5156/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Müller,
und Genossen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Kostenersatz für Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr
Führt eine Gemeinde die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr
selbst durch oder ist dazu gezwungen, weil sich kein privater Unterneh -
mer findet, kommt es zu Benachteiligungen für die Gemeinden den pri -
vaten Unternehmern gegenüber. Dies beginnt beim verminderten Ko -
stenersatz, setzt sich bei zu kurzen Kündigungsfristen fort und endet bei
einer administrativ extrem komplizierten Abrechnung. Die Neugestaltung
der Schülertransporte ab 1.1.99 (Umsetzung der 15 KFG-Novelle) sollte
zum Anlaß genommen werden, Ungleichbehandlungen und administra -
tive Hemmnisse abzubauen.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister
für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1. Wenn die Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr durch die
Gemeinde durchgeführt wird, werden - im Gegensatz zu privaten
Unternehmen - lediglich 2/3 des Kilometerpreises laut Richtlinien
als Kostenersatz refundiert. Die Möglichkeit, seitens der Gemeinde
höhere Kosten nachzuweisen und refundiert zu erhalten, ist admi -
nistrativ äußerst aufwendig.
Werden Sie die Durchführungsrichtlinien ändern und künftig glei -
che Kostenersätze für Gemeinden und private Unternehmen vor -
sehen?
2. Beförderungsverträge im Gelegenheitsverkehr sehen i.d.R eine
monatliche Kündigungsmöglichkeit für den privaten Unternehmer
vor. Im schlechtesten Fall steht die Gemeinde von heute auf mor -
gen ohne Schulbusbetrieb da, muß den Transport selbst organisie -
ren oder die Kinder, die
im ländlichen Raum mit weiten Schulwe -
gen ohnedies belastet sind, sich selbst überlassen.
Was spricht dagegen, die Kündigungsfristen für Verträge zur
Schülerbeförderung im Gelegenheitsverkehr zumindest auf ein
Schuljahr zu verlängern?
3. Viele private Unternehmer fordern - mit dem Hinweis, daß der Ko -
stenersatz für die Durchführung der Schülertransporte im Gele -
genheitsverkehr zu niedrig angesetzt sei - Zuzahlungen von den
Gemeinden. Entweder ist der Kostenersatz zu niedrig angesetzt
oder manche Unternehmer versuchen auf dem Rücken der Kinder
ein Zubrot zu verdienen.
Welche Maßnahmen werden Sie zur Behebung dieser unbefriedi -
genden Situation setzen?
4. Bei unterschiedlicher Wagenauslastung werden unterschiedliche
Kostenersätze vergütet. Eine fahrzeugabhängige Verrechnung (mit
Mindestbelegung) würde eine immense administrative Erleichte -
rung bedeuten und zu mehr Gerechtigkeit führen.
Wie stehen Sie dazu?