5155/J XX.GP
Anfrage
der Abg. Aumayr, Koller, Klein, Wenitsch
an den Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft
betreffend Wasserüberwachung und Landwirtschaft
Nur fünf der fünfzehn EU - Mitglieder haben ihr gesamtes
Staatsgebiet als gefährdet im Sinne von Art. 5 Abs. 5 der
Nitratrichtlinie der EU ausgewiesen: BR Deutschland,
Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Österreich. Manch
anderes EU - Land zeigt zwar großes Interesse an den Wasser -
reserven seiner Nachbarn, ist aber an einem umfassenden
Schutz seiner eigenen Wasserressourcen weniger interessiert.
Aber auch bei den fünf "Musterschülern" bestehen große
Unterschiede hinsichtlich der Zahl der Meßstellen und der
Häufigkeit von Messungen.
Österreich kontrolliert z.B. wichtige Wasserläufe zwölfmal
jährlich an 244 Meßstellen. Das Grundwasser wird viermal
jährlich an 2000 Meßstellen kontrolliert.
Demgegenüber gibt es in ganz Deutschland nur 186 Grundwasser -
und 15 Oberflächenwasser - Meßstellen. In den Niederlanden
werden keine genauen Angaben gemacht, Dänemark erwähnt im
entsprechenden Bericht lediglich die landesweite Kontrolle,
Luxemburg ist wegen seiner geringen Größe nicht gut vergleich -
bar, hat aber nur vier Grundwasser - und eine Oberflächenwasser -
meßstelle.
Der Spitzenstandard der Wasserüberwachung in Österreich
gegenüber den anderen EU - Mitgliedsländern ist zwar geeignet,
die Vorbildwirkung zu unterstreichen. Daraus ergeben sich
aber strengere Vorgaben gegenüber der österreichischen
Landwirtschaft im Vergleich zu den Bauern der anderen EU - Staaten,
denn: wo nicht gemessen wird, können auch keine Umweltschäden
festgestellt werden!
In den anderen Mitgliedsländern steigt derzeit ansichts knapper
Kassen sowohl die Begehrlichkeit auf EU - Fördergeld aus den
Umweltprogrammen als auch der Argwohn gegenüber Österreich,
das angeblich (laut SN vom 5.11.1998) 17 % dieser Mittel
zugeteilt erhält.
So ist angeblich die Finanzierung des ÖPUL 2 bis zum Jahr 2005,
wofür die Zustimmung der zuständigen EU - Gremien noch aussteht,
vom Wohlverhalten der EU - Umweltkommissarin aus Italien abhängig,
die insgesamt 13 EU - Mitgliedern, darunter aber auch Österreich,
ein Verfahren wegen mangelhafter oder Nicht - Umsetzung der
Nitrat - Richtlinie angedroht hat.
Es wäre daher auf EU - Ebene klarzumachen, daß andere Mitglied -
staaten infolge nicht vorhandener oder zu weniger Meßstellen
nicht einmal die Grundvoraussetzungen zur Umsetzung der
Nitratrichtlinie erbringen und daher eigentlich keinen Anspruch
auf Umweitmittel hätten.
Zum Unterschied von diesen Ländern kann man in Österreich
auf Grund der hohen Meßdichte wenigstens feststellen, ob
und wieviel Nitrat ins Grundwasser gelangt, wonach Abhilfe -
maßnahmen gesetzt werden können. Die Voraussetzungen für
eine gezielte Förderungspolitik sind also eigentlich nur
in Österreich gegeben, der Anspruch auf Fördermittel ist legitim.
Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Herrn Bundesminister für Land - und Forstwirtschaft die
nachstehende
Anfrage:
1. Ist Ihnen bekannt, in welchem Ausmaß die Mittel der EU
aus den sogenannten Umweltprogrammen
a) den einzelnen Mitgliedstaaten,
b) den Sondergebieten,
c) den neuen Beitrittswerbern
zugute kommen ?
2. Welchen prozentuellen Anteil hat das ÖPUL - Programm
tatsächlich an den EU - Förderungsmitteln für Umwelt -
programme ?
3. Wann ist mit einer Finanzierungszusage der EU für das
ÖPUL 2 - Programm bis 2005 zu rechnen ?
4. Inwieweit betrachten Sie die Klagsdrohung der italienischen
EU - Umwelt - Kommissarin gegen Österreich wegen mangelhafter
Umsetzung der Nitratrichtlinie als Gefahr im Hinblick auf
die Genehmigung des ÖPUL - Programms ?
5. Ist Ihnen bekannt, ob die EU - Umwelt - Kommissarin bei der
Verfahrensandrohung gegen 13 Mitgliedstaaten auch berück -
sichtigt hat, daß Österreich aufgrund der höchsten Dichte
von Meßstellen in Europa als nahezu einziges Land einen
realistischen Ist - Stand der Daten zu übermitteln in der
Lage ist ?
6. Ist Ihnen bekannt, ob die EU - Umwelt - Kommissarin die
Zustimmung für die Zuteilung von Mitteln aus Umwelt -
programmen an Staaten erteilt, die die Qualität bzw.
Verunreinigung des Grund - und Oberflächenwassers
nicht oder nicht adäquat messen ?
7. Was werden Sie unternehmen, um die EU - Umwelt - Kommissarin
davon zu überzeugen, daß
a) Österreich als mit Meßstellen bestausgestattetes Land
und somit als vollständiger und wahrheitsgemäßer
Berichterstatter seiner Umweltdaten primären und
legitimen Anspruch auf EU - Umweltförderungsmittel hat,
b) daß säumige andere Mitgliedstaaten und Beitrittswerber
die Zahl und Qualität der Meßstellen für Grund - und
Oberflächenwasser dem österreichischen Standard angleichen
sollte, bevor diese Staaten zusätzliche Fördermittel
aus Umweltprogrammen beanspruchen ?
8. In welchen Punkten werden die Anforderungskriterien an
Österreichs Landwirte zur Erlangung von Mitteln aus dem
ÖPUL 2 - Programm, das Sie heuer der EU übermitteln,
gegenüber ”ÖPUL 1,5” verschärft bzw. gelockert ?