5179/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann und Kollegen

an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales

betreffend Organspendeaufkommen und Transplantation

 

Anläßlich der, seit dem zweiten europäischen Transplantationstag am 19. September

1998 in der Hofburg, wieder aktuellen Diskussion über das Organspende - und

Transplantationsaufkommen Österreichs und anderer europäischer Länder -

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die

Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende

 

ANFRAGE:

 

1. Sind von Seiten Ihres Ressorts in der nächsten Zukunft Maßnahmen zur Steigerung

    des Organspendeaufkommens in Österreich geplant?

 

2. Ist von Seiten Ihrer Ressorts geplant die Anzahl der Transplantationskoordinatoren

    in Österreich zu erhöhen, im speziellen Fall der Uniklinik Graz, wo zur Zeit ein

    drittes Transplantationszentrum in Österreich heranwächst?

 

3. Welches Mitspracherecht hat die ÖBIG (Österreichischen Bundesinstitut für

    Gesundheitswesen) in der "Eurotransplant”?

 

4. Gibt es eine Übersicht über die volkswirtschaftlichen Schäden am Beispiel

    derlangen Wartezeiten der Dialysepatienten, bzw. wie hoch sind in Österreich die

    jährlichen Kosten eines Dialysepatienten und wie hoch sind die Kosten einer

    Nierentransplantation?

 

5. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen geplant um, ähnlich wie bei

    Kindesmißbrauch, österreichische Staatsbürger für im Ausland illegal beschaffte

    (Organhandel) und transplantierte Organe gerichtlich zu verfolgen?

    Wenn nein, warum nicht?

 

6. Sind von Ihrem Ressort Maßnahmen geplant um Organempfängern anderer EU

    Staaten, die im eigenen Land von der Transplantation ausgeschlossen sind (GB ab

    dem 65 Lebensjahr) und sich in Österreich einer Transplantation unterziehen

    wollen nach den, im eigenen Land geltenden Gesetzen zu behandeln?

    Wenn nein, warum nicht?

7. Sind Maßnahmen geplant, daß im Falle einer Organentnahme eines tödlich

    verunglückten Menschen wofür Kostenersätze des Strukturfonds geleistet werden,

    die Überführungs - und Begräbniskosten (zumindest als Begräbnis der dritten

    Klasse) von einem eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Fond übernommen

    werden?

    Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie diese Lösung ab?