5147/J XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gredler, Partnerinnen und Partner

betreffend strategische Entscheidung über Öffnung und Schließung österreichischer

Botschaften

 

Österreich unterhält derzeit ein Netz von 119 Berufsvertretungsbehörden im Ausland,

davon 80 Botschaften, Österreich liegt damit, was die diplomatische Repräsentanz in

anderen Ländern betrifft, eher im unteren Bereich der EU - Staaten.

Abgesehen davon, daß die seit Jahrhunderten unveränderte Form der

Diplomatischen Vertretung in anderen Staaten in Zeiten der wirtschaftlichen

Globalisierung und der Möglichkeiten moderner Kommunikationsmittel zu

hinterfragen wäre, erscheint auch die aktuelle Politik betreffend Öffnung bzw.

Schließung österreichischer Botschaften nicht ganz einsichtig. Während etwa in allen

drei baltischen Staaten und in Mazedonien Botschaften eröffnet wurden, und in

Vietnam sich eine solche im Planungsstadium befindet, ist Österreich z.B. in den

meisten anderen Nachfolgestaaten der Sowjetunion, in manchen größeren

lateinamerikanischen Staaten und in einem Schwerpunktland der österreichischen

Entwicklungszusammenarbeit (Uganda) nicht vertreten.

 

Die Errichtung und Schließung von Botschaften sollte grundsätzlich nach konkreten

politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kriterien erfolgen, die aber nicht

überall ersichtlich sind. Auch die Frage, in welchen (kleineren?) Ländern als nächster

Schritt der europäischen Integration gemeinsame EU - Botschaften, die die

einzelstaatliche Repräsentation ergänzen bzw. ersetzen sollte, eingerichtet werden

könnten, müßte in diesem Zusammenhang erörtert werden.

 

Daher stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                                           ANFRAGE

 

an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten:

 

1. In welchen Staaten wurden in den letzten 10 Jahren österreichische

    Vertretungsbehörden eröffnet?

 

2. Welche politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kriterien waren dafür

    jeweils ausschlaggebend?

 

3. In welchen Staaten ist in den nächsten 5 Jahren die Errichtung und

    Inbetriebnahme einer österreichischen Vertretungsbehörde geplant?

 

4. Welche politischen, wirtschaftlichen und strategischen Kriterien sind dafür

    ausschlaggebend?

5. Aus welchem Grund wurde in Estland, Lettland und Litauen jeweils eine eigene

    kleine Botschaft eröffnet (statt z.B. zwei dieser drei Länder durch einen

    Botschafter mitvertreten zu lassen), während in anderen Nachfolgestaaten der

    Sowjetunion, die aus wirtschaftlichen Gründen interessante Anknüpfungspunkte

    bieten, keine Botschaften errichtet werden?

 

6). In welchen Staaten sind österreichische Vertretungsbehörden aus welchem

    Grund geschlossen oder vorübergehend geschlossen worden?

 

7. Gibt es in Ihrem Ressort Vorstellungen bezüglich einer Reform des derzeitigen

    Systems der Repräsentanz durch diplomatische Vertretungsbehörden, wenn man

    die wirtschaftliche Globalisierung und die Möglichkeiten der modernen

    Kommunikationsmittel bedenkt?

8. Halten Sie es für sinnvoll und durchführbar, die die konsularische Vertretung in

    einigen Ländern künftig durch die österreichischen Außenhandelsstellen

    wahrnehmen zu lassen und dadurch einige Berufsvertretungsbehörden

    einzusparen? Wenn nein, warum nicht?

9. Gibt es in Ihrem Ressort und in den Außenministerien der anderen EU - Staaten

    Überlegungen, in einigen Staaten "EU - Botschaften" zu errichten? Wenn ja, in

    welcher Form und in welchen Ländern?