5149/J XX.GP

 

                                                           Anfrage

 

der Abgeordneten Volker Kier und PartnerInnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Uniformierung des Bundessicherheitsinspizierenden der Justizanstalten

 

Wie der Ausgabe 11/98 der Zeitschrift “Wiener” zu entnehmen ist, gab es rund um

die Uniformierung des Bundessicherheitsinspizierenden der Justizanstalten einen

mehr als zweijährigen internen Vorgang und eine aufklärungsbedürftige Handhabung

von Steuermitteln hinsichtlich der Gestaltung dieser Uniform.

 

Weiters erscheint es zumindest seltsam, daß der Minister die Eitelkeit eines

einzelnen Funktionsträgers insoferne unterstützt, als er offensichtlich einen eigenen

Erlaß dafür begibt.

 

Aus den hier und im Artikel des Wiener angeführten Gründen stellen die

unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

                                                           Anfrage

 

1. Ist es richtig, daß über die Anschaffung der Uniform des Bundesinspizierenden

    der Justizanstalten zwei Jahre lang in Ihrem Haus diskutiert wurde?

 

2. Wieviele Überstunden sind diesbzüglich bei den Beamten Ihres Ministeriums

    angefallen?

 

3. Wie hoch waren die Kosten der Uniform für den Bundessicherheitsinspizierenden

    der Justizanstalten?

 

4. Ist es richtig, daß die staatliche Uniformschneiderei einen Entwurf erstellte, der

    dann nicht zu gebrauchen war, bzw. dem Herrn Bundesinspizierenden der

    Justizanstalten nicht konvenierte?

 

5. Wie hoch waren die Kosten dafür?

 

6. Ist es richtig, daß anschließend private Schneider beauftragt wurden?

 

7. Wenn ja, wurde der Auftrag ausgeschrieben und nach welchen Kriterien?

 

8. An wen wurde der Auftrag letztlich vergeben?

 

9. Welche Kosten hat dieser ganze Vorgang verursacht?

 

10. Ist mit dem Tragen der Uniform für den betreffenden Beamten eine finanzielle

      Aufbesserung verbunden?

11. Wenn ja, wie hoch ist diese und auf welche Vorschrift gründet sich diese?

 

12. Wenn der Nachfolger des jetzigen Bundesinspizierenden keine Uniform im

      Dienst tragen will, wird der dahingehende Erlaß dann wieder geändert werden

      oder ist nun diese Funktion untrennbar mit dem Tragen einer Uniform gekoppelt?