5125/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Aumayr
an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz
betreffend Milchhygieneverordnung.
Mit 1. Jänner 1998 ist die neue Milchhygieneverordnung in Kraft getreten. Die neue
Verordnung scheint aber um einiges strenger als von der EU vorgeschrieben.
Obwohl die Bauern seitens der Molkereien genauestens überprüft werden und
aufgrund der HACCP - Anforderungen (HAZARD ANALYSIS AND CRITICAL
CONTROL POINT) über die Aufwendigkeit der Reinigung und Desinfektion eine
Absicherung gegeben ist, wird seitens der Behörden von einer nachsichtigen
Vollziehung kein Gebrauch gemacht.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1. Welche Vorteile für den Verbraucher sehen Sie in einer rigorosen Vollziehung
der Milchhygieneverordnung bei kleinen Direktvermarktbetrieben?
2. Beabsichtigen Sie eine nachsichtige Auslegung bzw. Ausschöpfung der
Ausnahmemögl ichkeiten für kleine Direktvermarktbetriebe- welche Schulmilch
liefern wollen - zuzulassen,
hinsichtlich:
a.) Desinfektion der Produktionsräume (wenn den HACCP - Anforderungen
genüge getan ist)
b.) Etikettierung der Schulmilchflaschen
c.) Verschlußsystem der Schulmilchflaschen
Wenn nein, warum nicht?