5179/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Haupt, Dr. Pumberger, Dr. Kurzmann und Kollegen
an die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales
betreffend Organspendeaufkommen und Transplantation
Anläßlich der, seit dem zweiten europäischen Transplantationstag am 19. September
1998 in der Hofburg, wieder aktuellen Diskussion über das Organspende - und
Transplantationsaufkommen Österreichs und anderer europäischer Länder -
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die
Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales die nachstehende
ANFRAGE:
1. Sind von Seiten Ihres Ressorts in der nächsten Zukunft Maßnahmen zur Steigerung
des Organspendeaufkommens in Österreich geplant?
2. Ist von Seiten Ihrer Ressorts geplant die Anzahl der Transplantationskoordinatoren
in Österreich zu erhöhen, im speziellen Fall der Uniklinik Graz, wo zur Zeit ein
drittes Transplantationszentrum in Österreich heranwächst?
3. Welches Mitspracherecht hat die ÖBIG (Österreichischen Bundesinstitut für
Gesundheitswesen) in der "Eurotransplant”?
4. Gibt es eine Übersicht über die volkswirtschaftlichen Schäden am Beispiel
derlangen Wartezeiten der Dialysepatienten, bzw. wie hoch sind in Österreich die
jährlichen Kosten eines Dialysepatienten und wie hoch sind die Kosten einer
Nierentransplantation?
5. Sind von Seiten Ihres Ressorts Maßnahmen geplant um, ähnlich wie bei
Kindesmißbrauch, österreichische Staatsbürger für im Ausland illegal beschaffte
(Organhandel) und transplantierte Organe gerichtlich zu verfolgen?
Wenn nein, warum nicht?
6. Sind von Ihrem Ressort Maßnahmen geplant um Organempfängern anderer EU
Staaten, die im eigenen Land von der Transplantation ausgeschlossen sind (GB ab
dem 65 Lebensjahr) und sich in Österreich einer Transplantation unterziehen
wollen nach den, im eigenen Land geltenden Gesetzen zu behandeln?
Wenn nein, warum nicht?
7. Sind Maßnahmen geplant, daß im Falle einer Organentnahme eines tödlich
verunglückten Menschen wofür Kostenersätze des Strukturfonds geleistet werden,
die Überführungs - und Begräbniskosten (zumindest als Begräbnis der dritten
Klasse) von einem eigens zu diesem Zwecke eingerichteten Fond übernommen
werden?
Wenn nein, mit welcher Begründung lehnen Sie diese Lösung ab?