5176/J XX.GP
Anfrage
der Abgeordneten Bgdr JUNG, SCHEIBNER, Mag. Haupt
und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Hilfseinsatz von Hubschraubern in Kroatien
Im Rahmen einer im Hauptausschuß des Nationalrates genehmigten Hilfeleistung von Hub -
schraubern des Bundesheeres zur Brandbekämpfung in Kroatien kam es auch zum Einsatz
von (2?) niederösterreichischen Feuerwehrleuten, welche auch in den Hubschraubern mitflo -
gen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende
Anfrage
1. Aufgrund welcher rechtlichen Bestimmung erfolgte die Mitnahme und der Einsatz der
Feuerwehrleute, die keine Angehörigen des Bundesheeres sind?
2. Welchen sozialrechtlichen Status hatten diese, vor allem für den Fall eines Unfalles, wie
waren sie versichert, und wer hat, aufgrund welcher Bestimmungen, die Mitfluggenehmi -
gungen angeordnet?
3. Das Bundesheer verfügt im Rahmen der Luftschutzpioniere über ausgebildete Feuer -
wehrleute. Solche wurden ja erst kürzlich zu SFOR entsandt. Warum wurden nicht heere -
seigene “Feuerwehrleute” für diesen Einsatz herangezogen?