5126/J XX.GP

 

Anfrage

 

 

des Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen

an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Finstellung von behinderten Menschen nach dem Behinderten -

einstellungsgesetz im Bereich des Landes Steiermark

 

Auch Gebietskörperschaften sind von der Einstellungspflicht nach dem Behinderten -

einstellungsgesetz umfaßt. Angesichts der nach wie vor hohen Arbeitslosenrate

behinderter Menschen sollte die öffentliche Hand, besonders im Hinblick auf die

Vorbildfunktion als Dienstgeber in diesem Bereich, dieser Verpflichtung voll nach -

kommen und nicht Ausgleichstaxen für das Nichterfüllen dieser Verpflichtung

bezahlen.

In der Anfragebeantwortung 3502/AB vom 18. März 1998 standen für das Bundes -

land Steiermark - im Gegensatz zu den übrigen Bundesländern - seinerzeit nur

Daten aus dem Jahr 1994 zur Verfügung.

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministe -

rin für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende

 

 

ANFRAGE

 

1. Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Steiermark ?

 

2. Wie hoch war die Anzahl der tatsächlich besetzten Pflichtstellen in der Steiermark

    in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

 

3. Wie hoch war die Anzahl der offenen Pflichtstellen in die Steiermark in den

    Kalenderjahren 1996 und 1997?

 

4. Mußte das Bundesland Steiermark 1996 oder l 997 eine Ausgleichsabgabe bezah-

    len? Wenn ja, in welcher Höhe?

 

5. Wie hoch ist die Pflichtzahl für den Bereich der Städte und Gemeinden in der

    Steiermark in den Kalenderjahren 1996 und 1997?

8. Wie hoch war sie Ausgleichstaxe, welche die einzelnen Städte und Gemeinden in

    der Steiermark allenfalls für die Kalenderjahre 1996 und 1997(aufgegliedert nach

    Städten und Gemeinden) bezahlen mußten?

 

9. Welche konkreten Maßnahmen werden Sie im Bereich der Länder und Gemein-

    den - als die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständige Bundesministerin -

    setzen, um eine Einhaltung bzw. Erfüllung der gesetzlichen Einstellungsver -

    pflichtung zu erreichen, dies im Hinblick auf die Vorbildwirkung der öffentlichen

    Hand als Dienstgeber und angesichts der hohen Arbeitslosigkeit behinderter

    Menschen?