten Ihres Ministeriums das Lugano - Abkommen seit Beitritt
Österreichs im Sinne einer Evaluierung seiner Wirksamkeit untersucht?
Wenn ja, welche Ergebnisse ergab diese Untersuchung?
4. Gibt es von seiten Ihres Ministeriums Erfahrungswerte, im Zusammenhang mit
dem Lugano - Abkommen und den erwähnten Schwierigkeiten?
Wenn ja, wie sind diese definiert und wie bewerten sie diese?
5. Wie hoch sind die Kosten von Vollstreckbarkeits - und Exekutionsverfahren in den
jeweiligen Mitgliedsländern für einen österreichischen Kläger mit einem
Rechtstitel bei einem österreichischen Gericht bei einer Klage die 100.000 öS.
umfaßt?
Bitte stellen Sie die Kosten einer derartigen Klage aufgeschlüsselt pro
Mitgliedsland dar.