5180/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Johann Maier, Doris Bures, Peter Marizzi,
Dr. Peter Keppelmüller
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Zinssätze bei Wohnbaudarlehen
Zehntausende Familien wohnen in Genossenschaftswohnungen (das sind Wohnungen die im
WGG geregelt sind) in Österreich und zahlen als Mieter an die Gemeinnützigen
Wohnbauvereinigungen für die Kapitalrückzahlung horrende Zinsen weit mehr als am
Kapitalmarkt zur Zeit verlangt wird. Rechtlich haben sie - aufgrund der vertragsrechtlichen
Konstruktion - keine Möglichkeit, selbst einen niedrigeren Zinssatz gegenüber den Banken
durchzusetzen.
Das Zinssniveau für sog. "Wohnbaukredite” liegt derzeit für Kreditwerber im Regelfall
zwischen fünf und sieben Prozent (Neukredite). Für "Altkredite" werden aber immer noch
Zinssätze von neun bis dreizehn Prozent verrechnet.
Die Zinsdifferenz zwischen dem noch immer verrechneten Zinssatz von 9 bis 13 Prozent und
dem derzeitigen Marktzinssatz zwischen 5 bis 7 Prozent bedeutet zum Beispiel bei einer
genossenschaftlichen Mietwohnung von 80 m2 eine Mietdifferenz von ca. 450 bis 500
Schilling monatlich, die die Mieter zuviel bezahlen!
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gemeinnützigen Bauvereinigungen verrechnen ihren Mietern über die
Mietzinsvorschreibung für die Kapitalrückzahlung höhere Zinsen als sie derzeit am
Kapitalmarkt verlangt
werden?
2. Werden Sie darauf einwirken, daß die Gemeinnützigen Bauvereinigungen mit den
Banken Verhandlungen aufnehmen, um eine Reduzierung der zu hohen Zinssätze
zugunsten der Mieter zu erwirken?
3. Wieviele Gemeinnützige Bauvereinigungen haben bereits in Verhandlungen mit den
Banken eine Senkung der Kreditzinsen erreicht?
4. Wurden diese Kreditsenkungen an die Mieter in Form einer Mietenreduzierung
weitergegeben?
5. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Weitergabe der
Zinsreduktion zu erwirken?