5180/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Johann Maier, Doris Bures, Peter Marizzi,

Dr. Peter Keppelmüller

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Zinssätze bei Wohnbaudarlehen

 

Zehntausende Familien wohnen in Genossenschaftswohnungen (das sind Wohnungen die im

WGG geregelt sind) in Österreich und zahlen als Mieter an die Gemeinnützigen

Wohnbauvereinigungen für die Kapitalrückzahlung horrende Zinsen weit mehr als am

Kapitalmarkt zur Zeit verlangt wird. Rechtlich haben sie  - aufgrund der vertragsrechtlichen

Konstruktion - keine Möglichkeit, selbst einen niedrigeren Zinssatz gegenüber den Banken

durchzusetzen.

Das Zinssniveau für sog. "Wohnbaukredite” liegt derzeit für Kreditwerber im Regelfall

zwischen fünf und sieben Prozent (Neukredite). Für "Altkredite" werden aber immer noch

Zinssätze von neun bis dreizehn Prozent verrechnet.

 

Die Zinsdifferenz zwischen dem noch immer verrechneten Zinssatz von 9 bis 13 Prozent und

dem derzeitigen Marktzinssatz zwischen 5 bis 7 Prozent bedeutet zum Beispiel bei einer

genossenschaftlichen Mietwohnung von 80 m2 eine Mietdifferenz von ca. 450 bis 500

Schilling monatlich, die die Mieter zuviel bezahlen!

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Welche Gemeinnützigen Bauvereinigungen verrechnen ihren Mietern über die

    Mietzinsvorschreibung für die Kapitalrückzahlung höhere Zinsen als sie derzeit am

    Kapitalmarkt verlangt werden?

2. Werden Sie darauf einwirken, daß die Gemeinnützigen Bauvereinigungen mit den

    Banken Verhandlungen aufnehmen, um eine Reduzierung der zu hohen Zinssätze

    zugunsten der Mieter zu erwirken?

 

3. Wieviele Gemeinnützige Bauvereinigungen haben bereits in Verhandlungen mit den

    Banken eine Senkung der Kreditzinsen erreicht?

 

4. Wurden diese Kreditsenkungen an die Mieter in Form einer Mietenreduzierung

     weitergegeben?

 

5. Wenn nein, welche Maßnahmen werden Sie setzen, um eine Weitergabe der

    Zinsreduktion zu erwirken?