5130/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Franz Steindl

und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Förderung der Gemeinden

 

Die föderative Finanzverfassung in Österreich sieht eine obligatorische Teilung der

finanzpolitischen Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften vor.

Die Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge wird im

Rahmen des Finanzausgleiches geregelt.

Die Haupteinnahmequellen der öffentlichen Haushalte sind die Ertragsanteile an den

gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Die Aufteilung auf die drei Gebietskörperschaften erfolgt

zunächst nach speziellen Schlüsseln für jede einzelne Steuer, dann auf die einzelnen Länder und

innerhalb der Länder auf die Gemeinden.

In weiterer Folge steht den Ländern das Instrumentarium der "Gemeindeförderung" zur

Verfügung, wobei die “Zuschüsse der Länder an Gemeinden aus (nicht zweckgebundenen)

Landesmitteln” hierbei im Mittelpunkt stehen.

Förderungen dieser Art werden an unterschiedliche Bereiche wie Wasserversorgung und

Abwasserbeseitigung, Kindergartenwesen, Schulwesen, etc. vergeben. Die Vergabekriterien

sowie die Quoten der Förderung werden ausschließlich durch Landesgesetze geregelt

In einer erstellten Studie aus dem Jahre 1990 über die Förderungen der Gemeinden durch die

Bundesländer, wurde festgestellt, daß die Förderungen für z.B. den Bereich Kindergärten

zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist.

Da diese Studie mittlerweile schon veraltet ist und eine derartige Erfassung in den letzten

Jahren nicht durchgeführt wurde, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vergleich.

Die Durchführung einer zeitgemäßen Erfassung dieser Förderungen durch den

Bundesgesetzgeber wäre alleine schon aufgrund der Annahme unterschiedlicher

Förderungszuwendungen durch die Bundesländer wünschenswert, um weiträumige

Disparitäten - konkret länderspezifische Bevorzugung oder Benachteiligung der Gemeinden -

zu vermeiden. (In Bezug auf Art. 4 des B -VG, daß das Bundesgebiet ein einheitliches

Währungs -, Wirtschafts - und Zollgebiet ist.)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister tür Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1) Wäre Sie geneigt, eine derartige Studie über “Förderungen der Gemeinden durch die

     Bundesländer” in Auftrag zu geben?

 

2) Wäre im Falle von weiträumigen Disparitäten die Regelung von Richtlinien der Landes -

     Förderungslcriterien im Rahmen des Finanzausgleiches möglich, ohne die Autonomie der

     Länder zu beschneiden?

3) Wäre eine derartige Regelung von Richtlinien hinsichtlich des Dekonzentrations - bzw.

     Dezentralisierungs - Leitsatzes EU - konform?

 

4) Gibt es eine statistische Fortschreibung aufgrund der letzten Studie aus dem Jahr 1990 fti

    die nächstfolgenden Jahre?

 

5) Wenn ja, können Sie das Zahlenmaterial darstellen?

 

6) Werden im Zuge der geplanten Steuerreform auch die Verhandlungen zum nächsten

     Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden geführt?

 

7) Wenn ja, können Sie bereits einen Zeitplan vorgeben?