5152/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Koller, Klein, Dr. Salzl, Wenitsch
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend EU - Fördermittel für die österreichische Imkerei
Die EU - Verordnung 1221/1997 sieht Maßnahmen zur Verbesserung
der Erzeugung und Vermarktung von Honig vor. Die EU stellt
jährlich 15 Mio ECU als Finanzierungsbeteiligung für nationale
Programme, bis zu 50 % der von den Mitgliedstaaten getätigten
Ausgaben, zur Verfügung.
Gefördert werden technische Hilfen für Bienenzüchter und
Packstellen, Varroatosebekämpfung durch Verbesserung der
Bienenstockbehandlung, Honigernte, - lagerung und - verpackung,
Rationalisierung der Bienenwanderung, Laboranalysen und
Organisation von Forschungsprogrammen.
Das vom BMLF erstellte österreichische Programm ist ganz
augenfällig auf die Erfordernisse der neun Landesbienenzucht -
verbände und ihres Dachverbandes ÖIB ausgerichtet, während
der Österreichische Erwerbsimkerbund abschlägig beschieden
wurde, mit dem Hinweis, daß z.B. sich die "technische Hilfe"
ausschließlich auf Beratungs - und Schulungstätigkeit beziehe,
obwohl als Einzelziel die ”Verbesserung der Effizienz der Er -
zeugung und der Vermarktung mit Hilfe besserer Techniken”
angesprochen wird und als Zielgruppe die 435.000 Imker der
EU und insbesondere - mit Extranennung - die 13.000 Berufs -
imker der EU genannt werden.
Obwohl also die EU alle Imker, aber insbesondere die Erwerbs -
imker als Nutznießer des Förderprogramms ausgewiesen werden,
wird letzteren in Österreich zugemutet, die Kurse für Hobby -
imker zu besuchen und. teure Fachkurse aus eigener Tasche zu
bezahlen, während landwirtschaftliche Fachschulen und verbands -
eigene Imkerschulen die EU - Mittel bekommen. Ob den Kursteilnehmern
die Kosten tatsächlich vergütet werden, wird noch zu überprüfen
sein.
Auch die Varroa - Bekämpfung wird ausschließlich über den ÖIB
abgewickelt, wobei "ein wesentlich höherer Verwaltungsaufwand”
angenommen wird, daß die Beschaffung von Verdunstern, Ameisen-
säure und Dosiereinrichtungen zentral durchgeführt wird und
allein für "Koordinationssitzungen mit den Verbandsfunktionären”
öS 270.000,- veranschlagt werden.
Die Kontrolle der Wanderimkerei wird nicht von Amtstierärzten,
sondern von "einem beeideten Sachverständigen für Bienenkrank -
heiten” gemacht, was nach den BMLF-Richtlinien mit 1,2 Mio öS
zu Buche schlägt.
440.000,- öS sind jährlich für die Gütesiegelkontrollen der
“Honigkommissionsorgane”
vorgesehen.
Daß die österreichische Inlandversorgung mit Honig im lang -
jährigen Durchschnitt nicht mehr als 50-60 % beträgt, ist
nicht zuletzt dieser Begünstigung der Vereinsmeierei zu
verdanken.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die
nachstehende
Anfrage:
1. Wie begründen Sie die offensichtliche Ausschaltung des
Österreichischen Erwerbsimkerbundes
a) bei der Gestaltung des Österreichischen Programms
zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von
Honig,
b) bei der Vergabe von Förderungsmitteln nach der Ver-
ordnung 1221/97 der EU,
obwohl die EU - Verordnung als Zielgruppe ausdrücklich
insbesondere die Erwerbsimker nennt ?
2. Wie begründen Sie die ausschließliche Betrauung des
Dachverbandes ÖIB und der Landesbienenzuchtverbände mit
der Abwicklung der Kurse und Seminare, wodurch Erwerbs -
imker zum Besuch von Hobbyimker - Veranstaltungen veranlaßt
werden bzw. den Besuch spezifischer Kurse aus eigener
Tasche finanzieren müssen ?
3. Wie begründen Sie die ausschließliche Betrauung des ÖIB
bzw seiner Landesverbände mit
- Varroabekämpfung,
- Kontrolle der Wanderimkerei,
- Laboruntersuchungen,
- Gütesiegelvergabe und - kontrolle,
- Forschungsprogrammen
4. Was werden Sie unternehmen, damit die Finanzierung von
“Koordinationssitzungen mit den Verbandsfunktionären”
in Höhe von öS 270.000,- nicht zum Fall für die EU - Betrugs -
bekämpfung wird ?
5. Was werden Sie unternehmen, um die Inlandversorgung Öster -
reichs mit Honig, die derzeit nur ca. 50-60 % beträgt,
nachhaltig zu verbessern ?
6. Da im Jahresbericht 1997 Ihres Ressorts die Imkereiwirtschaft
nicht vorkommt:
a) In welcher Höhe haben Sie 1997 welche Maßnahmen zugunsten
der Imkereiwirtschaft gefördert ?
b) Ist Ihnen bekannt, wie hoch die österreichische Ausnützungs -
quote der EU - Imkereiförderung bisher war ?
c) Werden Sie in Zukunft die - leider nicht sehr zahlreichen -
österreichischen Erwerbsimker stärker berücksichtigen ?