5130/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Franz Steindl
und Kollegen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Förderung der Gemeinden
Die föderative Finanzverfassung in Österreich sieht eine obligatorische Teilung der
finanzpolitischen Kompetenzen zwischen den Gebietskörperschaften vor.
Die Kompetenz zur Verteilung der Besteuerungsrechte und der Abgabenerträge wird im
Rahmen des Finanzausgleiches geregelt.
Die Haupteinnahmequellen der öffentlichen Haushalte sind die Ertragsanteile an den
gemeinschaftlichen Bundesabgaben. Die Aufteilung auf die drei Gebietskörperschaften erfolgt
zunächst nach speziellen Schlüsseln für jede einzelne Steuer, dann auf die einzelnen Länder und
innerhalb der Länder auf die Gemeinden.
In weiterer Folge steht den Ländern das Instrumentarium der "Gemeindeförderung" zur
Verfügung, wobei die “Zuschüsse der Länder an Gemeinden aus (nicht zweckgebundenen)
Landesmitteln” hierbei im Mittelpunkt stehen.
Förderungen dieser Art werden an unterschiedliche Bereiche wie Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung, Kindergartenwesen, Schulwesen, etc. vergeben. Die Vergabekriterien
sowie die Quoten der Förderung werden ausschließlich durch Landesgesetze geregelt
In einer erstellten Studie aus dem Jahre 1990 über die Förderungen der Gemeinden durch die
Bundesländer, wurde festgestellt, daß die Förderungen für z.B. den Bereich Kindergärten
zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich ist.
Da diese Studie mittlerweile schon veraltet ist und eine derartige Erfassung in den letzten
Jahren nicht durchgeführt wurde, gibt es zum jetzigen Zeitpunkt keinen Vergleich.
Die Durchführung einer zeitgemäßen Erfassung dieser Förderungen durch den
Bundesgesetzgeber wäre alleine schon aufgrund der Annahme unterschiedlicher
Förderungszuwendungen durch die Bundesländer wünschenswert, um weiträumige
Disparitäten - konkret länderspezifische Bevorzugung oder Benachteiligung der Gemeinden -
zu vermeiden. (In Bezug auf Art. 4 des B -VG, daß das Bundesgebiet ein einheitliches
Währungs -, Wirtschafts - und Zollgebiet ist.)
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister tür Finanzen folgende
ANFRAGE:
1) Wäre Sie geneigt, eine derartige Studie über “Förderungen der Gemeinden durch die
Bundesländer” in Auftrag zu geben?
2) Wäre im Falle von weiträumigen Disparitäten die Regelung von Richtlinien der Landes -
Förderungslcriterien im Rahmen des Finanzausgleiches möglich, ohne die Autonomie der
Länder zu
beschneiden?
3) Wäre eine derartige Regelung von Richtlinien hinsichtlich des Dekonzentrations - bzw.
Dezentralisierungs - Leitsatzes EU - konform?
4) Gibt es eine statistische Fortschreibung aufgrund der letzten Studie aus dem Jahr 1990 fti
die nächstfolgenden Jahre?
5) Wenn ja, können Sie das Zahlenmaterial darstellen?
6) Werden im Zuge der geplanten Steuerreform auch die Verhandlungen zum nächsten
Finanzausgleich zwischen Bund, Länder und Gemeinden geführt?
7) Wenn ja, können Sie bereits einen Zeitplan vorgeben?