5155/J XX.GP

 

Anfrage

der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Wenitsch

an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft

betreffend Wasserüberwachung und Landwirtschaft

 

Nur fünf der fünfzehn EU - Mitglieder haben ihr gesamtes

Staatsgebiet als gefährdet im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der

Nitratrichtlinie der EU ausgewiesen: BR Deutschland,

Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Österreich. Manch

anderes EU - Land zeigt zwar großes Interesse an den Wasser -

reserven seiner Nachbarn, ist aber an einem umfassenden

Schutz seiner eigenen Wasserressourcen weniger interessiert.

 

Aber auch bei den fünf "Musterschülern" bestehen große

Unterschiede hinsichtlich der Zahl der Meßstellen und der

Häufigkeit von Messungen.

 

Österreich kontrolliert z.B. wichtige Wasserläufe zwölfmal

jährlich an 244 Meßstellen. Das Grundwasser wird viermal

jährlich an 2000 Meßstellen kontrolliert.

 

Demgegenüber gibt es in ganz Deutschland nur 186 Grundwasser -

und 15 Oberflächenwasser - Meßstellen. In den Niederlanden

werden keine genauen Angaben gemacht, Dänemark erwähnt im

entsprechenden Bericht lediglich die landesweite Kontrolle,

Luxemburg ist wegen seiner geringen Größe nicht gut vergleich -

bar, hat aber nur vier Grundwasser - und eine Oberflächenwasser -

meßstelle.

 

Der Spitzenstandard der Wasserüberwachung in Österreich

gegenüber den anderen EU - Mitgliedsländern ist zwar geeignet,

die Vorbildwirkung zu unterstreichen. Daraus ergeben sich

aber strengere Vorgaben gegenüber der österreichischen

Landwirtschaft im Vergleich zu den Bauern der anderen EU - Staaten,

denn: wo nicht gemessen wird, können auch keine Umweltschäden

festgestellt werden!

 

In den anderen Mitgliedsländern steigt derzeit ansichts knapper

Kassen sowohl die Begehrlichkeit auf EU - Fördergeld aus den

Umweltprogrammen als auch der Argwohn gegenüber Österreich,

das angeblich (laut SN vom 5.11.1998) 17 % dieser Mittel

zugeteilt erhält.

 

So ist angeblich die Finanzierung des ÖPUL 2 bis zum Jahr 2005,

wofür die Zustimmung der zuständigen EU - Gremien noch aussteht,

vom Wohlverhalten der EU - Umweltkommissarin aus Italien abhängig,

die insgesamt 13 EU - Mitgliedern, darunter aber auch Österreich,

ein Verfahren wegen mangelhafter oder Nicht - Umsetzung der

Nitrat - Richtlinie angedroht hat.

Es wäre daher auf EU - Ebene klarzumachen, daß andere Mitglied -

staaten infolge nicht vorhandener oder zu weniger Meßstellen

nicht einmal die Grundvoraussetzungen zur Umsetzung der

Nitratrichtlinie erbringen und daher eigentlich keinen Anspruch

auf Umweitmittel hätten.

 

Zum Unterschied von diesen Ländern kann man in Österreich

auf Grund der hohen Meßdichte wenigstens feststellen, ob

und wieviel Nitrat ins Grundwasser gelangt, wonach Abhilfe -

maßnahmen gesetzt werden können. Die Voraussetzungen für

eine gezielte Förderungspolitik sind also eigentlich nur

in Österreich gegeben, der Anspruch auf Fördermittel ist legitim.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den

Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die

nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Ist Ihnen bekannt, in welchem Ausmaß die Mittel der EU

    aus den sogenannten Umweltprogrammen

    a) den einzelnen Mitgliedstaaten,

    b) den Sondergebieten,

    c) den neuen Beitrittswerbern

    zugute kommen ?

 

2. Welchen prozentuellen Anteil hat das ÖPUL - Programm

    tatsächlich an den EU - Förderungsmitteln für Umwelt -

    programme ?

 

3. Wann ist mit einer Finanzierungszusage der EU für das

    ÖPUL 2 - Programm bis 2005 zu rechnen ?

 

4. Inwieweit betrachten Sie die Klagsdrohung der italienischen

    EU - Umwelt - Kommissarin gegen Österreich wegen mangelhafter

    Umsetzung der Nitratrichtlinie als Gefahr im Hinblick auf

    die Genehmigung des ÖPUL - Programms ?

 

5. Ist Ihnen bekannt, ob die EU - Umwelt - Kommissarin bei der

   Verfahrensandrohung gegen 13 Mitgliedstaaten auch berück -

   sichtigt hat, daß Österreich aufgrund der höchsten Dichte

   von Meßstellen in Europa als nahezu einziges Land einen

   realistischen Ist - Stand der Daten zu übermitteln in der

   Lage ist ?

 

6. Ist Ihnen bekannt, ob die EU - Umwelt - Kommissarin die

    Zustimmung für die Zuteilung von Mitteln aus Umwelt -

    programmen an Staaten erteilt, die die Qualität bzw.

    Verunreinigung des Grund - und Oberflächenwassers

    nicht oder nicht adäquat messen ?

 

7. Was werden Sie unternehmen, um die EU - Umwelt - Kommissarin

    davon zu überzeugen, daß

    a) Österreich als mit Meßstellen bestausgestattetes Land

        und somit als vollständiger und wahrheitsgemäßer

        Berichterstatter seiner Umweltdaten primären und

     legitimen Anspruch auf EU - Umweltförderungsmittel hat,

b) daß säumige andere Mitgliedstaaten und Beitrittswerber

    die Zahl und Qualität der Meßstellen für Grund - und

    Oberflächenwasser dem österreichischen Standard angleichen

    sollte, bevor diese Staaten zusätzliche Fördermittel

    aus Umweltprogrammen beanspruchen ?

 

8. In welchen Punkten werden die Anforderungskriterien an

    Österreichs Landwirte zur Erlangung von Mitteln aus dem

    ÖPUL 2 - Programm, das Sie heuer der EU übermitteln,

    gegenüber ”ÖPUL 1,5” verschärft bzw. gelockert ?