5123/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Partik - Pablé
und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend erkennungsdienstliche Maßnahmen bei der Verbrechensbekämpfung
Am 01.Oktober 1997 wurde die DNA - Datenbank in Österreich eingeführt. Laut
Pressemeldungen gelang es daher mit Hilfe des “genetischen Fingerabdruckes” mehrere Täter,
die bisher nicht ausgeforscht werden konnten, zu ergreifen. Wie weiters diesen Informationen
zu entnehmen ist, plant das Bundesministerium für Inneres solche erkennungsdienstliche
Maßnahmen auch bei bereits Verurteilten durchzuführen, unabhängig davon, ob die Strafe
schon vollzogen wurde oder nicht. Diese Vorgangsweise soll eine spezialpräventive Wirkung
gegenüber dem Betroffenen zum Ziel haben.
Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Herrn
Bundesminister für Inneres nachstehende
ANFRAGE:
1) Stimmen die o.a. Informationen?
2) Ist Ihrer Meinung nach die Erfassung von bereits verurteilten Personen in der DNA-
Datenbank geeignet, Verbrechen aufzuklären?
Wenn ja, an welche strafbaren Handlungen soll hierbei gedacht sein?
3) Gibt es diesbezüglich bereits ein Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Justiz?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen konkret vor?
Wenn nein, werden diesbezüglich bereits Gespräche mit dem Justizministerium geführt?
4) Wäre die Ausweitung der erkennungsdienstlichen Maßnahmen gesetzlich gedeckt und
wenn ja, wo genau, oder würde es einer Gesetzesänderung bedürfen?