5187/J XX.GP

 

Anfrage

 

der Abg. Dr. Maria Fekter, Dr. Lukesch

und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Vorgehen der Justizbehörden in der Causa Rieger - Bank

 

Pressemeldungen sind unterschiedliche Aussagen über die Anzahl der der Justiz übermittelten

Anzeigen zu entnehmen. Auch die Vorgangsweise der Justiz wird unterschiedlich dargestellt. So

wird auch immer wieder behauptet, das Bundesministerium für Justiz habe in einem Fall einen

Akt zwei Monate liegen lassen und dadurch eine Strafverfolgung verzögert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1. Wie viele Anzeigen haben die Staatsanwaltschaften in der Causa der Rieger - Bank erhalten?

 

2. Von wem sind diese Anzeigen erstattet worden und wann sind sie der StA zugegangen?

 

3. Was waren die jeweils angezeigten Sachverhalte und in welcher strafrechtlichen Richtung

    wurden sie geprüft?

 

4. Welche Entscheidungen hat die Staatsanwaltschaft zu den einzelnen Anzeigen getroffen?

 

5. Wenn es zu einer Einstellung kam, wie wurde diese begründet?

 

6. Wurde das Bundesministerium für Justiz von diesen Anzeigen informiert und wenn ja,

    welche Erlässe des Bundesministeriums für Justiz gibt es in diesem Zusammenhang?

 

7. Ist es richtig, daß eine Anzeige zwei Monate im Bundesministerium für Justiz lag, ohne eine

    Entscheidung zu treffen?

 

8. Wenn ja, was waren die Gründe für diese Verzögerung?

 

9. Haben die Stratverfolgungsbehörde auch von weiteren Berichten der Bankenaufsicht die

    Rieger - Bank betreffend erfahren?

 

10. Wenn ja, warum hat die Staatsanwaltschaft von sich aus ein Verfahren eingeleitet?