5175/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Schweitzer
an den Herrn Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie
betreffend Alteisen und Metallschrott im Abfallwirtschaftsgesetz
Das Wiederverwerten von Alteisen und Metallschrott ist problemlos möglich.
Immer mehr Betriebe spezialisieren sich - mit Erfolg - auf das Recycling von Alteisen und
Metallschrott.
Einer US - amerikanischen Gerichtsentscheidung zufolge ist zu verwertender Metallschrott
kein Abfall. Vielmehr handelt es sich um ein “wertvolles Produkt", das einen
,,wettbewerbsfähigen Preis” verdiene. Die amerikanische Umweltbehörde EPA hatte bereits
im April 1997 entschieden, die meisten Metallschrotte aus dem Abfallregime
herauszunehmen. Zu den Schrotten, die in den Vereinigten Staaten nach der EPA -
Entscheidung nicht mehr dem Abfallregime unterliegen, gehören Neuschrott und
Verarbeitungsschrott sowie Eigenentfall und Kreislaufschrott. Außerdem gelten solche Stahl -
und NE - Metallschrotte in den USA nicht mehr als Abfall.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Herrn Bundesminister für Umwelt,
Jugend und Familie folgende
Anfrage
1) Werden Sie im Zuge der Neufassung des Abfallwirtschaftsgesetzes Alteisen und
Metallschrott von der Verpflichtung der Abfallnachweisverordnung ausnehmen?
Wenn nein, warum nicht?