5169/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend behindertenfeindliche Tendenzen in der Pensionsversicherungsanstalt
der Arbeiter im Zusammenhang mit den Anträgen auf Invaliditätspension
In der Begründung eines Bescheides der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter
über die Ablehnung eines Antrages auf Zuerkennung der Invaliditätspension eines
Behinderten wird angeführt:
Der Versicherungsfall der Invalidität kann nur dann eintreten, wenn in den für die
Beurteilung der Arbeitsfähigkeit maßgeblichen Umständen gegenüber einem früheren
Zustand eine entscheidende Verschlechterung eingetreten ist.
Ein bereits vor Eintritt in das Berufsleben eingetretener und damit in das
Versicherungsverhältnis mitgebrachter, im wesentlichen unveränderter Zustand, kann
daher nicht zum Eintritt des Versicherungsfalles der Invalidität führen.
Die in diesem Falle durchgeführte ärztliche Begutachtung hat aber ergeben, daß das
Leiden bereits vor Arbeitsaufnahme bestand.
Damit waren Sie nie imstande einer, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewertbaren
Beschäftigung nachzugehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE
1. Haben auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, “obwohl sie nie
imstande waren, einer auf dem Arbeitsmarkt bewertbaren Beschäftigung
nachzugehen” einen Anspruch auf Invaliditätspension?
2. Wenn ja, wann ist in diesen Fällen eine Invalidität gegeben?
3. Wenn nein, warum soll eine Invalidität trotz oft langjähriger Versicherung nicht
eintreten können?
4. Ist die Praxis der Pensionsversicherungsträger in dieser Frage einheitlich oder ist die
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter besonders restriktiv?
5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Ausschluß Behinderter von
Invaliditätspensionen künftig zu verhindern?