5113/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Platter

und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Änderung des Journaldienstsystems bei der BPD Innsbruck

 

Das bisher gültige Journaldienst - System bei der BPD Innsbruck basiert auf einer

Dienstanweisung aus 1974. Aufgrund der damaligen Personal stärke war ein

Siebengruppen - System mit einer durchschnittlichen Stärke von 12 Kriminalbeamten

eingeführt worden. In den letzten Jahren hat sich durch die Spar - und

Rationalisierungsmaßnahmen des Bundes der Personenstand des Kriminalbeamtenkorps

jedoch stark reduziert.

 

Derzeit bestehen die sieben Journaldienstgruppen aus jeweils 9 bis 10 Beamten. Wenn

man nun berücksichtigt, daß sich Beamte im Urlaub oder im Krankenstand befinden

bzw. durch Seminarbesuche udgl. nicht im Dienst sind, so sind im Schnitt maximal acht

Beamte im Dienst. Von diesen acht Beamten versehen zwei Beamte zusätzlich noch

Nachtdienste. Es ist zu befürchten, daß sich diese Mannschaftsstärke im Journaldienst in

den kommenden Jahren durch Pensionsabgänge noch weiter verringern wird.

 

Im Hinblick darauf erscheint zweckmäßig, das Siebengruppen - System aufzugeben und

ein Sechsgruppen - System einzuführen. Dies würde bedeuten, daß mit der derzeit zur

Verfügung stehenden Mannschaftsstärke eine Journaldienstgruppe aus 12

Kriminalbeamten bestehen würde.

 

Wenn man den durchschnittlichen Arbeitsanfall im Journaldienst während des Tages

betrachtet, so kann nach den Informationen der Anfrager davon ausgegangen werden,

daß mit sechs Kriminalbeamten das Auslangen gefunden werden kann. Dieser Umstand

würde bedeuten, daß die geplanten sechs Journaldienstgruppen halbiert werden können,

was bedeutet, daß immer nur die Halbgruppe wechselweise Journaldienst versieht.

Dieser Ablauf würde bedeuten, daß die Kriminalbeamten jener Halbgruppe, die nicht

Journaldienst versieht, dem jeweiligen Referat zur Verfügung stehen.

 

Im Zusammenhang mit den Überlegungen hinsichtlich der Neuorganisation des

Journaldienstes könnte es auch zu einer Neugestaltung des Nachtdienstes kommen;

Bisher versehen in der Regel zwei Kriminalbeamte Nachtdienst. Es hat sich wiederholt

gezeigt, daß die beiden Kriminalbeamten des Nachtdienstes oft überlastet sind bzw. die

anfallenden Aufgaben nicht so erledigen können, wie dies notwendig ist. Einer der

beiden Beamten steht praktisch für Ausrückungen nicht zur Verfügung; alle anfallenden

Außendienstarbeiten muß ein Kriminalbeamter alleine verrichten. Es kommt nicht

selten vor, daß die Beamten der Nachtstreife für Aufgaben des Journaldienstes

herangezogen werden müssen. Es gibt daher bereits eine jahrelange Forderung, daß drei

Kriminalbeamte Nachtdienst versehen sollten.

Durch die Einführung des neuen Sechsgruppen - Journaldienstes und den Einsatz von

drei Kriminalbeamten im Nachtdienst wurde es, wie den Anfragern versichert wurde,

insgesamt zu keiner Kostenvermehrung kommen.

 

Der Leiter des Kriminalbeamteninspektorats hat auf Grund dieser Überlegungen

ersucht, die Systemänderung zumindest einmal probeweise für ein halbes Jahr

einzuführen. Dieses System fand auch die Zustimmung des Dienststellenausschusses.

Die BPD Innsbruck ersuchte daher bereits im Februar 1998 das Bundesministerium für

Inneres um Genehmigung. Trotz dieses Einvernehmens und der Kostenneutralität gibt

es jedoch bis heute keine Genehmigung durch das Bundesministerium fur Inneres.

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister fur Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1. Warum wurde der Vorschlag der Bundespolizeidirektion Innsbruck auf Neuordnung

    des Journaldienstes, der im Einvernehmen mit dem Kriminalbeamteninspektorat und

    dem Dienststellenausschuß entwickelt wurde, bisher nicht genehmigt?

 

2. Wo liegen nach Ihrer Auffassung die Gründe, warum das neue System nicht zu

    genehmigen ist?

 

3. Wie beurteilen Sie die langen Entscheidungsfristen über Vorschläge zur positiven

    Umgestaltung des Dienstes im Lichte der Mitarbeitermotivation?