5169/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dolinschek und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend behindertenfeindliche Tendenzen in der Pensionsversicherungsanstalt

der Arbeiter im Zusammenhang mit den Anträgen auf Invaliditätspension

 

In der Begründung eines Bescheides der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter

über die Ablehnung eines Antrages auf Zuerkennung der Invaliditätspension eines

Behinderten wird angeführt:

 

Der Versicherungsfall der Invalidität kann nur dann eintreten, wenn in den für die

Beurteilung der Arbeitsfähigkeit maßgeblichen Umständen gegenüber einem früheren

Zustand eine entscheidende Verschlechterung eingetreten ist.

 

Ein bereits vor Eintritt in das Berufsleben eingetretener und damit in das

Versicherungsverhältnis mitgebrachter, im wesentlichen unveränderter Zustand, kann

daher nicht zum Eintritt des Versicherungsfalles der Invalidität führen.

 

Die in diesem Falle durchgeführte ärztliche Begutachtung hat aber ergeben, daß das

Leiden bereits vor Arbeitsaufnahme bestand.

Damit waren Sie nie imstande einer, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bewertbaren

Beschäftigung nachzugehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

ANFRAGE

 

1. Haben auch Personen, die einer Beschäftigung nachgehen, “obwohl sie nie

    imstande waren, einer auf dem Arbeitsmarkt bewertbaren Beschäftigung

    nachzugehen” einen Anspruch auf Invaliditätspension?

 

2. Wenn ja, wann ist in diesen Fällen eine Invalidität gegeben?

 

3. Wenn nein, warum soll eine Invalidität trotz oft langjähriger Versicherung nicht

    eintreten können?

4. Ist die Praxis der Pensionsversicherungsträger in dieser Frage einheitlich oder ist die

    Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter besonders restriktiv?

 

5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um den Ausschluß Behinderter von

    Invaliditätspensionen künftig zu verhindern?