5149/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Uniformierung des Bundessicherheitsinspizierenden der Justizanstalten
Wie der Ausgabe 11/98 der Zeitschrift “Wiener” zu entnehmen ist, gab es rund um
die Uniformierung des Bundessicherheitsinspizierenden der Justizanstalten einen
mehr als zweijährigen internen Vorgang und eine aufklärungsbedürftige Handhabung
von Steuermitteln hinsichtlich der Gestaltung dieser Uniform.
Weiters erscheint es zumindest seltsam, daß der Minister die Eitelkeit eines
einzelnen Funktionsträgers insoferne unterstützt, als er offensichtlich einen eigenen
Erlaß dafür begibt.
Aus den hier und im Artikel des Wiener angeführten Gründen stellen die
unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Ist es richtig, daß über die Anschaffung der Uniform des Bundesinspizierenden
der Justizanstalten zwei Jahre lang in Ihrem Haus diskutiert wurde?
2. Wieviele Überstunden sind diesbzüglich bei den Beamten Ihres Ministeriums
angefallen?
3. Wie hoch waren die Kosten der Uniform für den Bundessicherheitsinspizierenden
der Justizanstalten?
4. Ist es richtig, daß die staatliche Uniformschneiderei einen Entwurf erstellte, der
dann nicht zu gebrauchen war, bzw. dem Herrn Bundesinspizierenden der
Justizanstalten nicht konvenierte?
5. Wie hoch waren die Kosten dafür?
6. Ist es richtig, daß anschließend private Schneider beauftragt wurden?
7. Wenn ja, wurde der Auftrag ausgeschrieben und nach welchen Kriterien?
8. An wen wurde der Auftrag letztlich vergeben?
9. Welche Kosten hat dieser ganze Vorgang verursacht?
10. Ist mit dem Tragen der Uniform für den betreffenden Beamten eine finanzielle
Aufbesserung
verbunden?
11. Wenn ja, wie hoch ist diese und auf welche Vorschrift gründet sich diese?
12. Wenn der Nachfolger des jetzigen Bundesinspizierenden keine Uniform im
Dienst tragen will, wird der dahingehende Erlaß dann wieder geändert werden
oder ist nun diese Funktion untrennbar mit dem Tragen einer Uniform gekoppelt?