5176/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER, Mag. Haupt

und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Hilfseinsatz von Hubschraubern in Kroatien

 

Im Rahmen einer im Hauptausschuß des Nationalrates genehmigten Hilfeleistung von Hub -

schraubern des Bundesheeres zur Brandbekämpfung in Kroatien kam es auch zum Einsatz

von (2?) niederösterreichischen Feuerwehrleuten, welche auch in den Hubschraubern mitflo -

gen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

Anfrage

 

1. Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmung erfolgte die Mitnahme und der Einsatz der

    Feuerwehrleute, die keine Angehörigen des Bundesheeres sind?

 

2. Welchen sozialrechtlichen Status hatten diese, vor allem für den Fall eines Unfalles, wie

    waren sie versichert, und wer hat, aufgrund welcher Bestimmungen, die Mitfluggenehmi -

    gungen angeordnet?

 

3. Das Bundesheer verfügt im Rahmen der Luftschutzpioniere über ausgebildete Feuer -

    wehrleute. Solche wurden ja erst kürzlich zu SFOR entsandt. Warum wurden nicht heere -

    seigene “Feuerwehrleute” für diesen Einsatz herangezogen?