5152/J XX.GP

 

                                          Anfrage

 

der Abgeordneten Koller, Klein, Dr. Salzl, Wenitsch

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend EU - Fördermittel für die österreichische Imkerei

 

Die EU - Verordnung 1221/1997 sieht Maßnahmen zur Verbesserung

der Erzeugung und Vermarktung von Honig vor. Die EU stellt

jährlich 15 Mio ECU als Finanzierungsbeteiligung für nationale

Programme, bis zu 50 % der von den Mitgliedstaaten getätigten

Ausgaben, zur Verfügung.

 

Gefördert werden technische Hilfen für Bienenzüchter und

Packstellen, Varroatosebekämpfung durch Verbesserung der

Bienenstockbehandlung, Honigernte, - lagerung und - verpackung,

Rationalisierung der Bienenwanderung, Laboranalysen und

Organisation von Forschungsprogrammen.

 

Das vom BMLF erstellte österreichische Programm ist ganz

augenfällig auf die Erfordernisse der neun Landesbienenzucht -

verbände und ihres Dachverbandes ÖIB ausgerichtet, während

der Österreichische Erwerbsimkerbund abschlägig beschieden

wurde, mit dem Hinweis, daß z.B. sich die "technische Hilfe"

ausschließlich auf Beratungs - und Schulungstätigkeit beziehe,

obwohl als Einzelziel die ”Verbesserung der Effizienz der Er -

zeugung und der Vermarktung mit Hilfe besserer Techniken”

angesprochen wird und als Zielgruppe die 435.000 Imker der

EU und insbesondere - mit Extranennung - die 13.000 Berufs -

imker der EU genannt werden.

 

Obwohl also die EU alle Imker, aber insbesondere die Erwerbs -

imker als Nutznießer des Förderprogramms ausgewiesen werden,

wird letzteren in Österreich zugemutet, die Kurse für Hobby -

imker zu besuchen und. teure Fachkurse aus eigener Tasche zu

bezahlen, während landwirtschaftliche Fachschulen und verbands -

eigene Imkerschulen die EU - Mittel bekommen. Ob den Kursteilnehmern

die Kosten tatsächlich vergütet werden, wird noch zu überprüfen

sein.

 

Auch die Varroa - Bekämpfung wird ausschließlich über den ÖIB

abgewickelt, wobei "ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand”

angenommen wird, daß die Beschaffung von Verdunstern, Ameisen-

säure und Dosiereinrichtungen zentral durchgeführt wird und

allein für "Koordinationssitzungen mit den Verbandsfunktionären”

öS 270.000,- veranschlagt werden.

 

Die Kontrolle der Wanderimkerei wird nicht von Amtstierärzten,

sondern von "einem beeideten Sachverständigen für Bienenkrank -

heiten” gemacht, was nach den BMLF-Richtlinien mit 1,2 Mio öS

zu Buche schlägt.

 

440.000,- öS sind jährlich für die Gütesiegelkontrollen der

“Honigkommissionsorgane” vorgesehen.

Daß die österreichische Inlandversorgung mit Honig im lang -

jährigen Durchschnitt nicht mehr als 50-60 % beträgt, ist

nicht zuletzt dieser Begünstigung der Vereinsmeierei zu

verdanken.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Wie begründen Sie die offensichtliche Ausschaltung des

Österreichischen Erwerbsimkerbundes

a) bei der Gestaltung des Österreichischen Programms

   zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von

   Honig,

b) bei der Vergabe von Förderungsmitteln nach der Ver-

    ordnung 1221/97 der EU,

    obwohl die EU - Verordnung als Zielgruppe ausdrücklich

    insbesondere die Erwerbsimker nennt ?

 

2. Wie begründen Sie die ausschließliche Betrauung des

    Dachverbandes ÖIB und der Landesbienenzuchtverbände mit

    der Abwicklung der Kurse und Seminare, wodurch Erwerbs -

    imker zum Besuch von Hobbyimker - Veranstaltungen veranlaßt

    werden bzw. den Besuch spezifischer Kurse aus eigener

    Tasche finanzieren müssen ?

 

3. Wie begründen Sie die ausschließliche Betrauung des ÖIB

    bzw seiner Landesverbände mit

    - Varroabekämpfung,

    - Kontrolle der Wanderimkerei,

    - Laboruntersuchungen,

    - Gütesiegelvergabe und - kontrolle,

    - Forschungsprogrammen

 

4. Was werden Sie unternehmen, damit die Finanzierung von

    “Koordinationssitzungen mit den Verbandsfunktionären”

    in Höhe von öS 270.000,-  nicht zum Fall für die EU - Betrugs -

    bekämpfung wird ?

 

5. Was werden Sie unternehmen, um die Inlandversorgung Öster -

    reichs mit Honig, die derzeit nur ca. 50-60 % beträgt,

    nachhaltig zu verbessern ?

 

6. Da im Jahresbericht 1997 Ihres Ressorts die Imkereiwirtschaft

    nicht vorkommt:

    a) In welcher Höhe haben Sie 1997 welche Maßnahmen zugunsten

        der Imkereiwirtschaft gefördert ?

    b) Ist Ihnen bekannt, wie hoch die österreichische Ausnützungs -

        quote der EU - Imkereiförderung bisher war ?

    c) Werden Sie in Zukunft die - leider nicht sehr zahlreichen -

        österreichischen Erwerbsimker stärker berücksichtigen ?