5191/J XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kurt Eder, Doris Bures, Peter Marizzi,

und Genossen

an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

betreffend Zinssätze bei Hypothekardarlehen

 

Tausende Wohnungswerber in Österreich zahlen als Wohnungswerber bzw.

Wohnungseigentümer für die Rückzahlung ihrer Hypothekardan ehen horrende Zinsen - mehr

als am Kapitalmarkt zur Zeit verlangt wird. Der Verhandlungsspielraum wird von den

Kreditnehmern (Wohnungseigentümer) nicht ausgenutzt, in der Auffassung man könne nichts

ändern.

 

Das Zinssniveau für sog. "Wohnbaukredite” liegt derzeit für Kreditwerber im Regelfall

zwischen fünf und sieben Prozent (Neukredite). Für "Altkredite” werden aber immer noch

Zinssätze von neun bis dreizehn Prozent verrechnet.

 

Für die Bemessung von Höchstzinsen für Hypothekardarlehen können nur die

Bundesanleihen (§ 2 Abs. 1 Z 4 BSWG 1983) mit einer bestimmten Laufzeit herangezogen

werden.

 

Am 24.7.1998 wurde die Bundesanleihe 1997—2027/6 (Aufstockung) mit einem Zinssatz

von 6, 250 Prozent begeben. Deren Zinssatz kann jedoch nicht maßgeblich für die nach dem

Begebungsstichtag beginnenden Zinsperioden sein. Es muß daher die Bundesanleihe 1998 -

2008/1 vom 15. 1.1998 mit einem Zinssatz von 5,000 Prozent Berechnungsgrundlage sein.

 

Bei Förderungsansuchen, die ab 1.10. 1995 eingebracht wurden, ist der höchstzulässige

Zinssatz für Hypothekardarlehen an das jeweilige Mittel der Sekundärmarktrendite für

Emittenten gesamt der Monate Mai, Juni und Juli des Kalenderjahres, in dem die Festlegung

des Zinsatzes erfolgt, zuzüglich 0,5 Prozentpunkte (gerundet) gebunden.

 

Dazu gibt es in Österreich aber eine unterschiedliche Rechtsauffassung - zwischen Banken

und Förderungsgeber (Landesregierungen).

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für wirtschaftliche

Angelegenheiten nachstehende

 

Anfrage:

 

1. Vertreten auch Sie die Auffassung, daß sich die Bemessung für Höchstzinsen für

    Hypothekardahrlehen nur aus den Bundesanleihen ergeben können, die mit einer

    bestimmten Laufzeit verbunden sind?

 

2. Wenn nein, halten Sie eine Zinshöhe von 6,250 Prozent in Anbetracht der

    Marktentwicklung für gerechtfertigt?

 

3. Wie wird diese Frage in den einzelnen Bundesländern (Förderungsstellen) geregelt?

 

4. Werden Sie mit dem Bankensektor Gespräche aufnehmen, um für Hypothekardarlehen

    zu einer einheitlichen Regelung in Österreich zu kommen?

 

5. Was werden Sie unternehmen, um eine Reduzierung des Zinssatzes der Bausparkasse

    von 6 Prozent auf 5,5 Prozent bei Altkrediten zugunsten der Familien die sich mühsam

    Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen geschaffen haben, durchzusetzen?