5191/J XX.GP
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Eder, Doris Bures, Peter Marizzi,
und Genossen
an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
betreffend Zinssätze bei Hypothekardarlehen
Tausende Wohnungswerber in Österreich zahlen als Wohnungswerber bzw.
Wohnungseigentümer für die Rückzahlung ihrer Hypothekardan ehen horrende Zinsen - mehr
als am Kapitalmarkt zur Zeit verlangt wird. Der Verhandlungsspielraum wird von den
Kreditnehmern (Wohnungseigentümer) nicht ausgenutzt, in der Auffassung man könne nichts
ändern.
Das Zinssniveau für sog. "Wohnbaukredite” liegt derzeit für Kreditwerber im Regelfall
zwischen fünf und sieben Prozent (Neukredite). Für "Altkredite” werden aber immer noch
Zinssätze von neun bis dreizehn Prozent verrechnet.
Für die Bemessung von Höchstzinsen für Hypothekardarlehen können nur die
Bundesanleihen (§ 2 Abs. 1 Z 4 BSWG 1983) mit einer bestimmten Laufzeit herangezogen
werden.
Am 24.7.1998 wurde die Bundesanleihe 1997—2027/6 (Aufstockung) mit einem Zinssatz
von 6, 250 Prozent begeben. Deren Zinssatz kann jedoch nicht maßgeblich für die nach dem
Begebungsstichtag beginnenden Zinsperioden sein. Es muß daher die Bundesanleihe 1998 -
2008/1 vom 15. 1.1998 mit einem Zinssatz von 5,000 Prozent Berechnungsgrundlage sein.
Bei Förderungsansuchen, die ab 1.10. 1995 eingebracht wurden, ist der höchstzulässige
Zinssatz für Hypothekardarlehen an das jeweilige Mittel der Sekundärmarktrendite für
Emittenten gesamt der Monate Mai, Juni und Juli des Kalenderjahres, in dem die Festlegung
des Zinsatzes erfolgt, zuzüglich 0,5 Prozentpunkte (gerundet) gebunden.
Dazu gibt es in Österreich aber eine unterschiedliche Rechtsauffassung - zwischen Banken
und Förderungsgeber
(Landesregierungen).
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Vertreten auch Sie die Auffassung, daß sich die Bemessung für Höchstzinsen für
Hypothekardahrlehen nur aus den Bundesanleihen ergeben können, die mit einer
bestimmten Laufzeit verbunden sind?
2. Wenn nein, halten Sie eine Zinshöhe von 6,250 Prozent in Anbetracht der
Marktentwicklung für gerechtfertigt?
3. Wie wird diese Frage in den einzelnen Bundesländern (Förderungsstellen) geregelt?
4. Werden Sie mit dem Bankensektor Gespräche aufnehmen, um für Hypothekardarlehen
zu einer einheitlichen Regelung in Österreich zu kommen?
5. Was werden Sie unternehmen, um eine Reduzierung des Zinssatzes der Bausparkasse
von 6 Prozent auf 5,5 Prozent bei Altkrediten zugunsten der Familien die sich mühsam
Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen geschaffen haben, durchzusetzen?