512/J
ANFRAGE
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend die unmenschliche Behandlung eines Unschuldigen durch Justiz und Polizei
Mehrere österreichische Tageszeitungen berichteten am 25. April 1996 im wesentlichen übereinstimmend über ein unschuldiges Opfer polizeilicher Gewalt, weiches in der Folge auch noch vor Gericht von einem Richter höchst fragwürdig behandelt wurde (siehe auch Beilagen).
Demnach hatte sich der Passant Emad F. beim Bahnhof Floridsdorf dadurch verdächtig gemacht, daß er eine - ihm unbekannte - mutmaßliche Haschisch-Dealerin unter seinen Schirm ließ, weil es regnete und da nach Ansicht der amtshandelnden Polizisten "ein Regenschirm eine Waffe" sei.
Der unschuldige Handelsreisende wurde - so die Medienberichte - von drei Polizisten schwerstens mißhandelt, es wurden ihm die Rippen gebrochen und sein Kopf schlug im Zuge dieser Behandlung auf dem Bahnsteig auf.
Die Polizisten wurden in der Folge von einem Richter freigesprochen, wobei dieser Richter im Zuge des Verfahrens derart skandalöse Bemerkungen von sich gab, die auch bei voller Achtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht einfach hingenommen werden können.
So behauptete der Richter, (laß es "ein ko-Schlag in dem Sinne nicht war", da er "nachher ja noch gezappelt ... hat".
Des weiteren bemerkte der Richter "die Ripperln könnt' er sich beim Niederfallen gebrochen haben".
Weiters begründete Richter Friedrich Fischer den Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung mit der Bemerkung: "Auch Volksschüler müssen von ihren Lehrern manchmal gebändigt werden ..."
Man kann demnach mit gutem Recht behaupten, daß die demütigende Behandlung des Polizeiopfers (der von den Polizisten als "Scheißausländer, Kameltreiber" bezeichnet worden sein soll), vor Gericht fortgesetzt worden ist.
Zu allem Überdruß soll es gegen das Polizeiopfer nun auch noch einen Prozeß "wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt" geben.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende
Anfrage:
1 . Hat die Staatsanwaltschaft gegen die Freisprüche vom Vorwurf der Körperverletzung im vorliegenden Fall Einspruch erhoben bzw. wird sie Einspruch erheben ?
2. Wenn nein: warum nicht?
3. Wie beurteilen Sie die Bemerkungen des Richters, wie sie in der Begründung dieser Anfrage zitiert sind ?
4. Entspricht die von einer Tageszeitung am 26. April 1996 aufgestellte Behauptung, daß "Polizeiopfer ... bei einer Anzeige meistens mit einer'Gegenanzeige' ... rechnen müssen ", den Tatsachen ?
5. Sofern Sie Frage 4 nicht generell verneinen: weiche legistischen Möglichkeiten würden Sie als zweckmäßig ansehen, (laß die vergebliche Praxis, daß Polizeiopfer auch noch Justizopfer werden, nicht fortgesetzt wird ?