5170/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Trattner, Ing. Meischberger und Kollegen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte
Um den drohenden Verkehrskollaps in der Tiroler Landeshauptstadt Innsbruck in der
Griff zu bekommen plädiert der derzeitige Bürgermeister Herwig van Staa für das Projekt
einer Autobahnabfahrt Innsbruck - Mitte. Allen Protesten von den unterschiedlichsten
Bürgerinitiativen zum Trotz plädiert van Staa für dieses Projekt und führt dabei die
Meinungen von Verkehrsexperten ins Treffen, welche versichert hätten, die
Autobahnabfahrt - Mitte sei die einzig machbare Entlastung für den Innsbrucker Südring.
Wenn das Projekt Innsbruck - Mitte nicht realisiert wird, steige unweigerlich die
Verkehrsbelastung in den Stadtteilen Amras, Pradl und Wilten. Da Innsbruck aber aus
geographischen Gründen nur zwei Ost - West - Verbindungen hat, würde auch der
Stadtteil St.Nikolaus wesentlich belastet werden.
Bürgermeister van Staa verspricht im Zuge der Diskussion auch immer wieder die
gleichzeitige Realisierung diverser Begleitmaßnahmen, welche von Gemeinderat und
Stadtsenat beschlossen wurden. Konkret soll es zu einem Ausbau der Olympiabrücke
auf vier Spuren mit der Einbindung der Südbahnstraße auf den Südring Richtung
Westen kommen. Weiters enthält der beschlossene Maßnahmenkatalog die Errichtung
von Schallschutzmaßnahmen an der A12 / A13 im gesamten Stadtgebiet (siehe
Einhausung Mentlberg/Sieglanger). Eine weitere Folge im Bereich der Ausfahrt Mitte
wäre auch die Errichtung einer zusätzlichen Spur auf der A 12 Fahrtrichtung Ausfahrt
Ost.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister folgende
Anfrage
1. Liegt Ihrem Bundesministerium von Seiten der Stadt Innsbruck schon eine
Projektstudie zur geplanten Autobahnausfahrt Innsbruck Mitte vor?
a. Wenn ja, wie sieht diese aus?
2. Wie hoch werden die etwaigen Kosten von Seiten Ihres Bundesministeriums für ein
derartiges Projekt beziffert?
3. Das Projekt Autobahnausfahrt Innsbruck - Mitte wurde von Gemeinderat und
Stadtsenat in Verbindung mit einigen , oben angeführten, Begleitmaßnahmen
beschlossen. Sind dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten diese
Maßnahmen im Detail bekannt?
4. Wie bewertet Ihr Bundesministerium deren Finanzierbarkeit unter Bedachtnahme der
gesetzlichen Zuständigkeit ?
5. Besteht von Seiten des Bundes eine Finanzierungszusage zu diesen Maßnahmen ?
a. Wenn ja, in welcher Höhe?