5113/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Platter
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Änderung des Journaldienstsystems bei der BPD Innsbruck
Das bisher gültige Journaldienst - System bei der BPD Innsbruck basiert auf einer
Dienstanweisung aus 1974. Aufgrund der damaligen Personal stärke war ein
Siebengruppen - System mit einer durchschnittlichen Stärke von 12 Kriminalbeamten
eingeführt worden. In den letzten Jahren hat sich durch die Spar - und
Rationalisierungsmaßnahmen des Bundes der Personenstand des Kriminalbeamtenkorps
jedoch stark reduziert.
Derzeit bestehen die sieben Journaldienstgruppen aus jeweils 9 bis 10 Beamten. Wenn
man nun berücksichtigt, daß sich Beamte im Urlaub oder im Krankenstand befinden
bzw. durch Seminarbesuche udgl. nicht im Dienst sind, so sind im Schnitt maximal acht
Beamte im Dienst. Von diesen acht Beamten versehen zwei Beamte zusätzlich noch
Nachtdienste. Es ist zu befürchten, daß sich diese Mannschaftsstärke im Journaldienst in
den kommenden Jahren durch Pensionsabgänge noch weiter verringern wird.
Im Hinblick darauf erscheint zweckmäßig, das Siebengruppen - System aufzugeben und
ein Sechsgruppen - System einzuführen. Dies würde bedeuten, daß mit der derzeit zur
Verfügung stehenden Mannschaftsstärke eine Journaldienstgruppe aus 12
Kriminalbeamten bestehen würde.
Wenn man den durchschnittlichen Arbeitsanfall im Journaldienst während des Tages
betrachtet, so kann nach den Informationen der Anfrager davon ausgegangen werden,
daß mit sechs Kriminalbeamten das Auslangen gefunden werden kann. Dieser Umstand
würde bedeuten, daß die geplanten sechs Journaldienstgruppen halbiert werden können,
was bedeutet, daß immer nur die Halbgruppe wechselweise Journaldienst versieht.
Dieser Ablauf würde bedeuten, daß die Kriminalbeamten jener Halbgruppe, die nicht
Journaldienst versieht, dem jeweiligen Referat zur Verfügung stehen.
Im Zusammenhang mit den Überlegungen hinsichtlich der Neuorganisation des
Journaldienstes könnte es auch zu einer Neugestaltung des Nachtdienstes kommen;
Bisher versehen in der Regel zwei Kriminalbeamte Nachtdienst. Es hat sich wiederholt
gezeigt, daß die beiden Kriminalbeamten des Nachtdienstes oft überlastet sind bzw. die
anfallenden Aufgaben nicht so erledigen können, wie dies notwendig ist. Einer der
beiden Beamten steht praktisch für Ausrückungen nicht zur Verfügung; alle anfallenden
Außendienstarbeiten muß ein Kriminalbeamter alleine verrichten. Es kommt nicht
selten vor, daß die Beamten der Nachtstreife für Aufgaben des Journaldienstes
herangezogen werden müssen. Es gibt daher bereits eine jahrelange Forderung, daß drei
Kriminalbeamte Nachtdienst versehen
sollten.
Durch die Einführung des neuen Sechsgruppen - Journaldienstes und den Einsatz von
drei Kriminalbeamten im Nachtdienst wurde es, wie den Anfragern versichert wurde,
insgesamt zu keiner Kostenvermehrung kommen.
Der Leiter des Kriminalbeamteninspektorats hat auf Grund dieser Überlegungen
ersucht, die Systemänderung zumindest einmal probeweise für ein halbes Jahr
einzuführen. Dieses System fand auch die Zustimmung des Dienststellenausschusses.
Die BPD Innsbruck ersuchte daher bereits im Februar 1998 das Bundesministerium für
Inneres um Genehmigung. Trotz dieses Einvernehmens und der Kostenneutralität gibt
es jedoch bis heute keine Genehmigung durch das Bundesministerium fur Inneres.
Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister fur Inneres folgende
Anfrage:
1. Warum wurde der Vorschlag der Bundespolizeidirektion Innsbruck auf Neuordnung
des Journaldienstes, der im Einvernehmen mit dem Kriminalbeamteninspektorat und
dem Dienststellenausschuß entwickelt wurde, bisher nicht genehmigt?
2. Wo liegen nach Ihrer Auffassung die Gründe, warum das neue System nicht zu
genehmigen ist?
3. Wie beurteilen Sie die langen Entscheidungsfristen über Vorschläge zur positiven
Umgestaltung des Dienstes im Lichte der Mitarbeitermotivation?