513/J

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Keppelmüller und Genossen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend die unmenschliche Behandlung eines Unschuldigen durch Polizei und Justiz

 

 

Mehrere österreichische Tageszeitungen berichteten am 25.  April 1996 im wesentlichen übereinstimmend über ein unschuldiges Opfer polizeilicher Gewalt, welches in der Folge auch noch vor Gericht von einem Richter höchst fragwürdig behandelt wurde (siehe auch Beilagen).

 

Demnach hatte sich der Passant Emad F. beim Bahnhof Floridsdorf dadurch verdächtig gemacht, daß er eine - ihm unbekannte - mutmaßliche Haschisch-Dealerin unter seinen Schirm ließ, weil es regnete und da nach Ansicht der amtshandelnden Polizisten "ein Regenschirm eine Waffe" sei.

 

Der unschuldige Handelsreisende wurde - so die Medienberichte - von drei Polizisten schwerstens mißhandelt, es wurden ihm die Rippen gebrochen und sein Kopf schlug im Zuge dieser Behandlung auf dem Bahnsteig auf.

 

Die Polizisten wurden in der Folge von einem Richter freigesprochen, wobei dieser Richter im Zuge des Verfahrens derart skandalöse Bemerkungen von sich gab, die auch bei voller Achtung der Unabhängigkeit der Justiz nicht einfach hingenommen werden können.

 

So behauptete der Richter, daß es "ein ko-Schlag in dem Sinne nicht war", da er "nachher ja noch gezappelt ... hat".

Des weiteren bemerkte der Richter "die Ripperln könnt' er sich beim Niederfallen gebrochen haben".

 

Weiters begründete Richter Friedrich Fischer den Freispruch vom Vorwurf der Körperverletzung mit der Bemerkung: "Auch Volksschüler müssen von ihren Lehrern manchmal gebändigt werden ..."

 

Man kann demnach mit gutem Recht behaupten, daß die demütigende Behandlung des Polizeiopfers «der von den Polizisten als "Scheißausländer, Kameltreiber" bezeichnet worden sein, soll), vor Gericht fortgesetzt worden ist.

 

Zu allem Überdruß soll es gegen das Polizeiopfer nun auch noch einen Prozeß "wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt" geben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

 

1 .      Wurde gegen die im vorliegenden Fall handelnden Polizisten Disziplinaranzeige erstattet ?

 

2.       Wenn nein: warum nicht?

 

3.       Wie beurteilen Sie den Medienbericht, wonach der ägyptische Handelsreisende von Polizisten als "Scheißausländer, Kameitreiber" bezeichnet worden ist ?

 

4.       Wie beurteilen Sie die Meldung einer Tageszeitung, wonach "Polizeiopfer ... bei einer Anzeige meistens mit einer'Gegenanzeige'rechnen müssen ?