5125/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Aumayr

an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz

betreffend Milchhygieneverordnung.

 

 

Mit 1. Jänner 1998 ist die neue Milchhygieneverordnung in Kraft getreten. Die neue

Verordnung scheint aber um einiges strenger als von der EU vorgeschrieben.

Obwohl die Bauern seitens der Molkereien genauestens überprüft werden und

aufgrund der HACCP - Anforderungen (HAZARD ANALYSIS AND CRITICAL

CONTROL POINT) über die Aufwendigkeit der Reinigung und Desinfektion eine

Absicherung gegeben ist, wird seitens der Behörden von einer nachsichtigen

Vollziehung kein Gebrauch gemacht.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1. Welche Vorteile für den Verbraucher sehen Sie in einer rigorosen Vollziehung

    der Milchhygieneverordnung bei kleinen Direktvermarktbetrieben?

 

2. Beabsichtigen Sie eine nachsichtige Auslegung bzw. Ausschöpfung der

    Ausnahmemögl ichkeiten für kleine Direktvermarktbetriebe- welche Schulmilch

    liefern wollen - zuzulassen,

    hinsichtlich:

   

    a.) Desinfektion der Produktionsräume (wenn den HACCP - Anforderungen

          genüge getan ist)

   

    b.) Etikettierung der Schulmilchflaschen

 

    c.) Verschlußsystem der Schulmilchflaschen

         Wenn nein, warum nicht?